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1996-05-30
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(1.2) EingeschrΣnkte Sperrm÷glichkeit von eurocheques
Ein eurocheque, der die Garantievoraussetzungen erfⁿllt, kann nicht gesperrt werden. Die
BANK 24 ist zur Einl÷sung eines solchen eurocheques verpflichtet.
▄bersteigt der Scheckbetrag den garantierten H÷chstbetrag, braucht die BANK 24 den
eurocheque nur in der garantierten H÷he einzul÷sen. Sie wird hinsichtlich des darⁿber
hinausgehenden Betrages und bei eurocheques, die die Garantievoraussetzungen nicht erfⁿllen,
eine Schecksperre beachten, wenn diese der BANK 24 so rechtzeitig zugeht, da▀ ihre
Berⁿcksichtigung im Rahmen des ordnungsgemΣ▀en Arbeitsablaufs m÷glich ist.
(1.3) Einl÷sung von eurocheques nach Verlust von ec-Karte und eurocheque-Vordrucken
Werden ec-Karte und eurocheque-Vordrucke nach einem Abhandenkommen gemeinsam
mi▀brΣuchlich verwendet, so ist die BANK 24 gegenⁿber einem gutglΣubigen Schecknehmer
dennoch zur Einl÷sung der eurocheques verpflichtet, wenn die Voraussetzungen ⁿber das
Zustandekommen der Garantie (vgl. Ziff. 1.1) eingehalten sind und die Unterschriften auf dem
eurocheque dem Σu▀eren Anschein nach den Eindruck der Echtheit erwecken.
Durch eine Sperre der ec-Karte und die Anzeige des Verlustes von euro-
cheque-Vordrucken kann die mi▀brΣuchliche Verwendung der eurocheque-Vordrucke und
deren Einl÷sung nicht verhindert werden.
(1.4) Haftung fⁿr SchΣden aufgrund gemeinsamer mi▀brΣuchlicher Verwendung von ec-Karte
und eurocheque-Vordrucken
Die BANK 24 haftet fⁿr die Erfⁿllung ihrer Verpflichtungen aus dem ec-Karten-Vertrag und
ⁿbernimmt die SchΣden in vollem Umfang, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen
Bedingungen obliegenden Pflichten erfⁿllt hat.
Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens
beigetragen, bestimmt sich nach den GrundsΣtzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang
die BANK 24 und der Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben.
Hat der Karteninhaber seine Pflichten lediglich leicht fahrlΣssig verletzt, so stellt die BANK 24
den Kontoinhaber von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens zu ⁿbernehmen, in jedem
Fall in H÷he von 90 % des Gesamtschadens, frei.
Hat die BANK 24 ihre Verpflichtungen aus dem ec-Karten-Vertrag erfⁿllt und der
Karteninhaber selber seine Pflichten grob fahrlΣssig verletzt, so trΣgt der Kontoinhaber den
entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe FahrlΣssigkeit kann insbesondere dann
vorliegen, wenn ec-Karte und eurocheque-Vordrucke gemeinsam in einem Kraftfahrzeug
unbeaufsichtigt aufbewahrt wurden.
(1.5) Haftung fⁿr SchΣden aufgrund mi▀brΣuchlicher Verwendung nicht garantierter
eurocheques ohne ec-Karte
Kommen eurocheque-Vordrucke abhanden und werden sie ohne die ec-Karte mi▀brΣuchlich
verwendet oder unterliegen die Schecks aus anderen Grⁿnden nicht der eurocheque-Garantie,
so gilt folgende Haftungsregelung:
Die BANK 24 haftet fⁿr die Erfⁿllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der
Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung seiner
Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den
GrundsΣtzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die BANK 24 und der Kontoinhaber
den Schaden zu tragen haben.
(1.6) Sperre von nicht garantierten eurocheques
Ein Scheck kann nur gesperrt werden, wenn er nicht garantiert und noch nicht von der
BANK 24 eingel÷st ist. Die Sperre kann nur beachtet werden, wenn sie der BANK 24 so
rechtzeitig zugeht, da▀ ihre Berⁿcksichtigung im Rahmen des ordnungsgemΣ▀en
Arbeitsablaufs m÷glich ist.
(1.7) Beweisregel
Ist die Nummer der an den Karteninhaber ausgegebenen ec-Karte auf dem eurocheque
vermerkt, so ist er nach dem Beweis des ersten Anscheins unter Verwendung der ec-Karte
ausgestellt worden.
