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1998-06-21
|
7KB
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149 lines
Lizenzvereinbarung und Gewährleistung
=====================================
1. Begriffsbestimmungen
-----------------------
Im Sinne der nachfolgenden Vorschriften dieser Vereinbarung
bedeuten
- Autor: Carsten Arnold, Oststr. 76, 04317 Leipzig
C.Arnold@Transnet.de
- Lizenznehmer: derjenige, der das Programm nutzt, verbreitet,
vervielfältigt, vertreibt oder in einer sonstigen Form
verwendet, gleich ob es sich um eine natürliche oder
juristische Person handelt.
- Programm: Der ausführbare Programmcode, seine Beschreibung,
Bedienungsanleitungen und Hilfetexte
- Benutzung, Nutzung: Der bestimmungsgemäße Gebrauch, beginnend
mit dem Laden des ausführbaren Programmes in den
Arbeitsspeicher des Rechners.
- Programmarchiv: Das Programm und alle zugehörigen Dateien,
die vom Autor zum Vertrieb zusammengefaßt wurden
- grobes Verschulden: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch
des Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenstand
-------------
2.1 Der Autor gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche
Recht zur Nutzung des Programms im Rahmen der nachfolgenden
Bedingungen.
2.2 Das Programm unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechts. Es
darf nur in unveränderter Form und unter Beifügung dieser
Lizenzvereinbarung vertrieben, vervielfältigt oder verbreitet
werden.
2.3 Der Lizenznehmer ist nicht befugt, sich Zugang zum Quellcode des
Programmes zu verschaffen oder irgendwelche Veränderungen an dem
Programm oder einem seiner Bestandteile vorzunehmen, wenn er nicht
vom Autor hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.
Ausgenommen hiervon sind natürlich die Wörterbuchdateien,
diese sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
2.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm 60 Tage lang
unentgeltlich zu nutzen. Die Frist beginnt mit der ersten Benutzung
des Programms. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Benutzung
nur gestattet, wenn der Benutzer eine Nutzungslizenz erworben hat
(Registrierung). Natürliche Personen als Lizenznehmer sind
berechtigt, das Programm auf beliebig vielen Rechnern zu nutzen,
solange sichergestellt ist, daß das Programm ausschließlich von dem
Lizenznehmer genutzt wird und zu einem Zeitpunkt nur eine Kopie des
Programms benutzt wird. Juristische Personen als Lizenznehmer haben
für jede natürliche Person, die das Programm nutzt, eine Lizenz
zu erwerben.
2.5 Die Registrierung folgt eine der in ORDER.TXT genannten Methoden.
Der Autor verpflichtet sich, spätestens vier Wochen nach Erhalt der
Registrierungsgebühr mittels E-Mail, Post oder Fax einen
Freischaltungs-Code an den Lizenznehmer zu übermitteln, der die vom
Lizenznehmer benutzte Programmversion als registriert kennzeichnet.
Der Autor ist bemüht, die Registrierung schneller vorzunehmen.
Nachdem der Lizenznehmer alles erforderliche getan hat,
um die Registrierungsgebühr dem Autors zukommen zu lassen,
ist er berechtigt, das Programm bis zum Erhalt der Registrierung
auch über die 60-Tage-Frist zu nutzen. Geht die Registrierungsgebühr
aus Gründen, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, beim Autor nicht
ein oder ist aus Gründen, die der Lizenznehmer zu vertreten hat,
eine Registrierung nicht möglich, hat der Lizenznehmer unverzüglich
nach Bekanntwerden dieser Umstände die Registrierung zu ermöglichen.
Hat der Lizenznehmer vier Wochen nach Überweisung der
Registrierungsgebühr noch keinen Registrierungscode erhalten, so hat
er sich auf seine Kosten mit dem Autor in Verbindung zu setzen und
diesen über diesen Umstand zu informieren.
2.6 Mit der Registrierung erwirbt der Benutzer das Recht, das
Programm zu nutzen. Ferner erwirbt er das Recht, Weiterentwicklungen
und Updates des Programmes zu den gleichen Bedingungen zu nutzen.
Die Registrierung begründet keinen Anspruch gegen den Autor des
Programms, das Programm weiterzuentwickeln oder geänderten
Gegebenheiten anzupassen. Der Autor ist hierzu berechtigt, aber
nicht verpflichtet.
2.7 Preisänderungen sind vorbehalten.
3. Gewährleistung
-----------------
3.1 Das Programm wird überlassen, wie es ist. Es besteht kein
Anspruch auf Weiterentwicklung oder Änderung des Programmes.
3.2 Der Autor haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.
3.3 Im Falle von Programmfehlern, die weder auf dem Fehlen
zugesicherter Eigenschaften beruhen, noch arglistig verschwiegen
wurden, ist jedweder Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Autors oder seiner Erfüllungsgehilfen (grobes
Verschulden) entstanden sind oder für die nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Das Recht auf Wandlung oder
Minderung bleibt in jedem Falle unberührt.
3.4 Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht. Ebenso besteht
kein Anspruch auf Lieferung eines fehlerfreien Programmes.
3.5 Es obliegt dem Lizenznehmer, zu prüfen, ob das Programm mit der
auf seinem Rechner installierten Hard- und Software zusammen
funktioniert. Eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des
Programmes mit jeglicher Hard- und Software besteht nicht. Es
besteht daher kein Anspruch auf Lieferung von Treibern oder
Modifizierung des Programmes. Für den Fall, daß ein Fehler des
Programmes vorliegt, bleibt das Recht auf Wandlung oder Minderung
unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Haftung für grobes
Verschulden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.6 Der Autor ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer durch
Beratung oder in sonstiger Weise bei der Benutzung des Programmes zu
unterstützen. Für die Mitteilung von Hard- und
Softwareunverträglichkeiten und sonstiger bei der Benutzung des
Programmes auftretender Probleme ist der Autor jedoch dankbar.
4. Sonstige Bestimmungen
------------------------
4.1 Soweit rechtlich möglich wird als Gerichtsstand Leipzig
vereinbart.
4.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Autor und
Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Lieferungen in das Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts
ausgeschlossen.
4.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung
rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Autor und Lizenznehmer sind
verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klausel eine solche zu
vereinbaren, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten
kommt.
4.4 Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der
Schriftform. Dies gilt insbesondere für ein Abweichen von diesem
Schriftformerfordernis selbst. Das Schriftformerfordernis ist bei
Verwendung eines Telefax-Gerätes gewahrt.