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- Path: senator-bedfellow.mit.edu!bloom-beacon.mit.edu!thetimes.pixel.kodak.com!news.kodak.com!hammer.uoregon.edu!news-peer.gsl.net!news.gsl.net!news.mathworks.com!fu-berlin.de!unlisys!news.maz.net!news.is-europe.net!news.gni.net!serpens!serpens.rhein.de!not-for-mail
- From: spz@serpens.rhein.de (S.P.Zeidler)
- Newsgroups: de.rec.fahrrad,de.answers,news.answers
- Subject: de.rec.fahrrad FAQ part 3
- Supersedes: <de-rec-fahrrad-faq-part3_855621007@serpens.swb.de>
- Followup-To: de.rec.fahrrad
- Date: 11 Mar 1997 01:30:51 +0100
- Organization: dis-
- Lines: 748
- Sender: spz@serpens.swb.de
- Approved: news-answers-request@MIT.Edu
- Expires: 24 Apr 1997 00:30:10 GMT
- Message-ID: <de-rec-fahrrad-faq-part3_858040210@serpens.swb.de>
- References: <de-rec-fahrrad-faq-part0_858040210@serpens.swb.de>
- Reply-To: spz@serpens.swb.de
- NNTP-Posting-Host: serpens.swb.de
- Summary: German language bicycle FAQ:
- Haeufig gestellte Fragen und Antworten zu Raedern und Radfahren.
- Verkehrspolitisches, Alltagsfragen (B)
- Xref: senator-bedfellow.mit.edu de.rec.fahrrad:32110 de.answers:1114 news.answers:96896
-
- Version: 1.0
- Last-modified: 1996/02/06
- Archive-name: de-rec-fahrrad-faq/part3
-
- B Alltagsradler
- *************
-
-
-
- B.1 FahrradverbΣnde
- ===============
-
- ADFC
- ++++
-
- Der ADFC setzt sich fⁿr eine andere Verkehrspolitik zugunsten des
- nichtmotorisierten Verkehrs ein. Er hat jetzt etwa 80.000 Mitglieder. Der
- Bundesverband gliedert sich in Landes- und KreisverbΣnde.
-
- Der ADFC ist die Lobby der Alltagsradfahrer und -radfahrerinnen. Aber auch alle,
- die in ihrer Freizeit in die Pedale treten, werden nicht vergessen, ebensowenig
- wie die Fu▀gΣngerinnen und Fu▀gΣnger.
-
- Vorteile fⁿr Mitglieder:
-
- o ADFC-Mitglieder sind als Radfahrer, Fu▀gΣnger und Benutzer ÷ffentlicher
- Verkehrsmittel (als Privatperson) automatisch haftpflicht- und
- rechtschutzversichert.
- o Kostenloser Bezug der Zeitschrift "Radfahren".
- o Kostenloser Bezug der Mitgliedszeitschrift des jeweiligen Bezirksvereins.
- o Umfangreiches Angebot interessanter Radreisen zu gⁿnstigen Konditionen.
- o Kostenlose oder preisgⁿnstige Teilnahme an Veranstaltungen wie Radtouren,
- Dia-VortrΣgen, Seminaren und Reparaturkursen der Kreisund LandesverbΣnde oder
- des Bundesverbandes sowie Informationen ⁿber die Arbeit des ADFC vor Ort.
- o Bei unseren Partnerorganisationen im Ausland k÷nnen Sie deren Leistungen in
- Anspruch nehmen, als seien Sie dort Mitglied.
- o Beratung in den ADFC-GeschΣftsstellen und InfolΣden.
- o und au▀erdem unterstⁿtzen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag die Arbeit des ADFC
- fⁿr einen menschengemΣ▀en und umweltfreundlichen Verkehr.
-
- Beitrag: Einzelmitglied 60 DM jΣhrlich (ermΣ▀igt 39 DM), Familien 78 DM
- (ermΣ▀igt 60 DM); ErmΣ▀igung fⁿr Schⁿler, Studierende, Auszubildende,
- Zivildienstleistende usw.
-
- ADFC e.V.
- Postfach 10 77 47
- 28077 Bremen
-
-
-
- VCD
- +++
-
- von Wilhelm Bⁿhler <wb@midget.saar.de>
-
- Der Verkehrsclub der Bundesrepublik Deutschland
-
- Der VCD ist der Verkehrsclub fⁿr alle umweltbewu▀ten Menschen. Er setzt sich fⁿr
- eine umweltfreundliche und sozialvertrΣgliche Verkehrspolitik ein. Fⁿr
- Tempolimits und mehr Bahn statt Autobahn. Der VCD m÷chte, da▀ unsere StΣdte
- wieder lebenswert sind fⁿr alle: Kinder, Σltere Menschen, Fahrradfahrer und
- Fu▀gΣnger.
-
- Der VCD ist fⁿr einen konsequenten Ausbau des ÷ffenlichen Verkehrs (Bus und
- Bahn) und der Fahrradinfrastruktur. Er fordert autofreie InnenstΣdte und
- verkehrsberuhigte Zonen, so da▀ die LebensqualitΣt der Anwohner und Fu▀gΣnger
- steigt.
-
- Dem VCD, der 1986 mit starker Unterstⁿtzung der deutschen NaturschutzverbΣnde
- gegrⁿndet wurde, geh÷ren heute ⁿber 60000 Mitglieder an. Der Bundesverband
- gliedert sich in Landes-, Kreisund Ortsgruppen, die i.d.R. selbst den Status
- eines eingetragen und gemeinnⁿtzigen Vereins besitzen.
-
- Vorteile fⁿr Mitglieder:
-
- o Kostenloser Bezug der Zeitschrift "fairkehr" (6x jΣhrlich)
- o Kostenloser Bezug der Zeitschrift des jeweiligen Landesverbandes
- o den Mitgliedern werden (wie ⁿblich) verschiedene Versicherungen angeboten -
- Schutzbrief - Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, ...
-
- Vorteil fⁿr den Verein:
-
- o eine Mitgliedschaft f÷rdert einen Verein, der sich fⁿr eine integrierte
- Verkehrsplanung einsetzt und fⁿr den Umweltschutz nicht nur in Interviews
- wichtig ist.