(2) ec-Geldautomaten-Service und bargeldloses Bezahlen an automatisierten Kassen im
Rahmen des electronic cash-/edc-Systems
(2.1) Verfⁿgungsrahmen
Fⁿr Verfⁿgungen an ec-Geldautomaten und automatisierten Kassen teilt die BANK 24 dem
Kontoinhaber einen jeweils fⁿr einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfⁿgungsrahmen mit.
Bei jeder Nutzung der ec-Karte an ec-Geldautomaten und automatisierten Kassen wird
geprⁿft, ob der Verfⁿgungsrahmen durch vorangegangene Verfⁿgungen bereits ausgesch÷pft
ist. Verfⁿgungen, mit denen der Verfⁿgungsrahmen ⁿberschritten wⁿrde, werden unabhΣngig
vom aktuellen Kontostand und einem etwa vorher zum Konto eingerΣumten Kredit
abgewiesen.
Der Karteninhaber darf den Verfⁿgungsrahmen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines
vorher fⁿr das Konto eingerΣumten Kredits in Anspruch nehmen.
Der Kontoinhaber kann mit der BANK 24 eine ─nderung des Verfⁿgungsrahmens fⁿr alle zu
seinem Konto ausgegebenen ec-Karten vereinbaren. Ein BevollmΣchtigter, der eine ec-Karte
erhalten hat, kann nur eine Herabsetzung fⁿr diese ec-Karte vereinbaren.
(2.2) Fehleingabe der Geheimzahl
Die ec-Karte kann an ec-Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen nicht mehr
eingesetzt werden, wenn die pers÷nliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben
wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit der BANK 24 in Verbindung setzen.
(2.3) Zahlungsverpflichtung der BANK 24; Reklamationen
Die BANK 24 hat sich gegenⁿber den Betreibern von ec-Geldautomaten und automatisierten
Kassen vertraglich verpflichtet, die BetrΣge, ⁿber die unter Verwendung der an den
Karteninhaber ausgegebenen ec-Karte verfⁿgt wurde, an die Betreiber zu vergⁿten.
Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus dem VertragsverhΣltnis
zu dem Unternehmen, bei dem bargeldlos an einer automatisierten Kasse bezahlt wurde, sind
unmittelbar gegenⁿber diesem Unternehmen geltend zu machen.
(2.4) Haftung fⁿr SchΣden durch mi▀brΣuchliche Verwendung der ec-Karte
Die BANK 24 haftet fⁿr die Erfⁿllung ihrer Verpflichtungen aus dem ec-Kartenvertrag.
Sobald der BANK 24 oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust der ec-Karte
angezeigt wurde, ⁿbernimmt die BANK 24 alle danach durch Verfⁿgungen an ec-
Geldautomaten, automatisierten Kassen und durch Nutzung an Kartentelefonen entstehenden
SchΣden. Sie ⁿbernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden SchΣden,
wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfⁿllt hat.
Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens
beigetragen, bestimmt sich nach den GrundsΣtzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang
die BANK 24 und der Kontoinhaber den Schaden zu tragen haben.
Hat der Karteninhaber seine Pflichten lediglich leicht fahrlΣssig verletzt, so stellt die BANK 24
den Kontoinhaber von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens zu ⁿbernehmen, in jedem
Fall in H÷he von 90 % des Gesamtschadens, frei.
Hat die BANK 24 ihre Verpflichtungen erfⁿllt und der Karteninhaber seine Pflichten grob
fahrlΣssig verletzt, trΣgt der Kontoinhaber den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe
FahrlΣssigkeit des Karteninhabers liegt insbesondere dann vor, wenn
û er den Kartenverlust der BANK 24 oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft
nicht umgehend mitgeteilt hat,
û die pers÷nliche Geheimzahl auf der ec-Karte vermerkt oder zusammen mit der ec-Karte
verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),
û die pers÷nliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Mi▀brauch dadurch
verursacht wurde.
Die Haftung beschrΣnkt sich stets auf den mitgeteilten Verfⁿgungsrahmen.
1.2 Bargeldloses Bezahlen ohne Zahlungsgarantie an automatisierten Kassen mittels Lastschrift
(POZ-System)
(1) Service-Beschreibung
Die ec-Karte erm÷glicht au▀erhalb des ec-Service im Inland im Rahmen
des POZ-Systems die bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen mittels Lastschrift ohne
gleichzeitige Verwendung der pers÷nlichen Geheimzahl.
Auf die Kassen, an denen diese Zahlungsm÷glichkeit besteht, wird durch ein entsprechendes
Zeichen hingewiesen. Das Unternehmen zieht die Forde-
rungen gegen den Karteninhaber mit Lastschrift ein. Hierfⁿr erteilt der
Karteninhaber dem Unternehmen jeweils auf dem Kassenbeleg eine schriftliche
EinzugsermΣchtigung. Die BANK 24 ⁿbernimmt fⁿr diese Zahlungen
keine Garantie.
