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Beispiel 11: Geringfügig beschäftigte Schülerin, die in der gesetzlichen Krankenversicherung über ihre Eltern versichert ist

Andrea Fels füllt nach der Schule auf Stundenbasis hin und wieder in einem Drogeriemarkt die Regale auf. Dabei kommt sie auf ca. 8 Stunden die Woche und erhält dafür 630 DM monatlich.

Es ergeben sich folgende Abgaben:

  • Entgelt 630,00 DM
  • Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung (12 %) 75,60 DM
  • Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung (10 %) 63,00 DM

Falls Andrea Fels keine weiteren Einkünfte bezieht und für ihre geringfügige Beschäftigung Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, ist das Arbeitsentgelt steuerfrei.

Der Arbeitgeber kann es Andrea Fels aber nur steuerfrei auszahlen, wenn sie ihm eine Freistellungsbescheinigung von ihrem Finanzamt vorlegt. Macht Andrea Fels dies nicht, dann muß der Arbeitgeber den Lohn versteuern, entweder nach der Lohnsteuerkarte oder pauschal.

Beispiele

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