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1997-10-10
|
17KB
|
296 lines
Java fⁿr OS/2 - Lizenzvereinbarung
INTERNATIONALE IBM LIZENZVEREINBARUNG F▄R Java 1.1.1
fⁿr OS/2
LESEN SIE VOR DEM VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE
VEREINBARUNG SORGF─LTIG DURCH. IBM ERTEILT IHNEN DIE
LIZENZ F▄R DIESES PROGRAMM NUR, WENN SIE DIE
BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIERT HABEN.
DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKL─REN SIE SICH
MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN, UNABH─NGIG
DAVON, WIE SIE DAS PROGRAMM ERWORBEN HABEN (IN
ELEKTRONISCHER FORM, WERKSEITIG INSTALLIERT, AUF
EINEM DATENTR─GER ODER IN ANDERER FORM).
I. LIZENZIERUNG
GemΣ▀ den Nutzungsbedingungen dieser
Vereinbarung, einschlie▀lich der in den
Abschnitten VII "ZusΣtzliche
Nutzungsbedingungen" und VIII "LΣnderspezifische
Bedingungen" aufgefⁿhrten Nutzungsbedingungen,
erteilt IBM Ihnen ein nicht ausschlie▀liches,
nicht ⁿbertragbares Recht, eine Kopie des
Programms auf jeweils nur einer Maschine zu
verwenden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in
anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen,
zu kopieren, zu bearbeiten oder zu ⁿbertragen
sowie das Programm umzuwandeln (reverse
assemble, reverse compile) oder in anderer Weise
zu ⁿbersetzen, sofern eine solche Umwandlung
nicht durch ausdrⁿckliche gesetzliche Regelung
unabdingbar vorgesehen ist.
II. COPYRIGHT
Das Programm ist Eigentum der International
Business Machines, ihrer Tochtergesellschaften
(IBM) oder der Lieferanten von IBM; es ist
urheberrechtlich geschⁿtzt und wird lizenziert,
nicht verkauft. Eine Kopie des Programms darf zu
Sicherungszwecken erstellt werden. Der
Copyrightvermerk mu▀ auf einer solchen Kopie des
Programms enthalten sein.
III. BEENDIGUNG
Die Lizenz fⁿr das Programm kann jederzeit durch
L÷schen aller Kopien des Programms beendet
werden. Darⁿber hinaus kann IBM bei
Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen dieser
Vereinbarung die Lizenz des Kunden fⁿr das
Programm kⁿndigen. In diesem Fall ist der Kunde
damit einverstanden, alle Kopien des Programms
zu vernichten.
IV. GEW─HRLEISTUNG
Vorbehaltlich einer gesetzlichen GewΣhrleistung,
die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt die
IBM fⁿr dieses Programm keine GewΣhrleistung.
Dieser Ausschlu▀ gilt auch fⁿr alle
Unterlieferanten, Lieferanten und
Programmentwickler von IBM (die zusammenfassend
"Lieferanten" genannt werden).
V. HAFTUNGSBESCHR─NKUNG
IBM oder IBM Lieferanten ⁿbernehmen unter den
Bedingungen dieser Vereinbarung keine Haftung
fⁿr direkte oder indirekte SchΣden, wie zum
Beispiel entgangene Gewinne oder Einsparungen,
beilΣufige oder besondere SchΣden oder andere
wirtschaftliche FolgeschΣden, auch wenn IBM von
der M÷glichkeit solcher SchΣden in Kenntnis
gesetzt wurde.
VI. ALLGEMEIN
Diese Lizenz unterliegt der Gesetzgebung des
Landes, in dem das Programm erworben wurde.