(2) Adressenbekanntgabe
Wird eine POZ-Lastschrift nicht bezahlt oder wegen Widerspruchs zurⁿckgegeben, so ist die
BANK 24 berechtigt, dem Unternehmen, das die Lastschrift erstellt hat, auf Anfrage den
Namen und die Adresse des Karteninhabers mitzuteilen, sofern der Karteninhaber dem
Unternehmen hierzu eine wirksame Einwilligung auf dem Kassenbeleg erteilt hat, die
Sperrdatei abgefragt und ein ec-Kartenverlust der BANK 24 nicht angezeigt wurde.
1.3 Andere Service-Leistungen
(1) Nutzung von Kunden-Terminals der Deutsche Bank AG
Die ec-Karte dient zur Auftragserteilung und zum Abruf kundenbezogener Informationen an
den Kunden-Terminals der Deutschen Bank. Hierzu ist die Eingabe der pers÷nlichen
Geheimzahl erforderlich.
Fⁿr Verfⁿgungen an Kunden-Terminals der Deutschen Bank stellt die BANK 24 dem
Kontoinhaber einen Verfⁿgungsrahmen bereit, der auf Anfrage mitgeteilt wird.
Fⁿr durch mi▀brΣuchliche Verfⁿgungen an Kunden-Terminals der Deutschen Bank entstandene
SchΣden tritt die BANK 24 ein.
(2) Bareinzahlungen an Geldautomaten der Deutsche Bank AG
An bestimmten Geldautomaten der Deutschen Bank kann Bargeld in einem verschlossenen
Umschlag auf das auf der ec-Karte angegebene Konto oder ein diesem Konto zugeordnetes
Unterkonto eingezahlt werden.
Der Eingang des Umschlages im Geldautomaten wird durch einen Automatenbeleg bestΣtigt.
Fⁿr die Verbuchung ma▀geblich ist der Betrag, der sich im Umschlag befindet. Als
Einzahlungsquittung gilt die Buchungsanzeige im Kontoauszug.
1.4 Bedingungen fⁿr die Nutzung des TeleKarten-Service der Telekom
Fⁿr die Teilnahme am ⁿber die ec-Karte bereitgestellten TeleKarten-Service der Deutschen
Telekom gelten deren Bedingungen fⁿr die Nutzung der TeleKarten-Funktion und die
ôPreisliste fⁿr ÷ffentliche Telekommunikationsstellenö, die amtlich ver÷ffentlicht sind und bei
den ─mtern des Post- und Fernmeldewesens eingesehen werden k÷nnen. Der Karteninhaber
ermΣchtigt die BANK 24, im Fall einer Einwendung im Zusammenhang mit der Abrechnung
von TeleKarten-UmsΣtzen der Telekom zur Bearbeitung Name und Anschrift mitzuteilen.
2. Bedingungen fⁿr den Scheckverkehr (Stand: 1. Januar 1995)
(1) Scheckvordrucke
Die Bank gibt an den Kunden Scheckvordrucke zur Teilnahme am Scheckverkehr aus. Fⁿr den
Scheckverkehr dⁿrfen nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke
verwendet werden.
(2) Sorgfaltspflichten
Scheckvordrucke und Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren. Das
Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist der Bank, m÷glichst der
kontofⁿhrenden Stelle, unverzⁿglich mitzuteilen. Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar
auszufⁿllen. Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben so einzusetzen, da▀ nichts
hinzugeschrieben werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks
verschrieben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu
vernichten. Bei Beendigung des Scheckvertrages sind nicht benutzte Vordrucke unverzⁿglich
entweder an die Bank zurⁿckzugeben oder entwertet zurⁿckzusenden.
(3) Haftung von Kunde und Bank
Die Bank haftet fⁿr die Erfⁿllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheckvertrag. Hat der
Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung seiner
Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den
GrundsΣtzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu
tragen haben. L÷st die Bank Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstellung abhanden
gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur belasten, wenn sie bei der Einl÷sung
nicht grob fahrlΣssig gehandelt hat. Handelt es sich bei dem Kunden um einen eingetragenen
Kaufmann, um eine juristische Person des ÷ffentlichen Rechts oder um ein ÷ffentlich-
rechtliches Sonderverm÷gen, so hat der Kunde darⁿber hinaus den Schaden zu tragen, der
dadurch entsteht, da▀ ihm Scheckvordrucke ohne sein Verschulden aus dem von ihm
beherrschbaren Verantwortungsbereich (z.B. Entwendung aus den GeschΣftsrΣumen)
abhanden kommen und die Bank einen auf den abhanden gekommenen Scheckvordrucken
gefΣlschten Scheck einl÷st. Diese Haftung greift nur ein, wenn der gefΣlschte Scheck dem
Σu▀eren Anschein nach den Eindruck der Echtheit erweckt und keine Schecksperre sowie
keine sonstigen fⁿr die Bank erkennbaren Anhaltspunkte fⁿr UnregelmΣ▀igkeiten vorliegen.
