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![]() Die Integration der hier in Schleswig-Holstein lebenden 138.000 Ausländerinnen und Ausländer ist das Ziel der Landesregierung. Zur Betreuung und Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Angehörigen gibt es in Schleswig-Holstein verschiedene Förderprogramme, für die 1996 rund 1,3 Millionen Mark ausgegeben wurden. Finanziert wurden vor allem die Ausländersozialberatung, Ausländerzentren und Selbst- hilfegruppen, Begegnungsstätten, Frauenkurse, außerschulische Lern- und Hausaufgabenhilfen für Kinder sowie Familienbildungsseminare. Ab 1997 sollen auch die Flüchtlingsorganisationen in die Förderung einbezogen werden. Einbürgerung muß erleichtert werden Auf Initiative auch von Schleswig-Holstein hat der Bundesrat Eckpunkte für ein neues auf Integration ausgerichtetes Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. So sollen Ausländerinnen und Ausländer, die länger als acht Jahre in Deutschland leben, einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erhalten. Kinder von Ausländern sollen durch Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn entweder die Mutter oder der Vater bereits in Deutschland geboren wurde. Auch Mehrstaatigkeit soll zukünftig hingenommen werden. Auch die Spätaussiedler sollten die deutsche Staatsangehörigkeit leichter erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Februar 1996 auf Initiative Schleswig-Holsteins vom Bundesrat beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. |
1996 wurden in Schleswig-Holstein rund 5.000 Aussiedler eingebürgert. Für die Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen, insbesondere jüdischen
Emigranten, hat das Land 1996 rund 3,1 Millionen Mark ausgegeben.
Härtefallkommission zum Ausländerrecht Seit dem 1. Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission, an die sich Ausländerinnen und Ausländer wenden können, die abgeschoben oder ausgewiesen werden sollen. Mitglied in diesem behördenunabhängigen Gremium sind Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorga- nisationen und dem Innenministerium. Die Härtefallkommission kann vor allem dann weiterhelfen, wenn noch Ermessensspielräume vorhanden sind, also rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen. Rückkehr bosnischer Flüchtlinge In Schleswig-Holstein lebten im Sommer 1997 noch 3.500 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Etwa 700 sind bereits in ihre Heimat zurückgekehrt. Schleswig-Holstein setzt bei der Rückführung in erster Linie auf Freiwilligkeit. Dies schließt aber im Einzelfall Abschiebungen nicht aus. Bosniaken und Kroaten aus der serbischen Teilrepublik Srpska sind vorerst von der Rückkehr ausgenommen. |
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