Muß Ihr Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen, dann können Sie freiwillig den pauschalen Beitrag von 12 % auf den vollen Pflichtbeitrag von derzeit 19,5 % aufstocken. Die Differenz von 7,5 % müssen Sie dann allerdings aus eigener Tasche zahlen. Bei einem Monatslohn von 630 DM würde der Aufstockungsbetrag demnach 7,5 % davon, also 47,25 DM betragen.
Beträgt der Arbeitslohn weniger als 300 DM, können Sie zwar auch den Rentenbeitrag erhöhen. Es gilt aber ein Mindestbeitrag. Dieser beträgt 19,5 % von 300 DM, also 58,50 DM. Verdienen Sie beispielsweise 100 DM im Monat, so würde Ihr Arbeitgeber 12 % davon, also 12 DM zahlen. Den Aufstockungsbetrag, den Sie selbst zahlen, beträgt dann 46,50 DM (die Differenz zu 58,50 DM).
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