(4) Verhalten der Bank bei mangelnder Kontodeckung
Die Bank ist berechtigt, Schecks auch bei mangelndem Guthaben oder ⁿber einen zuvor fⁿr
das Konto eingerΣumten Kredit hinaus einzul÷sen. Die Buchung solcher Verfⁿgungen auf dem
Konto fⁿhrt zu einer geduldeten Kontoⁿberziehung. Die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den
h÷heren Zinssatz fⁿr geduldete Kontoⁿberziehungen zu verlangen. Wenn die Bank einen
Scheck nicht einl÷st, unterrichtet sie gleichzeitig den Kunden.
(5) Scheckwiderruf
Der Scheck kann widerrufen werden, solange er von der Bank nicht eingel÷st ist. Der
Widerruf kann nur beachtet werden, wenn er der Bank so rechtzeitig zugeht, da▀ seine
Berⁿcksichtigung im Rahmen des ordnungsgemΣ▀en Arbeitsablaufs m÷glich ist.
(6) ZusΣtzliche Regelungen fⁿr Orderschecks
Der Aussteller von Orderschecks steht allen Kreditinstituten, die am Einzug der von ihm
begebenen Orderschecks beteiligt sind, fⁿr deren Bezahlung ein. Jedes dieser Kreditinstitute
kann gegen Vorlage der innerhalb der Vorlegungsfrist vorgelegten und nicht bezahlten
Schecks Zahlung vom Aussteller verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch fⁿr
nach Beendigung des Scheckvertrages ausgestellte Orderschecks.
3. Bedingungen fⁿr die BANK 24-Kundenkarte
(1) Geltungsbereich/Nutzungsumfang
Die Kundenkarte und die dazugeh÷rige pers÷nliche Geheimzahl dienen
û zur Auftragserteilung und zum Abruf kundenbezogener Informationen an Kunden-
Terminals der Deutschen Bank,
û zur Abhebung von GeldbetrΣgen an in- und auslΣndischen Geldautomaten, die mit dem
ec-Zeichen gekennzeichnet sind,
û zur bargeldlosen Bezahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des
ò inlΣndischen electronic cash-Systems
ò internationalen electronic debit card (edc)-Systems im Ausland. Dort kann
anstelle der pers÷nlichen Geheimzahl im Einzelfall eine Unterschrift zur
Zahlung geleistet werden.
Auf diese Kassen wird im Inland durch das electronic cash- und im Ausland durch das edc-
Logo ù die beide auch auf der Rⁿckseite der Karte abgebildet sind ù hingewiesen.
(2) Karteninhaber
Die Kundenkarte gilt fⁿr das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des
Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht
erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafⁿr verantwortlich,
da▀ eine an einen BevollmΣchtigten ausgegebene Kundenkarte an die BANK 24
zurⁿckgegeben wird. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der Kundenkarte bis
zu ihrer Rⁿckgabe an die BANK 24 entstehen, hat der Kontoinhaber zu tragen. Die BANK 24
wird die Kundenkarte nach Widerruf der Vollmacht fⁿr die Nutzung an Geldautomaten, an
automatisierten Kassen sowie fⁿr Verfⁿgungen an Kunden-Terminals der Deutschen Bank
sperren.
(3) Allgemeine finanzielle Nutzungsm÷glichkeiten
Der Karteninhaber darf Verfⁿgungen mit seiner Kundenkarte nur im Rahmen des
Kontoguthabens oder eines vorher fⁿr das Konto vereinbarten Kredits vornehmen. Die
BANK 24 ist berechtigt, auch den Ersatz von Aufwendungen zu verlangen, die daraus
entstehen, da▀ der Karteninhaber mit der Kundenkarte durch Verfⁿgungen an Geldautomaten,
automatisierten Kassen oder Kunden-Terminals der Deutschen Bank diese Nutzungsgrenze
ⁿberschreitet. Die Verbuchung solcher Verfⁿgungen auf dem Konto bedeutet weder die
EinrΣumung eines Kredits noch die Erh÷hung eines zuvor mit der BANK 24 vereinbarten
Kredits. In diesem Fall ist die BANK 24 berechtigt, den h÷heren Zinssatz fⁿr ▄berziehungen
zu verlangen.
