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Beispiel 12: Junger Arbeitnehmer, der nebenher in einem Getränkeshop jobt

Für seinen Surf-Urlaub macht Jens Kauf fast alles. Deshalb geht er früh morgens, bevor er ins Büro geht, Brötchen austragen. Neben seinen 4.000 DM brutto verdient er so noch 630 DM monatlich dazu, die nur für den Urlaub bestimmt sind. Krankenversichert ist er mit einem Beitragssatz von 13,6 %

Sein Nebenverdienst wird zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit dem Entgelt aus dem Hauptberuf zusammengerechnet. Für den Nebenverdienst ergeben sich folgende Abgaben:

  • Entgelt als Bäckereimitarbeiter 630,00 DM
  • Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung (9,75 %) 61,43 DM
  • Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung (6,8 %) 42,84 DM
  • Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung (0,85 %) 5,36 DM
  • Arbeitnehmerbeiträge in jeweils gleicher Höhe, insgesamt 109,63 DM

Aufgrund dieser Beiträge steigen die Ansprüchen von Jens Kauf auf Rente und Krankengeld entsprechend.

Aus der Nebenbeschäftigung werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht erhoben.

Neben den Sozialversicherungsabgaben fallen die bisherigen Steuern an. Das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Nebenbeschäftigung von Jens Kauf ist steuerpflichtig; es kann entweder über eine zweite Lohnsteuerkarte oder pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden.

Beispiele

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