Verantwortung fuer eine Gesellschaft des Gemeinsinns

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Arbeit für Menschen mit Behinderung

Für Schwerbehinderte haben sich in Schleswig-Holstein die Chancen auf eine Integration in das Berufs- und Arbeitsleben verbessert: So gibt es seit 1996 in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Integrationsfachdienste, deren Aufgabe es ist, Schwerbehinderte aus den Werkstätten für Behinderte in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

Modellversuch Drogen

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 in einem sogenannten Lübecker Drogenurteil den Gesetzgeber aufgefordert, neue Wege zur Bekämpfung der Drogengefahr zu prüfen. Im November 1995 wurde Schleswig-Holstein von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder damit beauftragt, in einem Modellversuch gemäß 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz praktische Erfahrungen zur "Trennung der Märkte" zu sammeln. Durch einen Versuch sollte geprüft werden, ob eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zum Eigenverbrauch zu einer besseren
Trennung der Konsumentengruppen "harter" und "weicher" Drogen und so zu einer wirksameren Drogenprävention führt als ein Verbot. Am 10. Februar 1997 wurde der entsprechende Antrag auf Genehmigung des Modellversuchs bei der zuständigen Behörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin, gestellt. Ende Mai 1997 erhielt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts. Als "zwingende Versagungsgründe" für den Modellversuch nannte das Bundesinstitut unter anderem: Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverfahrens seien nicht gewährleistet, und der Antrag auf Erlaubniserteilung entspreche nicht dem Gesetzeszweck. Binnen Monatsfrist legte das Sozialministerium Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Instituts ein mit der juristischen Begründung der "Rechtsfehlerhaftigkeit und Ermessensunterschreitung".
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