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Erster Unterabschnitt. Allgemeine Bestimmungen


Paragraph 39 Anwendungsbereich.
Paragraph 40 Freiheit der rundfunkähnlichen Kommunikation.
Paragraph 41 Verbindung von rundfunkähnlichen Kommunikationsdiensten.
Paragraph 42 Öffentliche Aufgabe.
Paragraph 43 Sendungen gegen Einzelentgelt.


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