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- Path: sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!sbusol.rz.uni-sb.de!coli.uni-sb.de!uhf!kbsaar!kbsaar!fjrei
- From: fjrei@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert)
- Newsgroups: de.comp.sys.amiga.misc
- Subject: Kaufvertrag (was: Re: Commodore GmbH - Geruechte)
- Message-ID: <3x3bs*zR4@kbsaar.saar.de>
- Date: Wed, 23 Dec 1992 13:27:15 GMT
- Reply-To: fjrei@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert)
- References: <10261@cbmger.de.so.commodore.com> <1g9n8gINNlgl@birke.uni-paderborn.de>
- <1g9vf0INN5nk@uni-paderborn.de> <4pk7s*gy4@zikzak.in-berlin.de> <lf38s*QL4@kbsaar.saar.de>
- <1992Dec15.133409.9807@cs.tu-berlin.de> <TGO8s*BN4@kbsaar.saar.de> <1gpet7INNk3n@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- <5an9s*yO4@kbsaar.saar.de> <1h41ghINN1m3i@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>
- Organization: Private Amiga Site
- X-Newsreader: Arn V1.00 beta rel2
- Lines: 43
-
- In article <1h41ghINN1m3i@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:
-
- > Sicher sollte man sich das bestaetigen lassen. Aber genauso wie die
- > Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, so ist
- > auch die (in endlicher Zeit erfolgende) Lieferung ein wesentlicher
- > Bestandteil.
-
- Was ist "endliche Zeit"? H÷rt sie dort auf, wo "unendliche
- Zeit" anfΣngt? :-). Ein Kaufvertrag ist ohne Lieferfrist zunΣchst mal
- ein Dokument, das zivilrechtliche Ansprⁿche beider Vetragspartner be-
- grⁿndet. OK, diese verjΣhren nach spΣtestens zwei Jahren, jedenfalls
- fⁿr die Seite des Kaufmanns. Der Nichtkaufmann (Privatkunde) kann
- sogar noch bis zu drei▀ig Jahre auf Belieferung pochen... :-)
-
- > Ausserdem gekauft ist das Teil erst bei Bezahlung (die Haendler behalten sich
- ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
- > normalerweise das vollstaendige Eigentum an einer Ware vor,
- > bis zur vollstaendigen
- > Bezahlung, d.h. bei Ratenzahlung kann sich der Haendler das Teil unter
- > gewissen Umstaenden immer noch wieder zurueckholen). Der Kaufvertrag ist
- > natuerlich schon vorher abgeschlossen.
-
- Ein verbreiteter Trugschlu▀! Der eigentliche Kaufvertrag
- hΣngt nicht, aber auch gar nicht in seiner Gⁿltigkeit davon ab, ob
- die Ware bezahlt wurde oder nicht. Die gΣngigen Eigentumsvorbehalte
- der VerkΣufer begrⁿnden lediglich ein _Rⁿcktrittsrecht_ vom Kaufvertrag,
- und zwar fⁿr den VERK─UFER! Wenn der aber nicht zurⁿcktreten _will_ und
- es vorzieht, seinen _Anspruch_ ("Zahlung des Kaufpreises nach º433,2")
- aus dem Kaufvertrag etwa einzuklagen, ist davon die Gⁿltigkeit des
- Kaufvertrages in keinster Weise berⁿhrt.
-
- "Gekauft" ist mit der beiderseitigen WillenserklΣrung,
- einen Kaufvertrag schlie▀en zu wollen. Nicht erst mit Bezahlung,
- Eigentumsⁿbergang oder sonstigem Abgelten sich aus dem Vetrag
- ergebenden _Rechtsansprⁿche_ der Beteiligten.
-
- > Gruss Willi
-
- --
- Best regards,
- Franz-Josef Reichert GERMANY - VOICE: +49 6805 7417
- Kuchlingerstrasse 13 UUCP: fjrei@kbsaar.{saar|adsp}.sub.org
- 6601 Kleinblittersdorf fjrei@kbsaar.saar.de
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