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![]() Die Justiz ist auch in Schleswig-Holstein anhaltend hoher Belastung ausgesetzt. Das gilt insbesondere für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Bürgerinnen und Bürger müssen zügig ihr Recht erhalten. Helfen sollen dabei unter anderem moderne Informationstechniken und Organisationsstrukturen. Im Rahmen einer Drei-Länder-Kooperation (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen) ist die moderne Informationstechnik-Lösung MEGA ("Mehr- Länder- Gerichtsautomation") entwickelt worden, die flächendeckend in allen Gerichten, beginnend in den Amtsgerichten, eingesetzt werden soll. Bis zum Jahre 2001 sollen sämtliche 28 Amtsgerichte des Landes mit einem Investitionsvolumen von über 50 Millionen Mark entsprechend ausgestattet werden. Im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das Projekt MESTA (Mehr-Länder-Staatsanwaltschaftsautomation) aufgelegt worden. In einer Pilotphase 1997 werden rund zwei Millionen Mark investiert; insgesamt wird dieses Vorhaben einen Investitionsaufwand von rund neun Millionen Mark bis 1998 erfordern. Parallel sind die Vorarbeiten zur Modernisierung des Registerwesens, insbesondere zur Schaffung des elektronischen Grundbuchs, aufgenommen worden. Investitionen in den Strafvollzug Moderner Strafvollzug erfordert Vollzugsanstalten, die menschenwürdig und sicher zugleich sind; der Vollzug soll die soziale Wiedereingliederung fördern, und die im Vollzug Beschäftigten brauchen vernünftige Arbeitsbedingungen. In diesem Sinne wird der Justizvollzug in Schleswig-Holstein modernisiert. Dazu gehören unter anderem überschaubare Vollzugseinheiten, Verselbständigung der Jugendanstalt in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und des Frauenvollzuges in der Justizvollzugsanstalt Lübeck, Trennung von Untersuchungs- und Strafhaft, Aufbau des offenen Vollzuges auch für Frauen und Jugendliche, Schaffung von 245 neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Bauinvestitionen betrugen in den vergangenen vier Jahren rund 63 Millionen Mark. Weitere Maßnahmen für rund neun Millionen Mark werden bis 1998 erfolgen. |
Außerdem sollen 60 Millionen Mark aufgewendet werden für den Bau einer Jugendanstalt in Schleswig, die bauliche Sanierung und Modernisierung sowie ständige Erhöhung der
Sicherheit der Vollzugsanstalten.
Täter-Opfer-Ausgleich Erstmals wurde in Schleswig-Holstein 1991 der "Täter-Opfer-Ausgleich" eingeführt, bei dem steigende Fallzahlen (rund 2.500 seit Ende 1991) die wachsende Akzeptanz dieses Instruments der Konfliktschlichtung belegen. Die Möglichkeit, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (Freiheitsentzug anstelle von Geldstrafe) durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit abzuwenden, wurde 1993 durch eine neue Landesverordnung verbessert; allein 1996 wurden hierdurch 12.962 Hafttage gespart. Hilfe für Straffällige Die Förderung von Projekten der Freien Straffälligenhilfe ist seit 1989 von zunächst 300.000 Mark auf jetzt rund 1,2 Millionen Mark erhöht worden. Auch Schuldnerberatung und Schuldenregulierung für Straffällige sind in den vergangenen Jahren intensiviert worden. Die 1982 mit einem Startkapital von 150.000 Mark ins Leben gerufene "Stiftung Straffälligenhilfe" wurde 1995 mit zusätzlichen zwei Millionen Mark ausgestattet. Prozeßbegleitprogramm für Kinder Im Dezember 1995 hat die Modellphase des Prozeßbegleitprogramms für Kinder begonnen. Kinder und Jugendliche, vor allem Opfer sexueller Mißhandlungen, werden dabei auf die Situation, als Zeuge vor Gericht aussagen zu müssen, vorbereitet. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Wissen über den Prozeßablauf Sicherheit zu geben sowie Ängste und Belastungen abzubauen, um damit die Aussagefähigkeit zu verbessern. Das Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel begleitet das Zeugenbegleitprogramm für Kinder wissenschaftlich. Untersucht werden dabei die Auswirkungen des Programms auf die psychische Verfassung der kindlichen und jugendlichen Zeugen und die Qualität ihrer Aussagen. |
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