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- Path: sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!smurf.sub.org!flatlin!uhf!kbsaar!kbsaar!fjrei
- From: fjrei@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert)
- Newsgroups: de.comp.sys.amiga.misc
- Subject: Re: Kaufvertrag (was: Re: Commodore GmbH - Geruechte)
- Message-ID: <Ttids*-W4@kbsaar.saar.de>
- Date: Wed, 30 Dec 1992 08:05:59 GMT
- Reply-To: fjrei@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert)
- References: <10261@cbmger.de.so.commodore.com> <1g9n8gINNlgl@birke.uni-paderborn.de>
- <1g9vf0INN5nk@uni-paderborn.de> <4pk7s*gy4@zikzak.in-berlin.de> <lf38s*QL4@kbsaar.saar.de>
- <1992Dec15.133409.9807@cs.tu-berlin.de> <TGO8s*BN4@kbsaar.saar.de> <1gpet7INNk3n@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- <5an9s*yO4@kbsaar.saar.de> <1h41ghINN1m3i@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE> <3x3bs*zR4@kbsaar.saar.de>
- <1hpr24INNfdm@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- Organization: Private Amiga Site
- X-Newsreader: Arn V1.00 beta rel2
- Lines: 70
-
- In article <1hpr24INNfdm@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:
-
- > Du widersprichst mir doch eigentlich gar nicht? Der Kaufvertrag ist
- > zwar gueltig, aber gekauft ist das Teil doch erst wenn alles bezahlt ist
- ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
- > (Ich glaube die Juristen sagen da Zug um Zug fuer, wenn es wie bei
- > Teilzahlung etwas laenger dauert).
-
- Du setzt "Vertragsschlu▀" und "Vertragserfⁿllung" gleich!
- Das ist nicht korrekt und daher unzulΣssig. IdR ist der Kaufvertrag
- tatsΣchlich mit der Bezahlung "erfⁿllt", wenn die Eigentumsⁿbertragung
- der Ware bereits davor erfolgte, d.h. sowohl die Pflichten des VerkΣufers
- wie auch des KΣufers abgeschlossen sind und nichts Weiteres vereinbart
- wurde.
-
- > Gekauft ist ein Teil doch erst bei vollstaendigem Uebergang der
- ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
- > Eigentumsrechte. Vorher handelt es sich doch nur um eine (verbindliche)
- > Bestellung.
-
- Was Du "verbindliche Bestellung" bezeichnest, _ist_
- der Kaufvertrag. Er gilt mit beiderseitiger WillenserklΣrung als
- geschlossen und begrⁿndet fⁿr beide Seiten Rechte und Pflichten.
-
- Du schreibst:
-
- "Gekauft ist, wenn bezahlt ist"
- "Gekauft ist bei Eigentumsⁿbertragung"
-
- Damit beschreibst Du Rechte und Pflichten von VerkΣufer
- und KΣufer, die aus dem Kaufvertrag erwachsen. _Nicht_ den Vertrag!
-
- Das Gesetz schreibt:
-
- "Gekauft ist bei Vertragsschlu▀"
- "Erfⁿllt ist bei Eigentumsⁿbertragung UND Bezahlung"
-
- Wesentlich ist doch, da▀ Erfⁿllung oder Nichterfⁿllung
- der Rechtsfolgen das eigentliche RechtsgeschΣft "Schlu▀ eines Kauf-
- vertrages" zunΣchst mal _nicht_ berⁿhren.
-
- > Man muss den Vertrag nicht nur abschliessen wollen, sondern es auch tun. :-)
-
- Eben. Indem der eine sagt "Ich will kaufen" und der
- andere "Ich will verkaufen". Und dann mu▀ der eine liefern, und der
- andere eben bezahlen. Wollte der KΣufer sagen "Ich will aber nur kaufen,
- wenn ich dann auch bezahle", oder der VerkΣufer "Verkaufen werde ich aber
- nur, wenn ich auch liefern kann", wΣre das ganze etwas widersinnig.
-
- Der Witz an der Sache ist doch gerade, da▀ man den anderen
- GeschΣftspartner juristisch am Kanthaken packen kann, wenn er seinen
- Pflichten (= Rechte des anderen) nicht nachkommt. Und Grundlage dieses
- Vorgehens ist ein geschlossener Vertrag! Sonst hΣtte man doch gar nichts
- in der Hand.
-
- > Es kaeme ja niemand auf die Idee, Henning einen 486 zu schicken, nur
- > weil der immer schreibt, er wolle sich einen solchen kaufen. :-)
-
- Man k÷nnte es als "freibleibendes Angebot" werten.
- Falls ein HΣndler auf sein Kaufbegehren einginge und seinerseits
- ein Angebot unterbreiten wⁿrde, k÷nnte Henning immer noch ablehnen
- und kein Kaufvertrag kΣme zustande :-).
-
- > Willi
-
- --
- Best regards,
- Franz-Josef Reichert GERMANY - VOICE: +49 6805 7417
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