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Ob ein 630 DM-Job steuerfrei oder aber steuerpflichtig ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen des Arbeitnehmers ab. Ein 630 DM-Job ist dann steuerfrei, wenn
Der Arbeitnehmer darf also in der Summe keine positiven anderen Einkünfte haben. Beträgt der Saldo der weiteren Einkünfte 1 DM, so führt das demnach dazu, daß der 630 DM-Job steuerpflichtig wird und dieser dann entweder nach Lohnsteuerkarte oder pauschal versteuert werden muß. Unter Einkünften sind die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gemeint. Dazu bedeutet, daß
Keine Einkünfte sind steuerfreie Einnahmen. Steuerfrei Einnahmen sind z.B.
Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, spielen die Einkünfte des anderen Ehegatten keine Rolle. Ein Ehegatte kann also Millionär sein, ohne daß der ansonsten einkommenslose Ehegatte seinen 630 DM-Job versteuern müsste.
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