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2023-02-26
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9KB
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308 lines
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ROCKFORD-MAGAZIN 07 TEXTFILE 06.03.1994
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WISSEN IST MACHT: FD-BEGRIFFE
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Hallo Leser!
Wie jedermann weiss (oder zumindest
wissen sollte), sind nur die wenigsten
'PD'-Programme echte PD im ursprueng-
lichen Sinne des Wortes.
Ein echtes PD-Programm darf naemlich
beliebig kopiert, veraendert, verkauft,
etc. werden. Der Autor hat mit der Er-
klaerung, dass es ein PD-Programm
sei, alle Rechte an dem Programm und
damit auch sein Copyright aufgegeben.
Was in Deutschland jedoch meist eben-
falls als 'PD' bezeichnet wird, ist in
Wirklichkeit einer der beiden anderen
Programmgattungen, naemlich der Free-
oder der Shareware zuzuordnen.
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Wir lernen die Begriffe kennen...
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1. Shareware
bezeichnet ein Programm,
dessen Autor das Kopieren des Pro-
gramms unter bestimmten Bedingungen
erlaubt hat (eine der haeufigsten Ein-
schraenkungen ist die, dass kein
Geld damit verdient werden darf),
jedoch von regelmaessigen Benutzern
eine anerkennende Zahlung (Shareware-
Gebuehr)erwartet.
Diese liegt von Programm zu Programm
unterschiedlich hoch, ist aber meist
niedrig, zumindest niedriger als bei
kommerzieller Software, und sollte von
ehrlichen Amigos auch bezahlt werden.
2. Die Freeware
schliesslich ist im Prinzip Shareware,
aber mit einer 'Sharegebuehr' von 0
DM. Hier erwartet der Autor zwar
keine Zahlungen von Anwendern (auch
wenn sie kaum jemand kategorisch
ablehnt), doch behaelt auch er das
Copyright an seinem Programm und
erteilt nur eine eingeschraenkte
Kopiererlaubnis.
Damit Free- und Shareware-Programme
aber nicht mehr fortgesetzt mit echter
PD durcheinandergeworfen werden, weil
sich als Sammelbegriff fuer diese drei
Gattungen ungluecklicherweise ebenfalls
'PD' eingebuergert hat, haben wir uns
vorgenommen, den Begriff Public Domain
als Sammelbegriff nicht mehr zu ver-
wenden.
Damit sind wir endlich beim Thema:
Was ist FD-Software ?
FD ist schlicht und einfach die Abkuer-
zung fuer Freely Distributable Software
(zu gut deutsch: Frei kopierbare Soft-
ware). Und damit duerfte FD ein unpro-
blematischer Sammelbegriff sein, der
die Irritationen rund um echte PD und
sogenannte 'PD' beenden koennte - wenn
sich moeglichst viele Autoren
moeglichst schnell daran gewoehnen.
Alex ZOP 06.03.94
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Die Begriffe ganz genau....
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1. Public Domain
Der Autor verzichtet netterweise auf
saemtliche Rechte am PRG. Man darf mit
dem PRG machen was man will! Man darf
Teile herausnehmen und in eigenen ver-
wenden, man darf es beliebig veraendern
usw. Es ist natuerlich nicht im Sinne
des Erfinders, wenn man sich selbst als
Autor eines PRG ausgiebt, welches
jemand anders als PD veroeffentlichte,
rechtlich gesehen ist dies aber nicht
zu verhindern.
2. Freeware
Das PRG darf kostenlos weitergegeben
und genutzt werden. Haeufig verbieten
es die Autoren den Haendlern, dass fuer
das PRG mehr Geld verlangt wird, als
fuer das Kopieren (nachweislich??)
aufgewendet werden muss (Diskette,
Porto, Verpackung...) Das PRG darf
meist (versteht sich eigentlich von
selbst) nur unter der Bedingung weiter-
gegeben werden, dass nichts, aber auch
gar nichts veraendert wurde. Weder am
PRG noch an der Anleitung, die meist
als Textfile beiligt. Saemtliche Rechte
verbleiben beim Autor.
3. Shareware
Der einzige Unterschied zwischen Share-
ware und Freeware besteht darin, dass
Shareware nach einem gewissen Testzeit-
raum zu bezahlen ist. Manchmal wird,
wie zum Beispiel das PRG ARJ (MS-DOSen
Packer), eine Mischform gewaehlt. Der
Autor verlangt von Privatanwendern kei-
nerlei Gebuehr. Will man das PRG aller-
dings gewerblich einsetzen, d.h. will
man z.B. seine regelmaessige Daten-
sicherung im Betrieb mit ARJ durch-
fuehren, muss man sich fuer einen
(relativ) geringen Betrag registrieren
lassen. Sehr oft ist es bei Shareware
auch so, dass registrierte Benutzer
eine sogenannte Vollversion erhalten,
die mehr kann, als die Shareware-
version. Einige Autoren uebertreiben
es mit den Einschraenkungen in ihrer
Shareware. Sie verkrueppeln die PRG so
extrem, dass ein sinnvoller Einsatz
kaum mehr moeglich ist. Erst die
Vollversion ist uneingeschraenkt lauf-
faehig.
4. Giftware
Shareware bei der der Geldbetrag durch
ein ersetzt wurde, d.h. der Autor
moechte z.B. "ein Souvenir" (Zitat ZOP)
Der Autor von Mau Mau auf dem PC
moechte z.B. eine Postkarte mit dem
Motiv (eures) Heimatortes.