(4) Aufwendungsersatzanspruch
Der Kontoinhaber hat der BANK 24 die Aufwendungen zu erstatten, die die BANK 24 als
Folge der Nutzung einer zu dem Konto ausgegebenen Kundenkarte aufzubringen hat.
(5) Umrechnung von FremdwΣhrungen
Nutzt der Karteninhaber die Kundenkarte fⁿr Verfⁿgungen, die nicht auf Deutsche Mark
lauten, wird das Konto gleichwohl in Deutscher Mark belastet. Die Umrechnung von
FremdwΣhrungsbetrΣgen wird im Inland von der Stelle vorgenommen, die den Vorgang vom
Ausland zur weiteren Bearbeitung erhalten hat. Dabei legt sie den Devisenbriefkurs des dem
Eingang des Umsatzes vorangegangenen B÷rsentages zugrunde. Die BANK 24 gibt dem
Kunden mit dem Kontoauszug den Eingangstag und den Umrechnungskurs bekannt.
(6) Gⁿltigkeit der Kundenkarte
Die Kundenkarte wird dem Karteninhaber fⁿr die Dauer ihrer Gⁿltigkeit zur Nutzung
ⁿberlassen. Mit AushΣndigung einer neuen Karte, spΣtestens aber nach Ablauf der Gⁿltigkeit
der Karte, ist die BANK 24 berechtigt, die Kundenkarte zurⁿckzuverlangen oder einzuziehen.
Endet die Berechtigung, die Kundenkarte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kⁿndigung der
Kontoverbindung oder des Kundenkartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Kundenkarte
unverzⁿglich an die BANK 24 zurⁿckzugeben. Die BANK 24 ist auch in diesem Fall
berechtigt, die Kundenkarte einzuziehen.
Die BANK 24 ist berechtigt, die Kundenkarte zu sperren und den Einzug der Karte zu
veranlassen, sowie den Kundenkartenvertrag aus wichtigem Grund zu kⁿndigen, wenn der
Karteninhaber von der Kundenkarte vertragswidrig Gebrauch macht.
(7) Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(7.1) Aufbewahrung der Kundenkarte
Um ein Abhandenkommen der Kundenkarte und mi▀brΣuchliche Verfⁿgungen zu vermeiden,
ist die Kundenkarte besonders sorgfΣltig aufzubewahren.
(7.2) Geheimhaltung der pers÷nlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafⁿr Sorge zu tragen, da▀ keine andere Person Kenntnis von der
pers÷nlichen Geheimzahl erlangt. Sie darf nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise
zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die im Besitz der Karte ist und die
pers÷nliche Geheimzahl kennt, kann zu Lasten des auf der Kundenkarte angegebenen Kontos
Verfⁿgungen tΣtigen (z. B. Geld an Geldautomaten abheben).
(7.3) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Kundenkarte oder mi▀brΣuchliche Verfⁿgungen mit
seiner Kundenkarte fest, so ist die BANK 24 (Tel. [01803] 240024) oder der Zentrale
Sperrannahmedienst (Tel. [069] 740987) unverzⁿglich zu benachrichtigen, um die
Kundenkarte sperren zu lassen. Bei Verlustmeldung gegenⁿber dem Zentralen
Sperrannahmedienst ist eine Kartensperre nur m÷glich, wenn der Name der Bank ù m÷glichst
mit der Bankleitzahl 380 707 24 ù und die Kontonummer angegeben werden. In diesem Fall
werden alle fⁿr das betreffende Konto ausgegebenen Karten gesperrt. Zur BeschrΣnkung der
Sperre auf die abhanden gekommene Karte mu▀ sich der Karteninhaber mit der BANK 24 in
Verbindung setzen.
Wird die Kundenkarte gestohlen oder mi▀brΣuchlich verwendet, ist unverzⁿglich Anzeige bei
der Polizei zu erstatten.
(8) Verfⁿgungsrahmen
(8.1) Verfⁿgungsrahmen an Geldautomaten und automatisierten Kassen
Fⁿr Verfⁿgungen an Geldautomaten und automatisierten Kassen vereinbart die BANK 24 mit
dem Kontoinhaber einen jeweils fⁿr einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfⁿgungsrahmen.
Transaktionen, mit denen der Verfⁿgungs-rahmen ⁿberschritten wⁿrde, werden abgewiesen.
