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1993-04-30
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10KB
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157 lines
╔════════════╗
║ CHECKLISTE ║
╚════════════╝
Für viele Kaufinteressenten ist der weite Weg von der Suche nach einem
eigenen Haus bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag recht beschwer-
lich. Was ist zu beachten?
┌──┬── (J)a / (N)ein : nicht zutreffendes streichen
│ │
1. Die Lage des Objekts: 1.1 Die Grundstücksgröße
J N - ausreichend Platz für Bauherr und
Familie
J N - Zeitaufwand für Grundstückspflege
berücksichtigen
1.2 Das Grundstück und seine Umgebung
J N - Nachbargrundstücke bebaut oder unbebaut?
Bei unbebauten Grundstücken darauf
achten was mit dem Grundstück geplant
ist! (ist z. B. ein Hochhaus oder eine
Schule geplant). Hierzu den Bebauungs-
plan im Rathaus einsehen.
Bei bebauten Grundstücken mit Nachbarn
kontakt aufnehmen.
J N - Neubaugebiet? Bringen meist noch eine
lange Zeit Baulärm und Staub mit sich.
J N - Geruchsbelästigung
J N - Lärmbelästigung
- Äußerer Zustand der Umgebung
J N - Landschaft: verbaut? Industrienähe?
J N - See- oder Flußnähe? Mücken? erhöhte
Luftfeuchtigkeit?
J N - Berg oder Wald zu nah? Grundstück
hierdurch im Herbst zu schattig.
J N - Liegt das Grundstück in der Nähe eines
Überflutungsgebietes? Bei starken,
langanhaltenen Regen könnte evtl. der
Keller unter Wasser stehen.
1.3 Die Infrastruktur
J N - Fahrstrecke zum Arbeitsplatz.
J N - Anschluß an öffentliche Verkehrsmittel.
J N - Einkaufsmöglichkeiten.
J N - Anfahrtsweg zu öffentlichen Anstalten
z. B. Schule, Rathaus usw.
J N - Anfahrtswege zu medizinischen Anstalten
Krankenhaus, Arzt, Altenzentrum.
J N - Freizeitwert: Schwimmbad, Sportplatz
Theater, Galerie usw.
J N - Möglickeit zur Naherholung? Z. B. Wälder
2. Das Grundstück: 2.1 Verhandlungspartner
J N - Prüfen ob, Eigentümer oder legitimierter
Vermittler?
Dies können Sie prüfen, indem Sie sich
den Lageplan zeigen lassen und die
Flurstücksnr. registrieren. Dann können
Sie über den Grundbuchauszug prüfen und
den Eigentümer ermitteln.
2.2 Grundstück
J N - Bei zu großen Grundstücken an Teilung
denken. Teilfläche evtl. verkaufen.
J N - Grundstücksboden prüfen.
J N - Gewerbegebiet, Mischform oder Wohngebiet?
J N - Bebauungsplan bei neuen Grundstücken
prüfen. Hat die Stadt/Gemeinde bereits
die Art des Objektes festgelegt?
J N - Sind von der Stadt/Gemeinde Ihre Bau-
details erlaubt? Z. B. Grenzabstand,
Plazierung des Haus, Dachformen, etc.
3. Das Haus 3.1 Bausubstanzprüfung
J N - Gerade Häuser, die nicht mehr als neu
zu bezeichnen sind bedürfen einer inten-
siven Bausubstanzprüfung.
Architekten mit Altbauerfahrung zu Rate
ziehen.
J N - Modernisierung von Altbauten können sehr
kostspielig sein. Unbedingt eine
Schätzung über mögliche Kosten einholen.
4. Der Kaufpreis 4.1 Preisabstimmung
J N - Ist der geforderte Preis angemessen?
Kaufpreissammlung der Stadt/Gemeinde
einschauen. "Liebhaberpreise" vermeiden.
J N - Fallen weitere Erschließungskosten an?
J N - Bei bebauten Grundstücken darauf achten,
daß der Grundstückspreis bei abrißbedürf-
tigen Gebäuden niedriger ist.
J N - Sondieren Sie aus welchen Gründen der
Besitzer das Anwesen verkaufen will.
Hieraus evtl. Preisnachläße fordern
z. B. drängen den Verkäufer bereits seine
Gläubiger ist er evtl. zu Preisnachläßen
bereit.
J N - Zum Immobilienpreis sind noch 2% Grund-
erwerbsteuer, sowie die Kosten für Notar,
Grundbucheintragung (ca. 2-3% des
Kaufpreises) einzurechnen.
J N - bei maklervermittelten Objekten kommt
noch die Maklerprovision (ca. 3%) + MwSt.
hinzu.
4.2 Behutsamkeit
J N - Der Hauskauf VERLANGT die Beurkundung
durch einen Notar.
Der Vertrag "Per Handschlag" zählt
nicht.
J N - Vor dem Notartermin unbedingt den
Grundbuchauszug und Kaufvertragsentwurf
vorzeigen lassen.
Sind alle mündlichen Vereinbarungen
hierin festgehalten?
J N - Im Kaufvertrag ist letztendlich der
Stichtag für die Übergabe der Gefahr
und der öffentlichen Lasten festzu-
halten.
Die Auflassung des Grundstückes an den
Käufer muß ebenfalls vermerkt sein.
J N - Die Kaufpreisfälligkeit sollte frühest-
ens nach Sicherstellung Ihrer ding-
lichen Grundstücksrechte gegeben sein.
EIN HAUS STEHT ERST DANN IM EIGENTUM DES
KÄUFERS, WENN ES IM GRUNDBUCH AN DIESEN
AUFGELASSEN IST, DAS HEISST: WENN ER IN
DER ABTEILUNG I DES GRUNDBUCHES ALS EIGEN-
TÜMER EINGETRAGEN IST.
Da dies in der Rege