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Haben Sie neben dem 630 DM-Job ein (oder mehrere) weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (reguläres Arbeitsverhältnis), dann ist der 630 DM-Job voll versicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber muß dann volle Beiträge zur Renten, Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Lediglich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen bei einem 630 DM-Job weg. Die Beiträge werden, wie auch bei einem regulären Arbeitsverhältnis, je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Sind Sie privat krankenversichert, dann fällt der Beitrag zur Krankenversicherung weg. Eine Versicherungspflicht kann auch durch mehrere 630 DM-Jobs entstehen. Üben Sie z.B. zwei 630 DM-Jobs aus, bei denen Sie jeweils 500 DM verdienen, so werden diese zusammengerechnet. Da Sie mit beiden Jobs zusammen 1.000 DM verdienen (also mehr als 630 DM), werden Sie voll sozialversicherungspflichtig. Es sind dann bei beiden Jobs Kranken-, Pflege, Renten- und - in diesem Falle - auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig. Nicht sozialversicherungspflichtig sind z.B. die Tätigkeiten als Beamter, Soldat, Selbständiger. Diese Berufsgruppen können also 630 DM hinzuverdienen, ohne daß der Nebenjob voll sozialversicherungspflichtig wird.
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