Der Kontoinhaber kann mit der BANK 24 eine ─nderung des Verfⁿgungsrahmens fⁿr alle zu
seinem Konto ausgegebenen Kundenkarten vereinbaren. Ein BevollmΣchtigter, der eine
Kunden-
karte erhalten hat, kann nur eine Herabsetzung fⁿr diese Karte vereinbaren.
(8.2) Verfⁿgungsrahmen fⁿr Kunden-Terminals der Deutschen Bank
ZusΣtzlich zum Verfⁿgungsrahmen an Geldautomaten und automatisierten Kassen (Nr. 8.1)
stellt die BANK 24 dem Karteninhaber fⁿr Verfⁿgungen an Kunden-Terminals der Deutschen
Bank einen weiteren Verfⁿgungsrahmen bereit, der auf Anfrage mitgeteilt wird.
(9) NutzungsbeschrΣnkungen
Die Kundenkarte kann an Geldautomaten, automatisierten Kassen sowie Kunden-Terminals
der Deutschen Bank nicht mehr eingesetzt werden, wenn die pers÷nliche Geheimzahl dreimal
hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall bei der
BANK 24 in Verbindung setzen.
(10) Zahlungsverpflichtungen der BANK 24
Die BANK 24 ist gegenⁿber den Betreibern von Geldautomaten und automatisierten Kassen
vertraglich verpflichtet, die BetrΣge, ⁿber die unter Verwendung der an den Karteninhaber
ausgegebenen Kundenkarte verfⁿgt wurde, an die Betreiber zu vergⁿten; die Zahlungspflicht
beschrΣnkt sich auf den jeweils autorisierten Betrag.
Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabers, die das VertragsverhΣltnis
mit dem die automatisierten Kassen betreibenden Unternehmen betreffen, sind unmittelbar
gegenⁿber diesem Unternehmen geltend zu machen.
(11) Haftung fⁿr SchΣden durch mi▀brΣuchliche Verwendung der Kundenkarte
Sobald der BANK 24 oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust der Kundenkarte
angezeigt wurde, ⁿbernimmt die BANK 24 alle danach durch Verfⁿgungen an Geldautomaten
sowie automatisierten Kassen entstandenen SchΣden.
Einen bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schaden ⁿbernimmt die BANK 24 in
H÷he von 90 %, wenn der Karteninhaber seine vertraglichen Pflichten gemΣ▀ Nr. 7 dieser
Bedingungen leicht fahrlΣssig verletzt hat. In einem solchen Fall trΣgt der Kontoinhaber 10 %
des Schadens.
Hat der Karteninhaber seine vertraglichen Pflichten grob fahrlΣssig verletzt, haftet der
Karteninhaber fⁿr den gesamten Schaden, jedoch begrenzt auf den fⁿr die Kundenkarte
vereinbarten Verfⁿgungsrahmen. Grobe FahrlΣssigkeit des Karteninhabers liegt insbesondere
dann vor, wenn
û er den Kartenverlust der BANK 24 oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft
nicht umgehend angezeigt hat,
û die pers÷nliche Geheimzahl auf der Kundenkarte vermerkt oder sie zusammen mit der
Karte verwahrt war (z. B. im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),
û die pers÷nliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Mi▀brauch dadurch
verursacht wurde.
Fⁿr durch mi▀brΣuchliche Verfⁿgungen an den Kunden-Terminals der Deutschen Bank
entstandene SchΣden tritt die BANK 24 ein.
4. Bedingungen fⁿr die Benutzung von Kontoauszugsdruckern der
Deutschen Bank
(1) Allgemeines
Der Inhaber einer von der BANK 24 ausgegebenen ec-Karte/Kundenkarte kann sich von den
Kontoauszugsdruckern der Deutschen Bank fⁿr die mit der BANK 24 vereinbarten Konten
Kontoauszⁿge und Kontoabschlⁿsse ausdrucken lassen. Dieser Service wird dem Kunden auf
Antrag fⁿr die Konten bereitgestellt, die sich fⁿr diesen Service eignen.
(2) Anlagen zu den Kontoauszⁿgen
Sollten vom Auszugsdrucker der Deutschen Bank ausgedruckte Auszⁿge keine Anlagen
(Belege) enthalten und sollten auch keine Anlagen dem Kunden zugeschickt worden sein,
k÷nnen diese fⁿr den Zeitraum von sechs Wochen ab Buchungsdatum bei der BANK 24
angefordert werden. Nach dieser Frist geht die BANK 24 davon aus, da▀ der Kunde die
Anlagen nicht erhalten m÷chte.