-
- BeitragssΣtze/Jahr:
-
- Einzelmitglied: 54,- DM
- Anschlu▀mitglied ⁿber 18 Jahre: 36,- DM (keine fairkehr!)
- Anschlu▀mitglied unter 18 Jahre: 0,- DM (keine fairkehr!)
- Juniormitglied (unter 18 Jahre): 24,- DM (mit fairkehr)
- Einzelmitglied (ermΣ▀igt): 36,- DM
- ErmΣ▀igung gibt es fⁿr SchⁿlerInnen, StudentInnen, Azubis, Wehr- und
- Zivildienstleistende sowie (bis zum 31.12.94 befristet) fⁿr die BⁿrgerInnen
- in den 5 neuen BundeslΣndern.
- Jurist. Personen als Einzelmitglied: 120,- DM
- F÷rdermitglied: 120,- DM
- oder einmalig 1500,- DM und man ist Mitglied auf Lebenszeit.
-
- Verkehrsclub der Bundesrepublik Deutschland
- Eifelstr.2 , 53119 Bonn
- 0228/9844-0
-
-
-
- B.2 Was tun bei einem Unfall?
- =========================
-
- Falls es Verletzte gibt, sollte man sich zuerst um sie kⁿmmern; man sollte auch,
- wenn man 'nur' Zeuge ist, sich das, was man gesehen hat, so bald wie m÷glich
- aufschreiben, und seine Adresse auch dann den Beteiligten ⁿberlassen, wenn
- eigentlich noch 10 andere den Unfall gesehen haben. (Da Zeugen einen erstaunlich
- hohen Dampfdruck haben ...)
-
- Das folgende betrifft die legalen Seiten des Unfalls, wobei man im Allgemeinen
- in 'Auseinandersetzungen' mit einem Auto davon ausgehen kann, da▀ man allenfalls
- selbst verletzt ist.
-
- 1. Wie sollte man auf einen Unfall vorbereitet sein? Im Falle eines Unfalls ist
- es sehr wichtig eine Haftpflichtversicherung zu haben. Auch eine
- Rechtschutzversicherung kann recht nⁿtzlich sein. (Siehe hierzu auch Punkt B1
- FahrradverbΣnde). Falls der Gegner Unfallflucht begeht, ist es sehr wichtig
- Stift und Papier greifbar zu haben.
- 2. Bei einem Unfall mit Kfz Zulassungsnummer, Herstellerfirma und Modellname des
- Kfz und genaue Urhrzeit notieren, ansonsten Personalien festellen und Uhrzeit
- notieren.
- 3. Zeugen suchen und deren Adresse notieren.
- 4. Polizei rufen oder sich ein Unfallprotokoll vom Unfallgegner anfertigen
- lassen, welches den Hergang zutreffend schildert und von diesem
- unterschrieben ist. UNBEDINGT eins von beidem machen, da sich schlimme
- Verletzungen oft erst Stunden spΣter bemerkbar machen.
- 5. Beim leisesten Verdacht einer Verletzung einen Arzt aufsuchen und Unfall als
- Ursache nennen. Im Falle einer Verletzung ein Attest geben lassen und von der
- gegnerischen Versicherung Schmerzensgeld fordern. Vor allem auch auf
- Kopfverletzungen untersuchen lassen.
- 6. Fahrrad vom HΣndler untersuchen lassen. Viele BeschΣdigungen, wie zum
- Beispiel ein verbogener Rahmen, sind vom ungeⁿbten Betrachter oft nicht zu
- erkennen. Bei kostspieligen SchΣden lohnt sich auch das Hinzuziehen eines
- Gutachters. Es gibt vereidigte Fahrrad-Gutachter, beim lokalen Fahrradverein
- nachfragen.
- 7. Eventuellen SchΣden bei der gegnerischen Versicherung melden. Die Adresse
- erfΣhrt man ⁿber den Zentralruf der Autoversicherer:
-
- Der Zentralruf der Autoversicherer ist in gr÷▀eren StΣdten (im Westen sind
- bzw. waren das vor einigen Jahren: Aachen, Berlin, Dortmund, Essen,
- Frankfurt, Hamburg, Hannover, K÷ln, Mannheim, Mⁿnchen, Nⁿrnberg, Saarbrⁿcken,
- Stuttgart) unter der einheitlichen Rufnummer 19213 zu erreichen.
-
- Man mu▀ dort eigene Anschrift, Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name
- des Halters (bekommt man ⁿber die Polizei, wenn man nur das Kennzeichen
- wei▀), den Fahrzeugtyp und das Unfalldatum angeben und bekommt dann die
- Versicherung des Gegners genannt.
-
- Bei SchΣdigern aus den Ausland sollte man sich an den HUK-Verband
- (Glockengie▀erwall 1, 20095 Hamburg, Tel. (040) 321070) wenden.
-
- Noch ein Tip: Bei Fahrerflucht, wenn der SchΣdiger nicht ermittelt werden
- kann, fehlender Haftpflichtversicherung oder vorsΣtzlich und widerrechtlich
- herbeigefⁿhrten SchΣden hilft der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (Anschrift
- und Telefon wie HUK-Verband). Die zahlen bei SchΣden durch unversicherte
- Fahrzeuge, als wΣre der Schuldige mit der Mindestdeckungssumme versichert.
- Bei UnfΣllen mit Fahrerflucht werden keine SchΣden am Fahrzeug und sonstige
- SachschΣden nur ⁿber 1000 DM ersetzt. Schmerzensgeld wird durch die
- Verkehrsopferhilfe jedoch nur in besonders schweren FΣllen gezahlt. (Tip:
- Bernd Sluka <sluka@kirk.fmi.uni-passau.de>)
-
- Auf keinen Fall sollte man sich auf nutzlose Verhandlungen mit dem
- Unfallgegner einlassen.
- 8. Falls es Probleme gibt: Rechtsanwalt hinzuziehen. Leute mit niedriegen
- Einkommen bekommen Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht.
- 9. Bei Verz÷gerungstaktik ebenfalls Rechtsanwalt einschalten.
