|
Franz Brauer verdient in seinem Hauptberuf als Einzelhandelsverkäufer 4.000 DM brutto im Monat. Als Frühaufsteher ist er regelmäßig in einer Bäckerei beschäftigt und verdient monatlich 630 DM hinzu. Er ist bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 13,6 % versichert. Dieser Nebenverdienst wird zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem Entgelt aus dem Hauptberuf zusammengerechnet. Für den Nebenverdienst ergeben sich folgende Abgaben: Entgelt als Bäckereimitarbeiter 630,00 DM
Aufgrund dieser Beiträge steigen die Ansprüche von Herrn Brauer auf Rente und Krankengeld entsprechend. Aus der Nebenbeschäftigung werden Beiträge zur Arbeitslo senversicherung nicht erhoben. Neben den Sozialversicherungsabgaben fallen die bisherigen Steuern an. Das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Nebenbeschäftigung von Herrn Brauer ist steuerpflichtig; es kann entweder über eine zweite Lohnsteuerkarte oder pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden. zurück zur Übersicht |