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Der europ臺sche DMCA - トnderungen im deutschen Urheberrecht nach der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie zur Informationsgesellschaft
von
Till Jaeger
ifrOSS bzw. JBB Rechtsanw舁te
Till Jaeger ist Mitbegrnder des "Instituts fr Rechtsfragen der Freien und Open Source Software" (ifrOSS), das sich wissenschaftlich mit allen rechtlichen rund um das Thema Open Source/Freie Software besch臟tigt, und geht der Institutsleitung an. Seit Anfang des Jahres 2001 ist er Partner der Kanzlei JBB Rechtsanw舁te und verfgt ber praktische Erfahrung im Softwarerecht, Urheberrecht und Markenrecht, insbesondere auch zum Thema Lizenzierung und Rechtsverletzungen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bis zum 22. Dezember 2002 Zeit,
die EU-Richtlinie 2001/29/EG in nationales Recht umzusetzen. Ein
Referentenentwurf wird in den n臘hsten Tagen erwartet, da ansonsten die
Umsetzung in dieser Legislaturperiode gef臧rdet ist. Eine wesentliche
Rolle spielt dabei die Frage, wie die Regelungen zu "technischen
Schutzma゚nahmen" aussehen werden. Die Richtlinie berl舖st dem
nationalen Gesetzgeber dabei einen gewissen Spielraum, der fr die
Informationsgesellschaft von erheblicher Bedeutung sein kann. トhnlich
wie dies bereits beim US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act
(DMCA) der Fall ist, wird der Rechtsschutz nicht erst dann ansetzen,
wenn urheberrechtlich geschtzte Werke vervielf舁tigt oder verbreitet
werden, sondern bereits im Vorfeld: Die Umgehung von technischen
Schutzma゚nahmen wird verboten. Dass dies zu fraglichen Folgen fhren
kann, zeigt der DeCSS-Fall oder der Fall Sklyarov. Der Vortrag soll die
folgenden Fragen n臧er beleuchten:
- Welche zwingenden Vorgaben enth舁t die Richtlinie, was ist ihr
Regelungsgehalt?
- Inwiefern betrifft die Richtlinie auch das Urheberrecht an
Software, wie werden technische Ma゚nahmen bei Software geschtzt?
(berraschendes Ergebnis: Der rechtliche Schutz au゚erhalb des Bereichs
Software ist weitergehend als fr Software)
- Inwieweit wird Dekompilierung, reverse-engineering, hacking und
cracking erlaubt und verboten sein?
- Schranken des Schutzes von technischen Schutzma゚nahmen: Es soll
auch weiterhin erlaubt sein, "eine Privatkopie zu ziehen" - welche
Rechte hat der Nutzer, wenn ihm dies durch technische Schutzma゚nahmen
unmlich gemacht wird?
- Einblick in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren, das der Autor bzw.
das ifrOSS durch einige Stellungnahmen an das BMJ begleitet hat.
Material zum Vortrag:
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