- 10. Bei 'SelbstunfΣllen' aufgrund verheerender Stra▀enbedingungen ist in vielen
- FΣllen die Gemeinde (innerorts) haftbar. Es kann allerdings mⁿhsam werden
- daraus resultierende Ansprⁿche geltend zu machen.
-
-
-
- B.3 Wie wehre ich mich gegen Falschparker?
- ======================================
-
- von: Ruggero Costantini <costa@informatik.uni-hildesheim.de>
-
- Was man ⁿbers Falschparker-Anzeigen wissen sollte:
-
- Die wichtigen Daten fⁿr eine Anzeige sind:
-
- o Ort, Zeit und Datum des Versto▀es gegen die StVO
- o Kennzeichen und Fabrikat der Fahrzeuges
- o Angabe des Versto▀es
-
- Liegt eine Behinderung vor (die liegt eigentlich immer vor, da Radwege in der
- Regel so schmal sind, da▀ man mindestens bremsen mu▀, um gefahrlos an dem
- geparkten Fahrzeug vorbeizufahren) ist es gⁿnstig, sich eine kurze Notiz ⁿber
- die Art und Form der Behinderung zu machen. Ich schreibe dazu immer auf zu
- welchem Anteil (in %) der Radweg zugeparkt war.
-
- Diese Daten schickt Ihr dem Ordnungsamt Eurer Stadt und diese spricht dann gegen
- den Halter des Kfz eine Verwarnung aus.
-
- Manchmal ist der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden, dann leitet
- die Stadt ein Ordnungsgeldverfahren gegen den Halter ein, es kommt zu einer
- mⁿndlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, wo ihr als Zeuge zugezogen werdet.
- (*Nicht* als KlΣger! KlΣger ist die Stadt.) Nach meiner Erfahrung kommt es
- allerdings nur bei ca. einer von vierzig Anzeigen tatsΣchlich zu einer
- Verhandlung vor Gericht.
-
- Der Proze▀termin ist ⁿblicherweise 6 - 9 Monate nach Eurer Anzeige, im
- Normalfall k÷nnt weder Ihr noch der Halter des Kfz sich noch an den Vorfall
- erinnern. Deshalb ist es wichtig, da▀ Ihr Euch alle wichtigen Daten sofort am
- Ort notiert. Vor Gericht wichtig sind dann au▀er den oben genannten Angaben, ob
- und wie sehr Ihr behindert wart und ob etwas besonderes vorgefallen ist, z.B.
- eine Diskussion mit dem Fahrer oder gar ein Streit. Solche Dinge solltet Ihr auf
- jeden Fall irgendwo notieren.
-
- Der Zeitaufwand dafⁿr ist minimal. Ich habe immer einen Vordruck und einen Stift
- dabei, um mir die Angaben zu notieren. Ich habe mir dazu ein LaTeX-File fⁿr den
- Vordruck erstellt, da▀ ich gleichzeitig auf der Stra▀e zum Notieren und als
- Vorlage fⁿr die eigentliche Anzeige verwende.
-
- Die Fahrer haben dann vor Gericht keine Chance, weil man selbst schriftliche
- Notizen hat, sie aber nur ihre vage Erinnerung an den Vorgang. Steht es dann
- Aussage gegen Aussage, ist man selbst viel glaubwⁿrdiger, weil man kein Motiv
- hΣtte zu lⁿgen, der Fahrer aber ein offensichtliches Motiv hat die Wahrheit zu
- 'sch÷nen'.
-
- Das sch÷ne an Anzeigen ist, da▀ es auf v÷llig legale Weise den ─rger abbaut (den
- haben danach nΣmlich die Autofahrer :-). Au▀erdem spricht es sich nach meiner
- Erfahrung recht schnell rum, da▀ Parken auf dem Radweg neuerdings *regelmΣ▀ig*
- 50,-DM kostet. Mein tΣglicher Arbeitsweg ist seitdem erheblich weniger
- zugeparkt.
-
- Ruggero Costantinis Anzeigeformular zum FTP
-
- und von Hans Crauel:
-
- Ein Formular zum Anzeigen von BrutalparkerInnen ist vom ADFC-Landesverband
- Bremen in Zusammenarbeit mit dem Stadt und Polizeiamt der Stadt Bremen
- entwickelt worden. Die Anschrift:
-
- ADFC Bremen
- Postfach 10 77 47
- 28077 Bremen
-
- Ich habe versucht, das Formular in LaTeX zu ⁿbertragen. Ich habe dazu zwei
- Versionen gemacht. Eine allgemeine Version, die im Bekanntenkreis weitergegeben
- werden kann, und eine personenbezogene Version. In beiden Versionen mu▀ noch
- etwas auf die jeweiligen VerhΣltnisse angepa▀t werden, in der allgemeinen
- Version nur die Anschrift der ÷rtlich fⁿr die Verfolgung von
- Ordnungswidrigkeiten zustΣndigen Stelle (vielerorts hei▀t die: "Ordnungsamt").
-
- Hans Crauels Anzeigeformular zum FTP
-
-
- B.4 Wie verhΣlt man sich gegenⁿber Hunden?
- ======================================
-
- Mit Abstand und gesetzter Geschwindigkeit vorbeifahren, wie bei kleinen Kindern
- auch. Wenn das Vieh es wirklich auf einen abgesehen hat (neurotisches Tier),
- entweder, so man in Olympiaform ist, einen Sprint hinlegen, oder auf der
- hundabgewandten Seite vom Fahrrad klettern. Ein zerbissenes Bein tut mehr weh
- als ein zerbissener Reifen, speziell da der Hundehalter haftpflichtig ist.
-
-
- B.5 Fahrrad gestohlen - was nun?
- ============================
-
- Mit Rahmennummer und Beschreibung die Polizei heimsuchen; in allgemeinen
- Fahrradgro▀versammlungen (Hauptbahnhof etc) suchen (bei teuren RΣdern witzlos);
- im Anzeigenblatt mit Belohnung ausschreiben und insgesamt die Nachricht so weit
- wie m÷glich verbreiten. Dann darf man hoffen, aber das hilft meist nicht viel.
-
-
- B.6 Diebstahlversicherung
- =====================
-
- Diebstahlsversicherungen fⁿr ein 1000 DM Rad liegen zwischen 50 DM und 200 DM
- pro Jahr.
