Eine Domäne


Ungläubiges Staunen machte sich noch vor ein paar Jahren breit, als sich für einige wenige auf dem Monitor die weite Welt des Internets öffnete. Heute ist der virtuelle Trip für Millionen zur Routine geworden. Dennoch: Die Faszination blieb! Zumal es immer wieder erstaunlich ist, wie in kürzester Zeit das gewünschte Ziel erreicht werden kann. Das A und O ist dabei eine eindeutige Domain. Wer sie haben will kommt in Deutschland am 'Deutschen Information Network Center', kurz DENIC, nicht vorbei.

So verwirrend das Netz auch erscheinen mag, so eindeutig sind die Richtlinien und die Vergabepraxis von DENIC: 'Alle hier beantragten Domains sind direkte Subdomains der deutschen Top Level Domain 'de' (ISO 2-Zeichen-Kode für die Bundesrepublik). Sie werden zentral von DENIC für alle deutschen Antragsteller vergeben, um die Eindeutigkeit im weltweiten Namensraum zu gewährleisten. Der Antragsteller erwirbt durch die Registrierung der Domain kein Eigentum; sie wird ihm lediglich zur Nutzung überlassen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen.'

Kurzum ohne Juristen-Deutsch: Mit Sicherheit möchte 'UHU', daß ein potentieller Kunde auf der hauseigenen Web-Site landet und nicht auf der eines Einsiedlers irgendwo im Bayerischen Wald, dessen Adresse der Homepage zufällig auch 'http://www.uhu.de' lautet. Besonders dann, wenn der Firmenname inzwischen ein Synonym für 'Kleber' ist. So gesehen,  ist es nur allzu verständlich, daß das Unternehmen auch nicht die Internetadresse 'http://www.kleber.de' haben möchte.

Will ein Unternehmen einen Domain-Namen registrieren lassen, muß es sich entscheiden, unter welcher Top-Level-Domain der Domain-Name registriert werden soll. Kommerzielle Internetnutzer können sich momentan zwischen der geographischen Top-Level-Domain 'de', die DENIC vergibt, oder der Domain 'com' bei der InterNIC entscheiden.
DENIC vergibt die Domain-Namen nach dem Prinzip "first come, first served", ohne nachzuprüfen, ob bereits eine Domain gleichen Namens existiert. Die Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages werden nach einem Punktesystem berechnet und staffeln sich nach Art des Antrags.

Beruhigend für den privaten Internetbenutzer: Er hat in der Regel nichts mit den komplizierten Anträgen zu tun. Dies übernimmt der jeweilige Provider, falls er seinen Kunden Platz für eine Homepage anbietet. (mm)

Weitere Informationen:
INTERNET GmbH
Domain Registration Center
Bergstr. 16
69469 Weinheim

Tel.: 06201/102-0
Fax: 06201/102-222
E-Mail: info@inet.de 
Internet: http://www.inet.de

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