(3) Nicht abgeholte Kontoauszⁿge
Die BANK 24 ist berechtigt, dem Kunden Kontoauszⁿge und Kontoabschlⁿsse durch die Post
oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese sechs Wochen lang nicht abgerufen
wurden. Hierfⁿr kann die BANK 24 die im jeweils gⁿltigen Preisverzeichnis angegebenen
Kosten und Gebⁿhren berechnen.
(4) Aufbewahrung und Verlust der ec-Karte/Kundenkarte
Jeder Inhaber der ec-Karte/Kundenkarte der BANK 24 kann sich an den
Kontoauszugsdruckern der Deutschen Bank Kontoauszⁿge und Kontoabschlⁿsse ausdrucken
lassen. Die ec-Karte/Kundenkarte ist daher sorgfΣltig aufzubewahren. Bei Verlust ist die
BANK 24 unverzⁿglich zu benachrichtigen, damit die Karte gesperrt werden kann.
(5) Einstellung des Kontoauszugsdrucker-Service
Stellt die Deutsche Bank den Kontoauszugsdrucker-Service auf Dauer oder zeit-
weilig ein, so werden die Kontoauszⁿge und Kontoabschlⁿsse dem Kunden der BANK 24
durch die Post zugestellt, sofern mit dem Kunden keine andere Form der Zustellung vereinbart
wird. ▄ber die Einstellung des Service wird der Kunde spΣtestens zusammen mit dem ersten
Auszugsversand durch die Post informiert.
(6) Allgemeine GeschΣftsbedingungen
ErgΣnzend gelten die Allgemeinen GeschΣftsbedingungen der BANK 24.
5. Bedingungen fⁿr die monatliche Zusendung von Kontoauszⁿgen
(1) Zugang
Die BANK 24 wird die monatlich zu erstellenden Kontoauszⁿge jeweils am 20. eines jeden
Monats oder, falls dieser kein allgemeiner Bankarbeitstag ist, am nΣchstfolgenden
Bankarbeitstag zusenden. Fⁿr den Zugang gilt die normale Postlaufzeit.
(2) Zusendung von Kontoauszⁿgen in AusnahmefΣllen
Die BANK 24 ist berechtigt, dem Kunden Kontoauszⁿge abweichend von dem Termin gemΣ▀
Nr. 1 durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn die BANK 24 es auch
unter Berⁿcksichtigung seiner Interessen fⁿr zweckmΣ▀ig hΣlt.
(3) Kontrollm÷glichkeiten des Kunden
Der Kunde hat die M÷glichkeit, den aktuellen Kontosaldo und die UmsΣtze fⁿr die
vergangenen 30 Tage jederzeit telefonisch oder ⁿber andere ihm zugΣngliche elektronische
Medien abzurufen.
(4) Allgemeine GeschΣftsbedingungen
ErgΣnzend gelten die Allgemeinen GeschΣftsbedingungen der BANK 24.
6. Bedingungen fⁿr den EURO-▄berweisungsauftrag
(1) Gegenstand der EURO-▄berweisung
Mit der EURO-▄berweisung k÷nnen GeldbetrΣge in der WΣhrung des Empfangslandes an
EmpfΣnger in LΣnder der EuropΣischen Union (EU) und der EuropΣischen Freihandelszone
(EFTA) ⁿberwiesen werden, und zwar unabhΣngig davon, ob der Kunde im EURO-
▄berweisungsauftrag den Betrag in Deutscher Mark (DEM), in ECU oder in der geltenden
WΣhrung des Empfangslandes angibt.
Im Rahmen der EURO-▄berweisung kann der Kunde nur AuftrΣge im Betrag bis zu 5000
DEM oder den Gegenwert in ECU oder in der WΣhrung des Empfangslandes erteilen.
UnabhΣngig hiervon erhΣlt der EmpfΣnger den ⁿberwiesenen Betrag stets in der WΣhrung des
Empfangslandes.
Die EURO-▄berweisung kann nicht fⁿr ▄berweisungen innerhalb Deutschlands verwendet
werden.
(2) Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Vordruck vollstΣndig und richtig auszufⁿllen; hierzu geh÷ren
insbesondere Angaben ⁿber
û die vollstΣndige Kontonummer des EmpfΣngers,
û den Bank-Code des EmpfΣngerinstituts oder dessen vollstΣndige Adresse,
û die Angabe des Ziellandes,
û die WΣhrungsangabe zum Betrag, ob in DEM, in ECU oder in der WΣhrung, die in dem
Land der angegebenen EmpfΣngerbank gilt.