-
- Alle weiteren Informationen stammen von Bernd Sluka
- (sluka@stoch.fmi.uni-passau.de) mit ein paar Anmerkungen anderer.
-
- Billiger geht's manchmal im Rahmen einer Hausratversicherung.
-
- Anmerkung der Red.: Neben dem Preis ist auch von Vorteil, da▀ sich die
- Hausratversicherung auf *alle* versicherten FahrrΣder sowie ein Rad per
- Schadensfall bezieht, wohingegen andere Versicherungen i.d.R. fⁿr das einzelne
- Rad abgeschlossen werden. Solange die RΣder zumeist einzeln und nicht zusammen
- benutzt werden, macht insbesondere *das* die Hausratversicherung so billig.
-
- Fⁿr ein 1000 DM Rad mⁿ▀test Du als Mindestdeckungssumme 100000 DM abschlie▀en,
- da die EntschΣdigung bei Fahrraddiebstahl auf 1% der Versicherungssumme begrenzt
- ist.
-
- Anmerkung von Thomas Driemeyer (thomas@bitrot.in-berlin.de): Das ist
- Verhandlungssache. Meine Fahrrad-Versicherungssumme ist DM 3000 bei DM 70000
- Hausrat-Versicherungssumme.
-
- Die folgenden BeitrΣge sind Stand 1.1.91. Inzwischen sind sie wahrscheinlich
- etwas gestiegen, da die Versicherungssteuer von 7% auf 10% erh÷ht wurde (macht
- 2.8% Erh÷hung). Eventuell haben auch einige Gesellschaften an der
- PrΣmienschraube gedreht, sei k÷nnten aber auch billiger geworden sein.
-
- Die BeitrΣge beziehen sich auf eine Hausratversicherung mit Deckungssumme 100000
- DM. Die erste Zahl ist die PrΣmie fⁿr die Hausratversicherung alleine, die
- zweite Zahl fⁿr die zusΣtzliche Fahrraddiebstahlversicherung.
-
- Ach ja, es gibt bei der Hausratversicherung verschiedene Tarifzonen (H1 bis H3;
- H1 ist so etwa "flaches Land", H2 "kleinere StΣdte", H3 "Gro▀stΣdte"). Daher
- hΣgt der Beitrag auch von Deinem Wohnort ab. Genaueres sagt Dir jede
- Versicherung. Ich kann es auch nachschlagen, wenn ich die Postleitzahl Deines
- Wohnortes kenne.
-
- Hier also einige der gⁿnstigsten Angebote (in DM pro Jahr):
-
- Gesellschaft H1 H2 H3
-
- Debeka 100 +25 140 +30 180 +35
- Dialog 130 +29 230 +29
- HUK Coburg Allgemeine 130 +35 160 +40 260 +45
- Mecklenburgische 91 + 0 112 + 0 134 +0 (*)
- Pearl Assurance 107 +11 139 +21 171 +32
- Sach- und Haftpflicht-
- versicherung des
- BΣckerhandwerks 117 +45 135 +45 189 +45
- Securitas 128 +32 161 +32 214 +32
- Victoria 112 +15 142 +15
-
- (*) hier steht bei Fahrraddiebstahl wirklich "beitragsfrei". Wie das zu
- verstehen ist, wei▀ ich nicht genau, im Zweifelsfall mal bei der Versicherung
- anfragen.
-
- Alle diese Versicherungen sind *nicht* regional oder auf bestimmte
- Personengruppen beschrΣnkt. Fⁿr Personen z.B. im ÷ffentlichen Dienst gibt es
- aber noch weitere Angebote, z.B. die HUK Coburg (ich zahle dort etwa 90 DM pro
- Jahr, keine Fahrradvers.) oder z.B. die
-
- Unitas 85 +25 125 +30 175 +35
-
- Alle Angaben stammen aus der Beitragstabelle im "Sonderheft Versicherungen der
- Stiftung Warentest".
-
-
- B.7 Fahrradhelme - pro und contra
- =============================
-
- "Ich hatte neulich einen Unfall, danach war mein Helm Mⁿll, aber mir ist nichts
- passiert" - Sicher, so etwas passiert, aber das sollte kein Grund sein, die
- endlose Helmdiskussion wieder loszutreten.
-
- Man bedenke folgende Punkte:
-
- o typische Erwachsenenhelme schⁿtzen, selbst wenn richtig getragen,
- ausschlie▀lich Stirn und Oberkopf, aber nicht die Seiten und schon gar nicht
- den empfindlichen Nacken. Ihr Nutzen ist somit stark eingeschrΣnkt. Falsch
- getragen schⁿtzen sie noch nicht mal die Stirn. Wirksamere Helme scheitern
- daran, da▀ man damit nicht mehr gut fahren kann.
- o eine Helmpflicht ist nicht wⁿnschenswert, weil der Gesundheitsschaden
- (Umsteigen potentieller Gelegenheitsradler aufs Auto) in keinem VerhΣltnis
- zum Nutzen (sehr selten ein echter Schutz) steht.
- o wer "flott" oder gar im GelΣnde fΣhrt sollte einen Helm tragen
- o Helmbedⁿrfnis kann auch streckenabhΣngig sein: wenn man an ganzen Serien
- lΣngsgeparkter Autos wom÷glich auch noch rechts vorbeifΣhrt und stΣndig mit
- pl÷tzlich aufgerissenen Autotⁿren rechnen mu▀, ist ein Helm wichtiger als auf
- einem landstra▀enbegleitenden Radweg.
- o psychologische Wirkung auf Autofahrer: einerseits sieht der Radfahrer weniger
- verletzlich aus, als er ist, andererseits ist ein Teil der Autofahrer
- scheints eher gewillt, behelmte Radfahrer als Verkehrsteilnehmer
- ernstzunehmen.
- o Kinderhelme sehen anders aus als Erwachsenenhelme - sie bieten auch Schutz
- bei seitlichem Auftreffen.
- o Kinderhelme schⁿtzen vornehmlich bei (kindertypischen) EigenunfΣllen bei
- vernachlΣssigbarer Geschwindigkeit.
- o und last not least: Die Frage des Helmtragens mu▀ jeder fⁿr sich selbst
- entscheiden.
