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Kernenergie: Den Ausstieg verhindert das Atomgesetz
Die Landesregierung will den Betrieb der drei in Schleswig-Holstein gelegenen Atomkraftwerke Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel so schnell wie möglich beenden. Rechtlich ist die Landesregierung an das Atomgesetz gebunden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Überwachung der Atomanlagen übt sie ihre Atomaufsicht zum Schutz der Bevölkerung nach strengsten Maßstäben aus. Sicherheit hat unbedingten Vorrang vor jedem ökonomischen Interesse. Deshalb hat die Landesregierung in der Jahresrevision 1996 wiederum bei den drei Atomanlagen Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel sehr streng geprüft, ob das Wiederanfahren der Atomanlagen nach Abschluß der Revisionsarbeiten genehmigt werden konnte. Insbesondere beim Atomkraftwerk Krümmel wurden zahlreiche Sonderprüfungen mit Hilfe verschiedener Gutachter vorgenommen. Den von Bürgern und in den Medien erhobenen Vorwürfen gegen die Art und Weise der Herstellung des Reaktordruckbehälters in den 70er Jahren ist die Reaktoraufsichtsbehörde nochmals nachgegangen, obwohl im Jahre 1988 eine rechtskräftige Betriebsgenehmigung für den Betrieb dieser Anlage von der Vorgängerregierung erteilt worden ist. Alle Prüfungen führten aber bislang nicht zu dem Ergebnis, die Anlage stilllegen zu können. Zur Zeit wird eine periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) der Atomkraftwerke Brokdorf und Krümmel vorbereitet. Dabei ist umfassend zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Standes von Wissenschaft und Technik das erforderliche Sicherheitsniveau gegeben ist und welche Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Anlage daraus gezogen werden können. |
Durch eine Weisung in 1997 hat das Bundesumweltministerium die Landesregierung daran gehindert, das Atomkraftwerk Krümmel nach eigens für diese Anlage entwickelten strengeren Maßstäben
zu prüfen.
Umwelttechnik schafft Arbeitsplätze 1996 hat die Landesregierung 68 Millionen Mark eingesetzt, um Umwelttechniken zu etablieren oder auszubauen und damit die Umweltwirtschaft zu fördern. Dies betraf neue Verfahren vorwiegend in den Bereichen Abfallwirtschaft und Gewässerschutz. Investitionen im Gewässerschutz - hochleistungsfähige Kläranlagen, Kanalsysteme oder Regenwassernutzungsanlagen - wurden mit einer Fördersumme von 58 Millionen Mark in über 200 Gemeinden unterstützt. Damit wurde ein Investitionsvolumen von rund 145 Millionen Mark ausgelöst, das insbesondere der regionalen Wirtschaft zugute kam. Die Qualität vieler schleswig-holsteinischer Gewässer hat sich um eine, teilweise sogar um zwei Güteklassen verbessert. Investitionen in Umwelttechnologien geben auch Anstöße zur Weiterentwicklung und Exportfähigkeit dieser Techniken. Sie sind einer der wenigen High-Tech-Bereiche, in denen die Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition in der Welt einnimmt. Auch in Schleswig-Holstein expandiert der Umweltschutzsektor stark. Bereits jetzt sind in über 600 Betrieben der Umweltschutzwirtschaft im Land rund 32.000 Menschen beschäftigt. 13.000 davon sind direkt in der Produktion von Umweltgütern tätig. Der jährliche Umsatz von Umweltschutzgütern wird im Land auf 3,7 Milliarden Mark, der Export auf 600 Millionen Mark geschätzt. |
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