Verantwortung fuer eine emanzipatorische Gesellschaft

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Sonderprogramm stärkt Reformen

Einen kräftigen finanziellen Zuschlag erhält Schleswig-Holstein nach den Verhandlungen zum Hochschulsonderprogramm III: Die Regierungschefs von Bund und Ländern einigten sich im Sommer 1996 auf einen Betrag von 54,6 Millionen Mark für Schleswig-Holstein. Mit den Geldern soll die begonnene Strukturreform an den Hochschulen vorangetrieben werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Studienberatung und der Verbesserung der Qualität der Lehre. Investiert werden soll auch in den Ausbau von Multimedia. 20 Prozent der Mittel sollen in die Frauenförderung fließen. Ein erheblicher Betrag ist für die weitere Entwicklung der Fachhochschulen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit vorgesehen.

Reform an den Universitätskliniken

Die beiden Universitätskliniken in Schleswig-Holstein, die Universität Kiel
und die Medizinische Universität zu Lübeck, sind in den letzten Jahren große Wirtschaftsbetriebe geworden. Das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 sieht die Abkehr vom bisherigen Selbstkostendeckungsprinzip und die Einführung von Entgelten mit Preischarakter vor - seitdem gelten auch an den Kliniken marktwirtschaftliche Prinzipien. Von den beiden Krankenhäusern wird daher erwartet, daß sie wie privatrechtliche Unternehmen handeln. Das geht nur, wenn sie weitgehend verselbständigt werden und sich das Land auf eine aufsichtsratähnliche Position zurückzieht. Die Vorarbeiten für die Umstrukturierung der Klinika wurden durch den Beschluß der Landesregierung über die Eckpunkte für die Neuordnung der schleswig-holsteinischen Kliniken vom Dezember 1995 eingeleitet. Das notwendige Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz soll Anfang 1998 dem Landtag vorgelegt werden.
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