-
- Man denke in diesem Zusammenhang auch an andere "Sicherheitsbekleidung":
- Handschuhe und feste Schuhe.
-
-
- B.8 Verkehrsrecht - ╓sterreich
- ==========================
-
- von Martin J. Laubach <mjl@CSlab.tuwien.ac.at> beigetragen
-
- º 66. Beschaffenheit und Ausrⁿstung des Fahrrades
- +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
-
- (1) Das Fahrrad mu▀ der Gr÷▀e des Benⁿtzers entsprechen.
-
- (2) Jedes einspurige Fahrrad mu▀ -- sofern sich aus Abs 2a nichts anderes ergibt
- -- ausgerⁿstet sein:
-
- 1. mit zwei voneinander unabhΣngigen, sicher wirkenden Bremsvorrichtungen,
- 2. mit einer hellt÷nenden Glocke zum Abgeben von Warnungszeichen,
- 3. mit einer helleuchtenden mit dem Fahrrad fest verbundenen Lampe mit wei▀em
- oder gelblichem nicht blendendem Licht, das die Fahrbahn mindestens 15m,
- jedoch nicht mehr als 20m weit nach vorne ausreichend beleuchtet,
- 4. mit einem roten Rⁿcklicht, dessen Wirksamkeit vom Fahrer wΣhrend der Fahrt
- ⁿberwacht werden kann, ohne da▀ dieser in der sicheren Fⁿhrung des Fahrrades
- beeintrΣchtigt ist,
- 5. mit einem roten Rⁿckstrahler mit einer LichteintrittsflΣche von mindestens
- 20cm^2, der nicht h÷her als 60cm ⁿber der Fahrbahn angebracht sein darf und
- bei Dunkelheit und klarem Wetter im Lichte eines Scheinwerfers auf 150m
- sichtbar ist; der Rⁿckstrahler darf mit dem Rⁿcklicht (Z.4) verbunden sein,
- 6. mit gelben Rⁿckstrahlern an den Pedalen,
- 7. mit Reifen oder Felgen, deren SeitenwΣnde ringf÷rmig zusammenhΣngend wei▀
- oder gelb rⁿckstrahlend sind, oder an jedem Rad mit mindestens zwei nach
- beiden Seiten wirksamen Rⁿckstrahlern mit einer LichteintrittsflΣche von
- mindestens 20cm^2.
-
- (2a) Bei RennfahrrΣdern, die nur bei Tageslicht und guter Sicht verwendet
- werden, kann die im Abs 2. Z.2 bis 7 genannte Ausrⁿstung entfallen. Der
- Bundesminister fⁿr ÷ffentliche Wirtschaft und Verkehr hat unter Bedachtnahme auf
- den jeweiligen Stand der Technik mit Verordnung die technischen Merkmale zu
- bestimmen, denenzufolge ein Fahrrad als Rennfahrrad gilt.
-
- (3) Die Beleuchtungseinrichtungen und Rⁿckstrahler mⁿssen in einem solchen
- Zustand gehalten werden, da▀ sie voll wirksam sind.
-
- (4) Fⁿr einspurige FahrrΣder, die einen AnhΣnger mitfⁿhren, gelten au▀er den
- Vorschriften des Abs.1 noch folgende Bestimmungen:
-
- 1. eine der Bremsen (Abs. 2 Z.1) mu▀ feststellbar sein,
- 2. der Tretmechanismus mu▀ so ⁿbersetzt sein, da▀ der Lenker das Fahrrad sicher
- beherrschen kann.
-
- (5) Der fⁿr ein mitfahrendes Kind bestimmte Sitz mu▀ der Gr÷▀e des Kindes
- entsprechen und mit dem Fahrrad fest und sicher verbunden sein. Er mu▀ so
- angebracht und beschaffen sein, da▀ der Radfahrer durch das Kind nicht in seiner
- Sicht, Aufmerksamkeit oder Bewegungsfreiheit behindert oder in seiner Sicherheit
- gefΣhrdet werden kann. Der Sitz mu▀ weiters so beschaffen sein, da▀ das Kind in
- seiner Sicherheit nicht gefΣhrdet ist und durch geeignete Einrichtungen,
- insbesondere einen Speichenschutz, vor Verletzungen geschⁿtzt wird.
-
- (6) Einspurige FahrrΣder zum Mitfⁿhren von Personen, die mehr als acht Jahre alt
- sind, mⁿssen fⁿr jede Person einen eigenen Sitz, eine eigene Haltevorrichtung
- und eigene Tretkurbeln haben.
-
- º 67. FahrradanhΣnger und mehrspurige FahrrΣder
- +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
-
- (1) FahrradanhΣnger dⁿrfen nur einachsig sein; sie mⁿssen mit dem Fahrrad
- gelenkig und betriebssicher verbunden und vorne mit zwei wei▀en und hinten mit
- zwei roten Rⁿckstrahlern ausgestattet sein, welche die Breite des AnhΣngers
- erkennen lassen. Wird durch den AnhΣnger oder durch die Ladung das Rⁿcklicht des
- Fahrrades verdeckt, so ist am AnhΣnger ein entsprechendes Rⁿcklicht anzubringen.
-
- (2) Die Bestimmung ⁿber die Beschaffenheit und Ausrⁿstung von einspurigen
- FahrrΣdern und von FahrradanhΣngern gelten fⁿr mehrspurige FahrrΣder mit der
- Ma▀gabe, da▀ bei diesen zwei Lampen in gleicher H÷he so angebracht sein mⁿssen,
- da▀ sie die seitliche Begrenzung des Fahrrades erkennen lassen.
-
- (3) Das Ladegewicht darf bei der Bef÷rderung von Lasten mit mehrspurigen
- FahrrΣdern 100kg, mit FahrradanhΣngern 50kg nicht ⁿberschreiten. Zur Bef÷rderung
- von schwereren Lasten und zur Bef÷rderung von Personen auf FahrradanhΣngern und
- mit mehrspurigen FahrrΣdern ist eine Bewilligung der Beh÷rde erforderlich, die
- dann zu erteilen ist, wenn unter Bedachtnahme auf die Beschaffenheit des
- Fahrrades und des FahrradanhΣngers die Verkehrssicherheit nicht gefΣhrdet ist.
