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- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- PANADISK · UWE HEINSOHN · POSTFACH 22 26 · D-2900 OLDENBURG
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- 1. Geltung der Bedingungen:
- 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus-
- schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
- somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
- sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
- mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese
- Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter
- Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
- hiermit ausdrücklich widersprochen.
- 1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
- wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
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- 2. Angebot:
- 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Be-
- stellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
- schriftlich bestätigt sind.
- 2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
- und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unter-
- lagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
- Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne
- daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
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- 3. Preise:
- Alle Preise verstehen sich ab Lager 2900 Oldenburg oder - bei
- Direktversand - ab deutsche Grenze bzw. ab deutschen Einfuhr-
- hafen.
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- 4. Liefer- und Leistungsziel:
- 4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
- sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
- wurde.
- 4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
- rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage
- unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
- Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet
- unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in
- Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
- 4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
- aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich er-
- schweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungs-
- schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche An-
- ordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
- Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
- vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie be-
- rechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
- Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszu-
- schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
- teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- 4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
- schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt
- hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine
- Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete
- Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des
- Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
- Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
- Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
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- 5. Versand und Gefahrübergang:
- 5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
- 5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
- den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
- zwecks Versendung unser Lager -bei Direktversand den deutschen
- Einfuhrhafen- verlassen hat.
- 5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmög-
- lich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung
- der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
- 5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur
- auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
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- 6. Gewährleistung und Haftung:
- 6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations-
- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für
- mechanische Teile der Produkte sechs Monate, für elektronische
- Teile 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff.5.)
- 6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Än-
- derungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
- oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-
- spezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
- 6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
- innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich
- mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner-
- halb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns un-
- verzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- 6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht
- der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl
- verlangen, daß:
- a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
- Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird
- b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von
- uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Re-
- paratur vorzunehmen.
- Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an
- einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir
- diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
- fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und
- Reisekosten zu unseren Standartsätzen zu bezahlen sind.
- 6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers,
- gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Min-
- derung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, ins-
- besondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch
- für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei
- Vertragsschluß, Verletzung, insbesondere für Mangelfolge-
- schäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechts-
- gründen, es sein denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
- Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrich-
- tungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen
- Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei
- Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir
- gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge
- der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
- 6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann Ver-
- pflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsver-
- pflichtungen erfüllt hat.
- 6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittel-
- baren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
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- 7. Eigentumsvorbehalt:
- 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
- vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch ent-
- stehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
- 7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Her-
- steller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
- (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt ver-
- einbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheit-
- lichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns über-
- geht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
- Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden
- als Vorbehaltsware bezeichnet.
- 7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-
- gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so-
- lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs-
- übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
- einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware
- entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
- sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen
- den Käufer in stets wiederruflicher Weise, die an uns abge-
- tretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen ein-
- zuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Ab-
- tretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und
- Unterlagen geben.
- 7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
- Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
- unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der
- Käufer.
- 7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
- Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
- Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtre-
- tung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu ver-
- langen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehalts-
- ware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwen-
- dung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
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- 8. Zahlung:
- 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen
- 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- 8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
- Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzu-
- rechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
- wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann
- auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- 8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
- betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindes-
- tens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
- Deutschen Bundesbank zu berechnen.
- 8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ver-
- tragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden
- uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käu-
- fers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
- Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicher-
- heitsleistung zu verlangen.
- 8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Min-
- derung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend ge-
- macht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen
- oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
- sind.
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- 9. Schutz- oder Urheberrechte:
- 9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten,
- falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheber-
- rechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen
- wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer
- gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen
- und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie
- auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes
- Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grund-
- sätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen.
- Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
- nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt
- derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht ver-
- letzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis ab-
- züglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten
- erstatten.
- 9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des
- Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen,
- welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des
- Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder
- in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der
- Haftung Ziff.6.4 entsprechend.
- 9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige
- Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers
- im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt
- und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der
- Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
- schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen,
- auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien
- dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns -
- lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche
- angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechts-
- schutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch
- auf Kopien anzubringen.
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- 10. Export:
- Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer
- schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, daß der Käufer
- für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhr-
- genehmigungen selbst zu sorgen hat.
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- 11. Erfüllungsort und Gerichstand:
- 11.1 Erfüllungsort ist 2900 Oldenburg.
- 11.2 Gerichstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist 2900
- Oldenburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Paragraphen 24
- ABGG ist Gerichtstand ausschließlich 2900 Oldenburg. Wir sind
- jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
- 11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die An-
- wendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausge-
- schlossen.
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- 12. Teilnichtigkeit:
- Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder an-
- fechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
- unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß
- der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zu-
- lässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch
- für eventuell ergänzungsbedürftigte Lücken.
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