Ausgenommen hiervon sind die folgenden LΣnder:
(1) In Australien unterliegt die Lizenz der
Gesetzgebung des Staates oder Territoriums, in
dem das Programm erworben wurde; (2) in
Mitteleuropa und Ru▀land unterliegt die Lizenz
der Gesetzgebung ╓sterreichs; (3) in Estland,
Lettland und Litauen unterliegt diese Lizenz der
Gesetzgebung Finnlands; (4) in Kanada unterliegt
diese Lizenz der Gesetzgebung der Provinz
Ontario und (5) in den Vereinigten Staaten,
Puerto Rico und der Volksrepublik China
unterliegt diese Lizenz der Gesetzgebung des
Staates New York. Sie erklΣren sich bereit, die
entsprechenden Gesetze, Bestimmungen,
Anordnungen und Regeln einzuhalten,
einschlie▀lich und uneingeschrΣnkt der, die sich
auf den Export des Programms beziehen. Diese
Vereinbarung ist die vollstΣndige und
ausschlie▀liche Vereinbarung fⁿr dieses
Programm, und sie ersetzt alle vorhergehenden
mⁿndlichen oder schriftlichen Abmachungen
zwischen Ihnen und der IBM. Eine ─nderung ist
nur dann gⁿltig, wenn sie sowohl von Ihnen als
auch von einem berechtigten IBM Ansprechpartner
unterschrieben wurde.
VII. ZUS─TZLICHE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Ausschlie▀lich aktuelle Lizenznehmer von OS/2
Warp Server, OS/2 Warp Server SMP oder OS/2 Warp
4 sind berechtigt, das Programm zu verwenden.
Das Programm darf nur in Verbindung mit diesen
Produkten verwendet werden.
Wenn es sich um ein "Gratis"-Programm im Rahmen
von IBM Software Choice handelt, dⁿrfen Sie fⁿr
jede OS/2-Lizenz, die Sie besitzen, eine
entsprechende Kopie des Programms fⁿr die
Verwendung mit dem Lizenzprogramm erstellen.
Wenn es sich bei diesem Programm um ein Programm
handelt, das ausschlie▀lich fⁿr Kunden
reserviert ist, die ein entsprechendes
Upgrade-Angebot erworben haben (d. h., Sie
ben÷tigen fⁿr den Zugriff auf das Programm eine
Benutzer-ID und ein Kennwort, oder Sie haben das
Programm auf CD-ROM erhalten), dⁿrfen Sie fⁿr
jede OS/2-Lizenz, die Sie besitzen und fⁿr die
Sie eine Upgrade-Option erworben haben, eine
entsprechende Kopie des Programms fⁿr die
Verwendung mit dem Lizenzprogramm erstellen.
Der Copyrightvermerk mu▀ auf jeder dieser Kopien
des Programms enthalten sein. Die Verwendung
jeder Kopie des Programms unterliegt den
Vertragsbedingungen dieser Vereinbarung.
IBM kann verschiedene Programmservices und
technische Unterstⁿtzung fⁿr das Programm
anbieten. Siehe die Dokumentation zu dem
Programm.
VIII. L─NDERSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
Die folgenden Vertragsbedingungen k÷nnen die
oben genannten Vertragsbedingungen ersetzen oder
abΣndern, wenn Sie das Programm in einem der
unten genannten LΣnder erworben haben:
o AUSTRALIA:
No Warranty (Section IV): The warranties
specified in this Section are in addition
to any rights you may have under the Trade
Practices Act or other legislation and are
limited only to the extent permitted by the
applicable legislation.
Limitation of Liability (Section V): The
following paragraph is added to this
Section: Where IBM is in breach of a
condition or warranty implied by the Trade
Practices Act 1974, IBM's liability is
limited to: (a) where IBM supplied
services, the cost of having services
supplied again; or (b) where IBM supplied
goods, the repair or replacement of the
goods, or the supply of equivalent goods.
Where that condition or warranty relates to
right to sell, quiet possession or clear
title, or the goods are of a kind
ordinarily acquired for personal, domestic
or household use or consumption, then none
of the limitations in this paragraph apply.
o NEW ZEALAND:
No Warranty (Section IV): The warranties
specified in this Section are in addition
to any rights you may have under the
Consumer Guarantees Act 1993 or other
legislation which cannot be excluded or
limited. The Consumer Guarantees Act 1993
will not apply in respect of any goods or
services which we provide, if you require
the goods and services for the purposes of
a business as defined in the Act.
Limitation of Liability (Section V): The
following paragraph should be added to this
Section: Where products or services are not
acquired for the purposes of a business as
defined in the Consumer Guarantees Act
1993, the limitations in the Section are
subject to the limitations in that Act.
o DEUTSCHLAND:
GewΣhrleistung (Abschnitt IV): Die
GewΣhrleistung fⁿr ein IBM Programm umfa▀t
die Funktion eines Programms bei normalem
Gebrauch. Wenn ein Programm ohne
Spezifizierungen geliefert wird, ⁿbernimmt
IBM nur die GewΣhrleistung, da▀ die
Programminformationen das Programm richtig
beschreiben und da▀ das Programm
entsprechend der Programminformationen
verwendet werden kann. Die GewΣhrleistung
betrΣgt sechs Monate ab dem Tag der
Lieferung.