- Die Bewilligung kann unter Berⁿcksichtigung der Verkehrssicherheit Bedingungen
- enthalten.
-
- º 68. Verhalten der Radfahrer
- +++++++++++++++++++++++++++++
-
- (1) Auf Stra▀en mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen FahrrΣdern ohne
- AnhΣnger die Radfahranlage zu benⁿtzen. Mit FahrrΣdern mit einem AnhΣnger, der
- ausschlie▀lich zur Personenbef÷rderung bestimmt ist, kann die Radfahranlage
- benⁿtzt werden. Mit FahrrΣdern mit einem AnhΣnger, der nicht fⁿr die
- Personenbef÷rderung bestimmt ist, und mit mehrspurigen FahrrΣdern ist die fⁿr
- den ⁿbrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benⁿtzen. Auf Gehsteigen und Gehwegen
- ist das Radfahren in der LΣngsrichtung verboten; das Schieben eines Fahrrades
- ist erlaubt. Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, da▀
- Fu▀gΣnger nicht gefΣhrdet werden.
-
- (2) Radfahrer dⁿrfen nur auf Radwegen und in Wohnstra▀en nebeneinander fahren
- und FahrrΣder nebeneinander schieben.
-
- (3) Es ist verboten,
-
- 1. auf einem Fahrrad freihΣndig zu fahren oder die Fⁿ▀e wΣhrend der Fahrt von
- den Treteinrichtungen zu entfernen,
- 2. sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhΣngen, um sich ziehen zu
- lassen.
- 3. FahrrΣder in einer nicht verkehrsgemΣ▀en Art zu gebrauchen, zum Beispiel
- Karusselfahren, Wettfahren und dergleichen,
- 4. beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzufⁿhren.
-
- (3a) Radfahrerⁿberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen
- geregelt wird, dⁿrfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von h÷chstens
- 10km/h und nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und fⁿr dessen
- Lenker ⁿberraschend befahren.
-
- (4) FahrrΣder sind so aufzustellen, da▀ sie nicht umfallen oder den Verkehr
- behindern k÷nnen. Ist ein Gehsteig mehr als 2.5m breit, so dⁿrfen FahrrΣder auch
- auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich
- ÷ffentlicher Verkehrsmittel, au▀er wenn dort FahrradstΣnder aufgestellt sind.
- Auf einem Gehsteig sind FahrrΣder platzsparend so aufzustellen, da▀ Fu▀gΣnger
- nicht behindert und Sachen nicht beschΣdigt werden.
-
- (5) GegenstΣnde, die am Anzeigen der Fahrtrichtung hindern oder die freie Sicht
- oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeintrΣchtigen oder Personen
- gefΣhrden oder Sachen beschΣdigen k÷nnen, wie zum Beispiel ungeschⁿtzte SΣgen
- oder Sensen, ge÷ffnete Schirme und dergleichen, dⁿrfen am Fahrrad nicht
- mitgefⁿhrt werden.
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- B.9 Verkehrsrecht - Schweiz
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- Beigetragen von Karl Brodowsky <bk1@elch.swb.de>
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- Ich habe den Eindruck, da▀ im gro▀en und ganzen die Dinge sehr viel genauer und
- expliziter formuliert sind, die unkommentierte Version enthΣlt insgesamt ⁿber
- 500 Seiten. Ich kann mich natⁿrlich irren.
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- Besser als in Deutschland ist sicher die allgemeine GeschwindigkeitsbeschrΣnkung
- von 120/80/50. Aber ansonsten halten sich wohl Vor- und Nachteile eher die
- Waage. Zum Beispiel ist die Radwegbenutzungspflicht explizit aufgefⁿhrt und ohne
- die EinschrΣnkung auf rechte Radwege, die aber nicht gilt, wenn man einen
- AnhΣnger benutzt, der dafⁿr zu breit ist, um Behinderungen anderer Radfahrer und
- Fu▀gΣnger auszuschlie▀en. Ja, FahrradanhΣnger kommen darin ⁿberall vor, ebenso
- wie z.B. die Unterscheidung zwischen einspurigen und mehrspurigen FahrrΣdern.
- Bei den Wegweisern sind auch verschiedene Fahrradwegweiser definiert, fⁿr
- Mountainbikes andere als fⁿr normale FahrrΣder. Das ist allerdings nur deshalb
- der ErwΣhnung wert, weil man im Kopf behalten sollte, da▀ einen diese Wegweiser
- genauso in die Irre fⁿhren wie anderswo auch und da▀ man sie also lieber
- systematisch ignorieren sollte.
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- Interessant ist, da▀ auch Regeln zu finden sind, unter welchen UmstΣnden
- bestimmte Schilder aufgestellt werden dⁿrfen oder mⁿssen oder wann eine
- jahreszeitenabhΣngige Entfernung obligatorisch ist.
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- Art. 73 BAV (Kennzeichnung, Masse, Beleuchtung)
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- 1. Am Rahmen des Fahrrades mu▀ eine leicht feststellbare individuelle Nummer
- eingeschlagen und der Name des Herstellers oder eine Marke unverwischbar
- aufgetragen sein.
- (1bis) FahrrΣder, ausgenommen jene des Bundes (Art. 34 Abs. 6 VVV), mⁿssen
- hinten m÷glichst senkrecht und gut sichtbar eine Grundplatte nach Anhang 12
- dieser Vo tragen. Sie mu▀ auf ein anderes Fahrrad ⁿbertragen werden k÷nnen.
- Auf der reflektierenden Vorderseite der Grundplatte mu▀ auf der unteren
- HΣlfte eine Vignette (Art. 34 VVV) aufgeklebt sein. Die Grundplatte darf auf
- der Rⁿckseite mit Angaben zur Ermittlung des Eigentⁿmers beschriftet werden.
- 2. FahrrΣder dⁿrfen h÷chstens 1 m breit sein. Die Lenkstange mu▀ 40--70 cm breit
- sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern.
