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Siebenundzwanzigster Abschnitt. Gemeingefährliche Straftaten


Paragraph 306 Schwere Brandstiftung.
Paragraph 307 Besonders schwere Brandstiftung.
Paragraph 308 Brandstiftung.
Paragraph 309 Fahrlässige Brandstiftung.
Paragraph 310 Tätige Reue.
Paragraph 310a Herbeiführen einer Brandgefahr.
Paragraph 310b Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie.
Paragraph 311 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.
Paragraph 311a Mißbrauch ionisierender Strahlen.
Paragraph 311b Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlenverbrechens.
Paragraph 311c Tätige Reue.
Paragraph 311d Freisetzen ionisierender Strahlen.
Paragraph 311e Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage.
Paragraph 312 Herbeiführen einer lebensgefährdenden Überschwemmung.
Paragraph 313 Herbeiführen einer sachgefährdenden Überschwemmung.
Paragraph 314 Fahrlässiges Herbeiführen einer Überschwemmung.
Paragraph 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.
Paragraph 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs.
Paragraph 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.
Paragraph 315c Gefährdung des Straßenverkehrs.
Paragraph 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr.
Paragraph 316 Trunkenheit im Verkehr.
Paragraph 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.
Paragraph 316b Störung öffentlicher Betriebe.
Paragraph 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr.
Paragraph 317 Störung von Fernmeldeanlagen.
Paragraph 318 Beschädigung wichtiger Anlagen.
Paragraph 319 Gemeingefährliche Vergiftung.
Paragraph 320 Fahrlässige Gemeingefährdung.
Paragraph 321 Führungsaufsicht.
Paragraph 322 Einziehung.
Paragraph 323 Baugefährdung.
Paragraph 323a Vollrausch.
Paragraph 323b Gefährdung einer Entziehungskur.
Paragraph 323c Unterlassene Hilfeleistung.


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