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Die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge führen zu keinen weiteren Leistungsansprüchen. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von der Beitragshöhe erbracht werden, wäre dies auch nicht möglich. Durch die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge von 12 % erhöht sich der Rentenanspruch um derzeit monatlich 4,17 DM. Außerdem werden bei Wartezeiten etc. pro Jahr Beschäftigung 1,4 Monate angerechnet. Stocken Sie den Rentenbeitrag auf, so erhöht sich der Rentenanspruch um monatlich 6,79 DM. Es werden für ein Beschäftigungsjahr 12 Pflichtbeitragsmonate angerechnet. Außerdem erhalten Sie auch Ansprüche auf Reha-Leistungen und Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigeit.
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