Stephan Hradek
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Wir vervollstaendigen...
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Einige interessante Sachen wurden im
vorangegangenen Beitrag noch nicht
erwaehnt...
1. Tryware
Stephan hat in seinem Beitrag unter
Shareware von PRG berichtet, die nur
eingeschraenkt lauffaehig sind. Dies
sind sicherlich Shareware-PRG, werden
aber als Tryware bezeichnet! Tryware
wird auch von sog. "Profis" haeufig
mit Shareware verwechselt, die Unter-
schiede sind aber auch sehr gering.
Waehrend SharewarePRG voll nutzbar
sind, wurden bei Tryware einige Funk-
tionen gesperrt oder behindert. Es
kann jedoch auch ein Zeitlimmit gesetzt
werden. Auf dem Amiga gibt es z.B.
PRG die man voll nutzen kann, aber
nach etwa 5 min wird ein Fenster mit
Text eingeblendet, der zur Zahlung der
Gebuehr auffordert. Dieser Text ist
etwa 30 Sec. aktiv und sperrt derweil
alle PRG Funktionen. Sobald er wieder
verschwindet, kann man normal weiter-
arbeiten. Man nennt sowas, einen
"Nervsequencer". Bei einigen Spielen
am Amiga wird dies aber soweit ge-
trieben, dass dieser Nervsequencer
immer oefter und immer laenger er-
scheint, so dass nach einiger Zeit
das Spiel absolut lahmgelegt wird.
Es gibt jedoch noch andere Tryware's:
Z.B. arbeitet das PRG ohne Probleme,
aber um es wirklich einzusetzen be-
noetigt man noch irgendeine Hard-
waere, die man fuer die Sharegbuehr
inc. der neuesten PRG Version bekommt.
Oder eine Adressverwaltung kann in
der frei kopierbaren Version gerade
mal 20 000 Adressen verwalten, besitzt
man jedoch die Vollversion ist diese
Kapazitaet nur noch von der HD ab-
haengig.
Das wichtigste zu Tryware ist jedoch
folgendes: NUR die Tryware Version
ist frei kopierbar! Bezahlt man die
Sharewaregebuehr erhaelt man meist eine
Vollversion, welche NICHT frei kopier-
bar ist!!!! In den meisten Faellen,
existieren also von jeder PRG-Version
(UpDate) zwei Versionen: die frei
kopierbare Trywareversion und die
Vollversion.
2. Shareware
Je nach Belieben des Autorst, existiert
bei manchen SharePRG keine Anleitung, oder nur die Kurzanleitung auf der
Diskette. Erst nach Zahlung der Gebuehr
erhaelt man dann die Anleitung, welches
zumeist in Form eines kleinen Heftchen
versandt wird.
3. Demoversionen
Diese haben nichts mit Demos der Szene
zu tun. Bei Demoversionen handelt es
sich um etwas aehnliches, wie Tryware.
Nur dass Demoversionen von Software-
firmen zu Werbezwecken herausgegeben
werden und daher frei kopierbar sind.
Es handelt es sich um eingeschraenkt
bedienbare Werbeversionen von neuen
Games oder AnwenderPRG. Bei Games
kosten diese Versionen meist 5DM,
wenn man beim Softwarehaus bestellt.
Natuerlich finden dann diese Games
auch verspaetet den Weg auf irgend-
welche FD-Disks und Serien.
Bei AnwenderPRG sieht es oft etwas
anders aus. Denn dort ist auch die
Demoversion NICHT frei kopierbar,
sondern kann zu Testzwecken fuer
20 bis 90 DM erworben werden.
Diese Versionen sind voll lauf-
faehig, aber nur fuer bestimmte
Zeit (meist ein paar Wochen oder
20 Aufrufe des PRG). Wenn man dann
das PRG kaufen will, zahlt man
eben den Ladenpreis von 200 - 5000DM
dafuer.
4. Werbeprogramme
Was zuerst am Amiga seinen Anfang
fand, entwickelte sich inzwischen zu
einem genialen Multimedia-Spass:
Werbung am Compi in Form von Spielen
oder "Trick"filmen!
Diese PRG sind voll kommerziell,
duerfen (sollen) aber so viel wie
moeglich kopiert werden...
Inzwischen gibt es hier Werbe-
feldzuege von Schoeller bis zum
Auswaertigen Amt oder der EU.
Auch Parteien (CDU und SPD, sowie
die Gruenen) haben bereits eigene
PRG in Umlauf gebracht. Waehrend
sich groessere Auftraggeber auch
bunte und geniale Games leisten
koennen, versuchen es kleinere
Auftraggeber mit kleineren Projekten.
So gibt es z.B. ein kleines Puzzle
von einer Brauerei, einen Trickfilm
zu einem Reifenhersteller und ein
Rolf Comic der Post. Von der Post
gibt es im uebrigen ein Rolf-Computer
Spiel fuer Amiga, welches jedoch
nicht mehr rechtzeitig zum Rolf-Start
fertig wurde und daher nur durch dunkle
Kanaele in einer Vorversion das Licht
der Oeffentlichkeit erblickte. (Eine
neue Art der RK??)
5. Charity Ware
bei dieser speziellen Form der Share-
ware ist die Gebuehr nicht an den
Autor direkt, sondern an eine wohl-
tatige Organisation (z.B. Caritas)
zu bezahlen.
6. Es gibt sogar noch ein paar Begriffe
mehr. Aber diese spielen eigentlich
kaum eine Rolle. Alex ZOP
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END OF TXT 100% FREEWARE
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