LinuxTag 2002 Konferenz-CD-ROM  
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Grußwort von Dr. Müller
Die Vorträge

Der europ臺sche DMCA - トnderungen im deutschen Urheberrecht nach der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie zur Informationsgesellschaft
von Till Jaeger
ifrOSS bzw. JBB Rechtsanw舁te

Till Jaeger ist Mitbegrnder des "Instituts fr Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" (ifrOSS), das sich wissenschaftlich mit allen rechtlichen rund um das Thema Open Source/Freie Software besch臟tigt, und geht der Institutsleitung an. Seit Anfang des Jahres 2001 ist er Partner der Kanzlei JBB Rechtsanw舁te und verfgt ber praktische Erfahrung im Softwarerecht, Urheberrecht und Markenrecht, insbesondere auch zum Thema Lizenzierung und Rechtsverletzungen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat bis zum 22. Dezember 2002 Zeit, die EU-Richtlinie 2001/29/EG in nationales Recht umzusetzen. Ein Referentenentwurf wird in den n臘hsten Tagen erwartet, da ansonsten die Umsetzung in dieser Legislaturperiode gef臧rdet ist. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Frage, wie die Regelungen zu "technischen Schutzma゚nahmen" aussehen werden. Die Richtlinie berl舖st dem nationalen Gesetzgeber dabei einen gewissen Spielraum, der fr die Informationsgesellschaft von erheblicher Bedeutung sein kann. トhnlich wie dies bereits beim US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) der Fall ist, wird der Rechtsschutz nicht erst dann ansetzen, wenn urheberrechtlich geschtzte Werke vervielf舁tigt oder verbreitet werden, sondern bereits im Vorfeld: Die Umgehung von technischen Schutzma゚nahmen wird verboten. Dass dies zu fraglichen Folgen fhren kann, zeigt der DeCSS-Fall oder der Fall Sklyarov. Der Vortrag soll die folgenden Fragen n臧er beleuchten:

  1. Welche zwingenden Vorgaben enth舁t die Richtlinie, was ist ihr Regelungsgehalt?
  2. Inwiefern betrifft die Richtlinie auch das Urheberrecht an Software, wie werden technische Ma゚nahmen bei Software geschtzt? (berraschendes Ergebnis: Der rechtliche Schutz au゚erhalb des Bereichs Software ist weitergehend als fr Software)
  3. Inwieweit wird Dekompilierung, reverse-engineering, hacking und cracking erlaubt und verboten sein?
  4. Schranken des Schutzes von technischen Schutzma゚nahmen: Es soll auch weiterhin erlaubt sein, "eine Privatkopie zu ziehen" - welche Rechte hat der Nutzer, wenn ihm dies durch technische Schutzma゚nahmen unmlich gemacht wird?
  5. Einblick in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren, das der Autor bzw. das ifrOSS durch einige Stellungnahmen an das BMJ begleitet hat.

Material zum Vortrag: HTML

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