Weitere Hinweise sind der Rⁿckseite der Kundenkopie des ▄berweisungsvordruckes zu
entnehmen.
(3) Auftragsdurchfⁿhrung/Umrechnung
Erteilt der Kunde den ▄berweisungsauftrag in der WΣhrung des Empfangslandes, wird die
BANK 24 den WΣhrungsbetrag in der angegebenen H÷he zum Devisenbriefkurs umrechnen
und dem DEM-Kunden-Konto belasten. Die Umrechnung erfolgt an dem Tag, an dem die
▄berweisung durch die BANK 24 weitergeleitet wird.
Schreibt der Kunde den EURO-▄berweisungsauftrag in Deutscher Mark (DEM) oder ECU
aus, wird die BANK 24 den Gegenwert in der WΣhrung des Empfangslandes zum
Devisenbriefkurs umrechnen und dem DEM-Kunden-Konto belasten. Die Umrechnung erfolgt
an dem Tag, an dem die ▄berweisung durch die BANK 24 weitergeleitet wird.
(4) Aufwendungsersatz
Der Kunde hat der BANK 24 alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus der Anschaffung der
FremdwΣhrung und der Durchfⁿhrung des EURO-▄berweisungsauftrages entstehen.
(5) Entgelte
Die BANK 24 kann fⁿr die Durchfⁿhrung des Auftrages ein Entgelt in DEM verlangen. Die
H÷he des Entgelts ergibt sich aus dem ôPreisverzeichnisö.
Etwaige Kosten, die bei anderen in den EURO-▄berweisungsweg eingeschalteten Stellen
anfallen k÷nnen, werden gegebenenfalls dem ▄berweisungsempfΣnger in Rechnung gestellt.
III. Bedingungen fⁿr
die BANK 24-Kreditkarten
1. Verwendungsm÷glichkeiten und Leistungen
Mit der von der BANK 24 ausgegebenen BANK 24 EUROCARD und/oder BANK 24 VISA
CARD (nachfolgend ôKreditkarteö) kann der Karteninhaber im Inland und als weitere
Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des EUROCARD/MasterCard- bzw. VISA-
Verbundes
û bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen
û und darⁿber hinaus als weitere Dienstleistung an Geldautomaten sowie an Kassen von
Kreditinstituten ù dort zusΣtzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers ù Bargeld beziehen
(Bargeldservice); ⁿber die H÷chstbetrΣge beim Bezug von Bargeld wird die BANK 24 den
Karteninhaber gesondert unterrichten.
Die Vertragsunternehmen sowie dem Kreditkarten-Bargeldservice angeschlossenen
Kreditinstitute und Geldautomaten sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der
Kreditkarte zu sehen sind.
Soweit mit der Kreditkarte zusΣtzliche Leistungen (z. B. Hilfe in NotfΣllen, Versicherungen)
verbunden sind, informiert die BANK 24 den Karteninhaber hierⁿber gesondert.
2. Pers÷nliche Geheimzahl (PIN)
Fⁿr die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen stellt die BANK 24 dem
Karteninhaber eine pers÷nliche Geheimzahl (PIN = Pers÷nliche Identifikations-Nummer) zur
Verfⁿgung.
3. Nutzung der Kreditkarte
Bei Nutzung der Kreditkarte ist
û entweder ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die
Kartendaten ⁿbertragen hat, oder
û an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der
Karteninhaber ù insbesondere zur Beschleunigung eines GeschΣftsvorfalls ù ausnahmsweise
darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und statt dessen lediglich seine Kreditkarten-
Nummer angeben.
4. Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb eines ihm vorher bekanntgegebenen
Verfⁿgungsrahmens und nur in der Weise nutzen, da▀ ein Ausgleich der Kreditkarten-UmsΣtze
bei FΣlligkeit gewΣhrleistet ist.
Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhΣlt, ist die BANK 24
berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte
entstehen. Die Genehmigung einzelner Kreditkarten-UmsΣtze fⁿhrt weder zur EinrΣumung
eines Kredites noch zur Erh÷hung eines zuvor eingerΣumten Kredites, sondern erfolgt in der
Erwartung, da▀ ein Ausgleich der Kreditkarten-UmsΣtze bei FΣlligkeit gewΣhrleistet ist.
▄bersteigt die Buchung von Kreditkarten-UmsΣtzen das vorhandene Kontoguthaben oder
einen vorher fⁿr das Konto eingerΣumten Kredit, so fⁿhrt die Buchung lediglich zu einer
▄berziehung; die BANK 24 ist berechtigt, in diesem Fall den h÷heren Zinssatz fⁿr
▄berziehungen zu verlangen.