HaftungsbeschrΣnkung (Abschnitt V): Die in
dieser Vereinbarung genannten Ausschlⁿsse
und BeschrΣnkungen gelten nicht fⁿr
SchΣden, die durch IBM vorsΣtzlich oder
grob fahrlΣssig herbeigefⁿhrt wurden. IBM
haftet fⁿr zugesicherte Eigenschaften. Die
Haftungsh÷chstsumme betrΣgt eine Million
DM.
o IRELAND:
No Warranty (Section IV): Except as
expressly provided in these terms and
conditions, all statutory conditions,
including warranties implied, but without
prejudice to the generality of the
foregoing all warranties implied by the
Sale of Goods Act 1893 or the Sale of Goods
and Supply of Services Act 1980 are hereby
excluded.
o ITALY:
(Limitation of Liability (Section V): The
clause is replaced by the following: Unless
otherwise provided by mandatory law, IBM is
not liable for any damages which might
arise.
o UNITED KINGDOM:
Limitation of Liability (Section V): Add
the following paragraph at the end of the
first paragraph: The limitation of
liability will not apply to any breach of
IBM's obligations implied by Section 12 of
the Sales of Goods Act 1979 or Section 2 of
the Supply of Goods and Services Act 1982.
IBM LIZENZVEREINBARUNG F▄R DIE AKTUALISIERUNG DES
OS/2-CODES
LESEN SIE VOR DEM VERWENDEN DES PROGRAMMS DIESE
VEREINBARUNG SORGF─LTIG DURCH. IBM ERTEILT IHNEN DIE
LIZENZ F▄R DIESES PROGRAMM NUR, WENN SIE DIE
BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIERT HABEN.
DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ERKL─REN SIE SICH
MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN, UNABH─NGIG
DAVON, WIE SIE DAS PROGRAMM ERWORBEN HABEN (IN
ELEKTRONISCHER FORM, WERKSEITIG INSTALLIERT, AUF
EINEM DATENTR─GER ODER IN ANDERER FORM).
(1) SIE VERSICHERN, DASS SIE EIN AKTUELLER
LIZENZNEHMER VON OS/2 WARP SERVER, OS/2 WARP SERVER
SMP ODER OS/2 WARP 4 SIND;
(2) SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DAS PROGRAMM NUR
F▄R WARTUNGSZWECKE ZU VERWENDEN;
(3) SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE F▄R JEDE
G▄LTIGE LIZENZ VON OS/2 WARP SERVER, OS/2 WARP SERVER
SMP ODER OS/2 WARP 4, DIE SIE BESITZEN, EINE
ENTSPRECHENDE KOPIE DES PROGRAMMS ZUR VERWENDUNG MIT
DIESEM LIZENZPROGRAMM VON OS/2 ERSTELLEN D▄RFEN;
(4) SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE
LIZENZVEREINBARUNGEN, DIE SIE MIT DEM
ORIGINAL-OS/2-PRODUKT ERHALTEN HABEN, MIT DEM SIE
DIESES PROGRAMM VERWENDEN, F▄R JEDE KOPIE DES
PROGRAMMS GELTEN;
(5) SIE SIND EINVERSTANDEN, DASS SIE KOPIEN DES
PROGRAMMS NUR DANN VERWENDEN D▄RFEN, WENN SIE DIE
TEILE IHRER ORIGINALKOPIE VON OS/2 WARP SERVER, OS/2
WARP SERVER SMP ODER OS/2 WARP 4, DIE DAS PROGRAMM
ERSETZEN SOLL, ZERST╓REN;
(6) SIE ERKL─REN SICH BEREIT, ALLE ANWENDBAREN
GESETZE, BESTIMMUNGEN, ANORDNUNGEN UND REGELN
EINZUHALTEN, EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHR─NKT DER,
DIE SICH AUF DEN EXPORT DES PROGRAMMS BEZIEHEN.