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Vierter Abschnitt. Sondervorschriften


Paragraph 52 Sonderaufsicht
Paragraph 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat
Paragraph 53a Repräsentanzen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat
Paragraph 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Wirtschaftsgemeinschaft
Paragraph 53c Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Paragraph 53d Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften


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