- 3. FahrrΣder mⁿssen, wenn eine Beleuchtung nach Art. 30 Abs. 1 VRV erforderlich
- ist, mit einem nach vorn wei▀ und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden
- Licht ausgerⁿstet sein. Diese Lichter k÷nnen fest angebracht oder abnehmbar
- sein; am K÷rper getragene Beleuchtungsvorrichtungen sind nicht zulΣssig. An
- FahrrΣdern mⁿssen au▀erdem ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter
- Rⁿckstrahler mit einer LeuchtflΣche von mindestens 10 cm▓ fest angebracht
- sein. Die Pedale sind vorn und hinten mit Rⁿckstrahlern mit einer
- LeuchtflΣche von mindestens 5 cm▓ zu versehen. Mehrspurige FahrrΣder mⁿssen
- auf jeder Seite an den Σu▀ersten Stellen nach vorn und nach hinten einen
- Rⁿckstrahler mit einer LeuchtflΣche von mindestens 10 cm▓ tragen. ZusΣtzlich
- sind nach der Seite wirkende Rⁿckstrahler erlaubt, die sich auch an den
- RΣdern befinden dⁿrfen. Weitere Lichter sowie Richtungsblinker sind
- untersagt.
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- ErlΣuterungen vom 2.5.1994
- 4. Die Lichter mⁿssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein und
- dⁿrfen nicht blenden; die Rⁿckstrahler mⁿssen im Scheine eines
- Motorfahrzeugfernlichtes auf gleiche Entfernung sichtbar werden. Die
- Rⁿckseite der Rⁿckstrahler mu▀ wasserdicht abgeschlossen oder verspiegelt
- sein. Fⁿr die Farbe und weitere Anforderungen gilt Anhangá7.
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- Der nΣchste Artikel schreibt etwas ⁿber Bremsen, Rahmen u.s.w. Bei den Bremsen
- gibt es Wirkvorschriften, die Anwesenheit einer Schrottbremse reicht nicht. Der
- Anhang 7 beschreibt die Farben der Reflektoren und Lichter und enthΣlt
- eigentlich keine gro▀en ▄berraschungen, au▀er da▀ die AnhΣnger nach hinten gelbe
- Reflektoren haben sollen. Art. 30 VRV sagt, da▀ das Fahrzeug zu beleuchten ist,
- sobald die ⁿbrigen Stra▀enbenⁿtzer es sonst nicht rechtzeitig erkennen k÷nnten.
- Art. 34 VVV besagt, da▀ die Vignette zum Nachweis der Haftpflichtversicherung
- dient. Sie kostet ⁿbrigens 5 SFr. pro Jahr. FahrrΣder, die einem Kanton geh÷ren,
- mⁿssen diese Vignette auch haben, FahrrΣder in Bundesbesitz nicht.
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- Doch es geht noch weiter:
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- Art. 78 BAV (AnhΣnger an FahrrΣdern und MotorrΣdern)
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- 1. AnhΣnger an FahrrΣdern und MotorfahrrΣdern mⁿssen dem Art. 69 VRV und den
- nachstehenden Vorschriften genⁿgen.
- 2. Sie sind mit einer betriebssicheren Kupplung am Zugfahrzeug in seiner
- LΣngsachse schwenkbar zu befestigen.
- 3. An der Vorder- und an der Rⁿckseite mu▀ rechts und links m÷glichst weit au▀en
- ein nicht dreieckiger Rⁿckstrahler fest angebracht sein (Anhang 7).
- Richtungsblinker sind nicht zulΣssig. Wird das hintere Licht des Fahrrades
- durch den AnhΣnger oder seine Ladung verdeckt, so mu▀ der AnhΣnger in der
- Nacht hinten ein rotes oder ein gelbes Licht tragen. In Ortschaften mit
- Stra▀enbeleuchtung ben÷tigt der AnhΣnger kein Licht.
- 4. Die AnhΣngerachse mu▀ hinter der Mitte der LadeflΣche liegen.
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- Art. 69 VRV
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- 1. An MotorrΣdern und FahrrΣdern ist nur ein einachsiger AnhΣnger zulΣssig.
- AnhΣnger an MotorrΣdern dⁿrfen nur an dem Zugfahrzeug mitgefⁿhrt werden, das
- im AnhΣngerausweis vermerkt ist; dies gilt nicht bei Pannen oder bei der
- Verwendung von Fahrzeugen mit Kollektivausweis.
- 2. AnhΣnger an MotorrΣdern und FahrrΣdern dⁿrfen mit der Ladung h÷chstens 1ám
- breit, 1.20ám hoch un, ab Mitte des Hinterrades des Zugfahrzeugs gemessen,
- 2.50ám lang sein. Nach hinten ist ein ▄berhang der Ladung von h÷chstens 50 cm
- gestattet.
- 3. Das Gesamtgewicht darf h÷chstens betragen: 80 kg bei AnhΣngern ohne Bremse
- oder Auflaufbremse; 120 kg bei AnhΣngern mit durchgehender Bremse; ein
- h÷heres Gewicht ist bei AnhΣngern an MotorrΣdern jedoch zulΣssig, wenn es das
- Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht ⁿbersteigt.
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- Naja, die restlichen gut 500 Seiten tippe ich jetzt nicht mehr ab. Vielleicht
- steht woanders noch, da▀ man doch Speichenreflektoren braucht oder so etwas,
- obwohl ich die Dinger hier noch nicht gesehen habe. Es gibt nΣmlich SVG, VRV,
- VVV, VZV, SSV, Durchgangsstra▀enverordnung, BAV, Verordnung ⁿber die Anerkennung
- auslΣndischer und internationaler Genehmigungen fⁿr Stra▀enfahrzeuge, ARV, OBG,
- OBV, Verordnung ⁿber die Spikesreifen, TSchG (Auszug ⁿber Tiertransporte), TSchV
- (Auszug ⁿber Tiertransporte).
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- Vielleicht ist das zum Vergleich und zur VollstΣndigkeit doch ganz interessant.
- Wenn noch Fragen bestehen, kann man gerne die eine oder andere Sache noch
- nachsehen.
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- B.10 Verkehrsrecht - Deutschland
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- Radwegebenutzungspflicht
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- In Kⁿrze: In Deutschland besteht der Zwang, Radwege zu benutzen, solang man
- dabei nicht durch geparkte Autos tunneln oder gestⁿrzte BΣume ⁿberspringen mu▀.
