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Steuerfrei oder Steuerpflichtig?

Ob ein 630 DM-Job steuerfrei oder aber steuerpflichtig ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen des Arbeitnehmers ab. Ein 630 DM-Job ist dann steuerfrei, wenn

Der Arbeitnehmer darf also in der Summe keine positiven anderen Einkünfte haben. Beträgt der Saldo der weiteren Einkünfte 1 DM, so führt das demnach dazu, daß der 630 DM-Job steuerpflichtig wird und dieser dann entweder nach Lohnsteuerkarte oder pauschal versteuert werden muß.

Unter Einkünften sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gemeint. Dazu bedeutet, daß

  • Arbeitslohn aus einem anderen (regulären) Beschäftigungsverhältnis ab 2.000 DM zu Einkünften führt.
  • Zinseinnahmen ab 6.100 DM im Jahr (3.100 DM ab 2000) zu Einkünften führen.
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 200 DM zu Einkünften führen.
  • Pensionen von Beamten oder auch Werksrenten und bestimmen Voraussetzungen ab 3.334 DM zu Einkünften führen.
  • erhaltene Unterhaltszahlungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten ab 100 DM zu Einkünften führen, wenn die Anlage U unterzeichnet wurde.

Keine Einkünfte sind steuerfreie Einnahmen. Steuerfrei Einnahmen sind z.B.

  • Arbeitslosengeld
  • Erziehungsgeld

Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, spielen die Einkünfte des anderen Ehegatten keine Rolle. Ein Ehegatte kann also Millionär sein, ohne daß der ansonsten einkommenslose Ehegatte seinen 630 DM-Job versteuern müsste.

Lohnsteuer

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