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Landesmediengesetz Baden-Württemberg - Paragraph 82


§ 82 Datenschutz im Bereich des privaten Rundfunks.

(1) Soweit in den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist, sind die jeweils geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten anzuwenden, auch wenn die Daten nicht in Dateien verarbeitet werden.

(2) Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme einzelner Programmangebote dürfen nur verarbeitet werden, soweit und solange dies erforderliche ist, um

1. den Abruf von Programmangeboten zu vermitteln (Verbindungsdaten),

2. die Abrechnung der Entgelte zu ermöglichen, die der Teilnehmer für die Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen und Programmangebote zu entrichten hat (Abrechnungsdaten).

(3) Die Speicherung der Abrechnungsdaten darf Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter vom einzelnen Teilnehmer in Anspruch genommener Programmangebote nicht erkennen lassen, es sei denn, der Teilnehmer beantragt schriftlich eine nach einzelnen Programmmangeboten aufgeschlüsselte Abrechnung der Entgelte.

(4) Die Übermittlung von Abrechnungs- und Verbindungsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Dies gilt nicht für die Übermittlung von Abrechnungsdaten an den Rundfunkveranstalter zum Zwecke der Einziehung einer Forderung, wenn diese Forderung auch nach Mahnung nicht beglichen wird.

(5) Abrechnungsdaten sind zu löschen, sobald sie für Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Verbindungsdaten sind nach Ende der jeweiligen Verbindun zu löschen.

(6) Wer Abrechnungs- und Verbindungsdaten verarbeitet, hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, daß

1. die Verbindungsdaten unmittelbar nach Ende der Verbindung nach Absatz 5 Satz 2 gelöscht werden,

2. die Abrechnungsdaten nach Absatz 5 Satz 1 gelöscht werden,

3. der Teilnehmer nur durch eine eindeutige und bewußte Handlung Daten übermitteln kann,

4. zu Zwecken der Datensicherung vergebene Codes einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unbefugter Verwendung bieten.


Gewandelt von Angela Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.