Domain-Grabber

'to grab, ergreifen, packen, an sich reißen, grapschen' steht im Wörterbuch und weist auf das Geschäftsgebaren der 'Domain-Graber' hin. In der Annahmedas Internet sei ein rechtsfreier Raum, haben sie sich die Namen großer Unternehmen für ihre Domain registrieren lassen, um sie später den Firmen zum 'Kauf' anzubieten 

Mag diese einfache und leichte Art des Geldverdienens vor einigen Jahren noch funktioniert haben, so bleiben die 'Adressen-Grapscher' inzwischen auf ihrem 'Produkt sitzen. Immer mehr Firmen sind nicht mehr bereit, rund 5.000 DM für ihren eigenen Namen zu zahlen, um ihn als Domain benutzen zu können.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen ein Interessenskonflikt durch zufällige Namensgleichheit entsteht. Wer nun eher ein Anrecht auf 'Kohl.de' hat - der aus dem Bundeskanzleramt oder die Gärtnerei aus Saumagen gleichen namens - entscheiden immer öfter die Gerichte.

Das erste deutsche Gerichtsurteil, das sich mit dieser Problematik zu befassen hatte, war das Mannheimer Landgericht. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wollte die Stadt Heidelberg die Benutzung der Domain 'heidelberg.de' durch ein Unternehmen der Computerbranche verbieten lassen. Die Firma stellte unter diesem Domain-Namen eine Datenbank mit Informationen über die Region Rhein-Neckar kostenlos zum Abruf ins Internet.

Das Landgericht vertrat die Auffassung, daß die Stadt Heidelberg in ihrem Namensrecht verletzt sei. Es nahm an, daß die Gefahr bestehe, daß Internetnutzer den Domain-Namen heidelberg.de mit der Stadt Heidelberg in Verbindung bringen. Sie erwarteten unter der Internetadresse heidelberg.de eher Informationen über die Stadt Heidelberg und nicht die eines Computerunternehmens. Laut Landgericht liege damit ein unbefugter Gebrauch des Namens vor, die die schutzwürdigen Interessen der Stadt Heidelberg verletzen. (mm)

Weitere Informationen unter: http://www.ient.de/denic/urteil.html

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