- Dieser Zwang gilt aber nur fuer stra▀enbegleitende Radwege (fⁿr die dann auch
- gleiche Vorfahrtsregeln gelten wie fⁿr die begleitete Stra▀e). Wenn der Radweg
- nicht benutzbar ist, darf man nicht auf den Fu▀weg, sondern mu▀ auf die Stra▀e
- ausweichen. Wenn sich nur auf einer Seite der Stra▀e ein Radweg befindet, kann
- dieser fⁿr die Gegenrichtung freigegeben werden, und man -darf- sie dann auch
- "linksrum" befahren. Manche Juristen machen aus dem "darf" ein "mu▀". Genaueres
- kann man nachlesen unter: Ministerialrat Dr. Wolfgang Bouska, Die Pflicht zur
- Radwegbenutzung, NVZ (Neue Zeitschrift fⁿr Verkehrsrecht) 1991, Heft 4, 129-132,
- Abschnitt II, (zu finden in der Jura-Bibliothek einer Universitaet) ggf auch von
- Bernd Sluka zu erhalten.
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- º 67 StVO Lichttechnische Einrichtungen an FahrrΣdern
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- 1. FahrrΣder mⁿssen fⁿr den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlu▀leuchte mit
- einer Lichtmaschine ausgerⁿstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und
- deren Nennspannung 6 V betrΣgt (Fahrbeleuchtung). Fⁿr den Betrieb von
- Scheinwerfer und Schlu▀leuchte darf zusΣtzlich eine Batterie mit einer
- Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden
- Betriebsarten dⁿrfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
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- 2. An FahrrΣdern dⁿrfen nur die vorgeschriebenen und die fⁿr zulΣssig erklΣrten
- lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische
- Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rⁿckstrahlende Mittel. Die
- lichttechnischen Einrichtungen mⁿssen vorschriftsmΣ▀ig und fest angebracht
- sowie stΣndig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dⁿrfen nicht
- verdeckt sein.
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- 3. FahrrΣder mⁿssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer fⁿr wei▀es Licht
- ausgerⁿstet sein. Der Lichtkegel mu▀ mindestens so geneigt sein, da▀ seine
- Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei
- seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer mu▀ am Fahrrad so
- angebracht sein, da▀ er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. FahrrΣder
- mⁿssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden wei▀en Rⁿckstrahler
- ausgerⁿstet sein.
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- 4. FahrrΣder mⁿssen an der Rⁿckseite mit
-
- 1. einer Schlu▀leuchte fⁿr rotes Licht, deren niedrigster Punkt der
- leuchtenden FlΣche sich nicht weniger als 250mm ⁿber der Fahrbahn
- befindet,
-
- 2. mindestens einem roten Rⁿckstrahler, dessen h÷chster Punkt der leuchtenden
- FlΣche sich nicht h÷her als 600 mm ⁿber der Fahrbahn befindet, und
-
- 3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten
- Gro▀flΣchen-Rⁿckstrahler ausgerⁿstet sein. Die Schlu▀leuchte sowie einer
- der Rⁿckstrahler dⁿrfen in einem GerΣt vereinigt sein. Beiwagen von
- FahrrΣdern mⁿssen mit einem Rⁿckstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerⁿstet
- sein.
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- 5. FahrrΣder dⁿrfen an der Rⁿckseite mit einer zusΣtzlichen, auch im Stand
- wirkenden Schlu▀leuchte fⁿr rotes Licht ausgerⁿstet sein. Diese Schlu▀leuchte
- mu▀ unabhΣngig von den ⁿbrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
-
- 6. Fahrradpedale mⁿssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben
- Rⁿckstrahlern ausgerⁿstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rⁿckstrahler an
- den Pedalen sind zulΣssig.
-
- 7. Die LΣngsseiten mⁿssen nach jeder Seite mit
-
- 1. mindestens zwei um 180' versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden
- gelben Speichenrⁿckstrahlem an den Speichen des Vorderrades und des
- Hinterrades oder
-
- 2. ringf÷rmig zusammenhΣngenden retroreflektierenden wei▀en Streifen an den
- Reifen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein.
- ZusΣtzlich zu der Mindestausrⁿstung mit einer der Absicherungsarten dⁿrfen
- Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden
- mehr als zwei Speichenrⁿckstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am
- Radumfang gleichmΣ▀ig zu verteilen.
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- 8. ZusΣtzliche nach der Seite wirkende gelbe rⁿckstrahlende Mittel sind
- zulΣssig.
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- 9. Der Scheinwerfer und die Schlu▀leuchte nach Absatz 4 dⁿrfen nur zusammen
- einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttΣtig bei geringer
- Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet
- (Standbeleuchtung), ist zulΣssig; in diesem Fall darf auch die Schlu▀leuchte
- allein leuchten.
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- 10. In den Scheinwerfern und Leuchten dⁿrfen nur die nach ihrer Bauart dafⁿr
- bestimmten Glⁿhlampen verwendet werden.
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- 11. Fⁿr RennrΣder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg betrΣgt, gilt abweichend
- folgendes:
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- 1. fⁿr den Betrieb von Scheinwerfer und Schlu▀leuchte brauchen anstelle der
- Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2
- mitgefⁿhrt zu werden;
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- 2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlu▀leuchte brauchen nicht fest
- am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzufⁿhren und unter den
- in º 17 Abs. 1 Stra▀enverkehrs-Ordnung beschriebenen VerhΣltnissen
- vorschriftsmΣ▀ig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
-
- 3. Scheinwerfer und Schlu▀leuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu
- sein;
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- 4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit
- niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlu▀leuchte nach
- Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlu▀leuchte nach Absatz 5 mitgefⁿhrt
- werden.
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- 12. RennrΣder sind fⁿr die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der
- AbsΣtze 1 bis 11 befreit.
-
- Die StVZO ist z.B. erhΣltlich in den Beck'schen Textausgaben,
- "Stra▀enverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Ausnahmeverordungen und weiteren
- Bestimmungen zur StVZO"
- Verlag C.H. Beck, ISBN 3 406 35728 8
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- spz@serpens.swb.de (S.P.Zeidler)
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