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1993-04-30
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23KB
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418 lines
Die Steuertips unterteilen sich wie folgt für Eigengenutzte und
Fremdvermietete Objekte: (STAND: MÄRZ 1993 - Keine Haftung!)
Wir empfehlen Ihnen, vor der Realisierung Ihres Wunsches nach Eigentum,
sich unbedingt über alle steuerlichen Gesichtspunkte ausführlich zu
informieren.
Die aufgeführten Steuertips bilden nur einen Auszug aus dem gültigen Gesetz.
I. Eigengenutzte Objekte - AKTUELLES RECHT
II. Eigengenutzte Objekte - ALTES RECHT
III. Vermietete Objekte
IV. Gewerbeimmobilien
V. Sonderabschreibung für Sanierungsgebiete/Denkmale
VI. Sonderregelung für Berlin
┌───────────────────────────┐
│ S T E U E R T I P S │
└───────────────────────────┘
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ I. Eigengenutzte Objekte - AKTUELLES RECHT │
└─────────────────────────────────────═══════════════────────────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┼────────────────────────────────
Haus + Grundbesitz hergestellt │ 10e EStG - Begünstigung der
bzw. angeschafft, │Anschaffungs-/Herstellungskosten
- alte Bundesländer nach dem │als Sonderausgabenabzug
31.12.1986 │
- neue Bundesländer nach dem │
31.12.1990 │
│
Bemessungsgrundlage │Anschaffungskosten/Herstellungs-
(max. 330.000,--DM) │kosten + 50% der Grundstückskst.
│minus nicht begünstigte Kosten
│
Förderungsumfang │4 Jahre 6% + 4 Jahre 5%
(Jahr der Fertigstellung/ │(bei Bauantrag/Kaufvertrag/
Anschaffung + 7 Jahre │Baubeginn nach dem 30.09.1991
│
Schuldzinsabzug │3 Jahre max. 12000.--DM/Jahr
│Schuldzinsen anrechenbar
│
Baukindergeld │1000.--DM pro Jahr und Kind
(max. für die Dauer der │(bei Kauf/Fertigstellung der
10e Förderung) │Wohnung nach dem 31.12.1990)
│
│
Werbungs-/Vorkosten vor Bezug │Voll abzugsfähig
" " nach Bezug │Nicht abzugsfähig
│
Freibetrag │Eintragung eines Freibetrages
│auf der Lohnsteuerkarte mittles
│LSt 1 und LSt 3 D für Grundförd-
│erung und das Baukindergeld
│möglich.
│
Zusätzliche Möglichkeiten │- Verteilung der Afa innerhalb
│ der ersten 4 Jahre.
│- nachträgliche Anschaffungs/
│ Herstellungskosten soll voll
│ im nachhinein absetzbar, wenn
│ der Höchstbetrag von 330.000.-
│ nicht voll ausgenutzt wurde
│- Sonderafa nach 82a für be-
│ stimmte Aufwendungen möglich.
│- Objektbeschränkung, aber Über-
│ tragung auf Folgeobjekt mög-
│ lich.
│
Objektbeschränkung │- Grundförderung ist beschränkt
│ auf 1 Objekt je Steuer-
│ pflichtigen.
│ Eheleute können 2 Objekte
│ nutzen (nicht gleichzeitig!).
│- 7b wird angerechnet (Stichtag
│ 1.1.1965)
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ II. Eigengenutzte Objekte - ALTES RECHT │
└─────────────────────────────────────────═══════════────────────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┼────────────────────────────────
Kauf Fertigstellung vor dem │Nutzungswertbesteuereung nach
1.1.87 │21a EStG mit 1,4% des Einheits-
│wertes
Bemessungsgrundlage │Anschaffungs-/Herstellungskosten
│des Gebäudes max. bis 200.000,--DM
│für EFH/ETW .
│Max bis 250.000,--DM für 2FH
Förderungsmittel │8 Jahre 5% nach 7b EStG.
Übergangsregelung │Jetzt unverändert, nur als Sonder-
│ausgabe nach 10e EStG
│
Sonderregelung 2FH │- die 250.000,--DM übersteigen-
│ den Gebäudekosten können
│ linear nach 7.4 EStG mit 2%
│ abgeschrieben werden.
│- Restwertafa ist nach 8 Jahren
│ bei Teilvermietung. 40 Jahre
│ 2,5% des Restwertes.
│- oder alternativ: Alle Baukosten
│ können degressiv nach 7.5
│ EStG wie folgt abgeschrieben
│ werden:
│ 8 Jahre 5,0 %
│ 6 Jahre 2,5 %
│ 30 Jahre 1,25 %
│
Baukindergeld │- 600 DM von der Steuerschuld ab
│ 2. Kind in Verbindung mit 7b AfA
│
Werbungskosten vor Bezug │Voll abzugsfähig
" nach Bezug │Bei selbstgenutzten EFH/ETW nur
│bis zu 1,4% des Einheitswertes.
│Bei 2FH voll abzugsfähig
│
Miete │- fiktiver Mietwert bei Eigen-
│ nutzung mit 1,4% des Einheits-
│ wertes.
│- bei Teilvermietung Einkünfte
│ V und V für eigengenutzte
│ Wohnung wird entsprechender
│ Mietwert versteuert.
│
Freibetrag │- Eintragung Freibetrag nur in
│ Verbindung mit 7b möglich.
│
Sonderafa │- nach 82a EStDV für bestimmte
│ Aufwendungen (Heizung) 10 Jahre
│ mit 10 %.
│
Übergangsregelung │Die Nutzungswertbesteuerung ist
│gültig bis 31.12.98. Wechselmög-
│lichkeiten jederzeit aber dann
│unwiderruflich.
┌────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ III. Vermietete Objekte │
│ ZUM ZEITPUNKT DER ANSCHAFFUNG BEREITS ÄLTER ALS EIN JAHR │
└────════════════════════════════════════════════════════════────┘
│ Art der Förderung
─────────────────────────────────┼────────────────────────────────
Fertigstellung │Lineare AfA nach 7.4 EStG
vor dem 1.1.1925 │40 Jahre 2,5 %
nach dem 31.12.1924 │Lineare AfA nach 7.4 EStG
│50 Jahre 2 %
│
Bemessungsgrundlage │Gebäudekosten
│
Begünstigte