浜様様様様様融 CHECKLISTE 藩様様様様様夕 Fr viele Kaufinteressenten ist der weite Weg von der Suche nach einem eigenen Haus bis zur Unterschrift unter den Kaufvertrag recht beschwer- lich. Was ist zu beachten? 敖賃陳 (J)a / (N)ein : nicht zutreffendes streichen 1. Die Lage des Objekts: 1.1 Die Grundstcksgre J N - ausreichend Platz fr Bauherr und Familie J N - Zeitaufwand fr Grundstckspflege bercksichtigen 1.2 Das Grundstck und seine Umgebung J N - Nachbargrundstcke bebaut oder unbebaut? Bei unbebauten Grundstcken darauf achten was mit dem Grundstck geplant ist! (ist z. B. ein Hochhaus oder eine Schule geplant). Hierzu den Bebauungs- plan im Rathaus einsehen. Bei bebauten Grundstcken mit Nachbarn kontakt aufnehmen. J N - Neubaugebiet? Bringen meist noch eine lange Zeit Baulrm und Staub mit sich. J N - Geruchsbelstigung J N - Lrmbelstigung - uerer Zustand der Umgebung J N - Landschaft: verbaut? Industrienhe? J N - See- oder Flunhe? Mcken? erhhte Luftfeuchtigkeit? J N - Berg oder Wald zu nah? Grundstck hierdurch im Herbst zu schattig. J N - Liegt das Grundstck in der Nhe eines berflutungsgebietes? Bei starken, langanhaltenen Regen knnte evtl. der Keller unter Wasser stehen. 1.3 Die Infrastruktur J N - Fahrstrecke zum Arbeitsplatz. J N - Anschlu an ffentliche Verkehrsmittel. J N - Einkaufsmglichkeiten. J N - Anfahrtsweg zu ffentlichen Anstalten z. B. Schule, Rathaus usw. J N - Anfahrtswege zu medizinischen Anstalten Krankenhaus, Arzt, Altenzentrum. J N - Freizeitwert: Schwimmbad, Sportplatz Theater, Galerie usw. J N - Mglickeit zur Naherholung? Z. B. Wlder 2. Das Grundstck: 2.1 Verhandlungspartner J N - Prfen ob, Eigentmer oder legitimierter Vermittler? Dies knnen Sie prfen, indem Sie sich den Lageplan zeigen lassen und die Flurstcksnr. registrieren. Dann knnen Sie ber den Grundbuchauszug prfen und den Eigentmer ermitteln. 2.2 Grundstck J N - Bei zu groen Grundstcken an Teilung denken. Teilflche evtl. verkaufen. J N - Grundstcksboden prfen. J N - Gewerbegebiet, Mischform oder Wohngebiet? J N - Bebauungsplan bei neuen Grundstcken prfen. Hat die Stadt/Gemeinde bereits die Art des Objektes festgelegt? J N - Sind von der Stadt/Gemeinde Ihre Bau- details erlaubt? Z. B. Grenzabstand, Plazierung des Haus, Dachformen, etc. 3. Das Haus 3.1 Bausubstanzprfung J N - Gerade Huser, die nicht mehr als neu zu bezeichnen sind bedrfen einer inten- siven Bausubstanzprfung. Architekten mit Altbauerfahrung zu Rate ziehen. J N - Modernisierung von Altbauten knnen sehr kostspielig sein. Unbedingt eine Schtzung ber mgliche Kosten einholen. 4. Der Kaufpreis 4.1 Preisabstimmung J N - Ist der geforderte Preis angemessen? Kaufpreissammlung der Stadt/Gemeinde einschauen. "Liebhaberpreise" vermeiden. J N - Fallen weitere Erschlieungskosten an? J N - Bei bebauten Grundstcken darauf achten, da der Grundstckspreis bei abribedrf- tigen Gebuden niedriger ist. J N - Sondieren Sie aus welchen Grnden der Besitzer das Anwesen verkaufen will. Hieraus evtl. Preisnachle fordern z. B. drngen den Verkufer bereits seine Glubiger ist er evtl. zu Preisnachlen bereit. J N - Zum Immobilienpreis sind noch 2% Grund- erwerbsteuer, sowie die Kosten fr Notar, Grundbucheintragung (ca. 2-3% des Kaufpreises) einzurechnen. J N - bei maklervermittelten Objekten kommt noch die Maklerprovision (ca. 3%) + MwSt. hinzu. 4.2 Behutsamkeit J N - Der Hauskauf VERLANGT die Beurkundung durch einen Notar. Der Vertrag "Per Handschlag" zhlt nicht. J N - Vor dem Notartermin unbedingt den Grundbuchauszug und Kaufvertragsentwurf vorzeigen lassen. Sind alle mndlichen Vereinbarungen hierin festgehalten? J N - Im Kaufvertrag ist letztendlich der Stichtag fr die bergabe der Gefahr und der ffentlichen Lasten festzu- halten. Die Auflassung des Grundstckes an den Kufer mu ebenfalls vermerkt sein. J N - Die Kaufpreisflligkeit sollte frhest- ens nach Sicherstellung Ihrer ding- lichen Grundstcksrechte gegeben sein. EIN HAUS STEHT ERST DANN IM EIGENTUM DES KUFERS, WENN ES IM GRUNDBUCH AN DIESEN AUFGELASSEN IST, DAS HEISST: WENN ER IN DER ABTEILUNG I DES GRUNDBUCHES ALS EIGEN- TMER EINGETRAGEN IST. Da dies in der Regel 3 - 12 Monate ab Kaufvertragsbeurkundung dauert, sichert sich der Kufer blicherweise whrend dieser Phase durch eine im Kaufvertrag durch den Verkufer erklrte Auflas- ungsvormerkung ein dinglich wirksames Recht zur Sicherung des schuldrecht- lichen Anspruchs des Kufers auf bereignung des Grundstckes ab. J N - Vergleichen Sie anllich des Beurkund- ungstermines beim Notar Ihren Vertragsent wurf mit dem Text den der Notar vor- liest. WEICHEN DIE TEXTE AUCH NUR GERINGFHGIG VONEINANDER AB, HABEN SIE SICH SOFORT, DIE TEXTABWEICHUNG UND DIE KONSEQUENZEN VOM NOTAR ERLUTERN ZU LASSEN. 4.3 Finanzierung von Grundstck und Haus J N - Gesamtfinanzierung sollte vor dem Notartermin festgelegt sein, um die erforderliche Grundschuldbestellung bereits anllich der Kaufvertragsbeur- kundung erledigen zu knnen.