<= => Inhaltsverzeichnis Index Gesetzesübersicht

Landesmediengesetz Baden-Württemberg - Paragraph 83


§ 83 Datenschutz im Bereich der Text- und der Ton-und Bewegtbilddienste auf Zugriff.

Für Textdienste auf Zugriff sowie für Ton- und Bewegtbilddienste auf Zugriff gelten die §§ 81 und 82 entsprechend.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.