Verantwortung fuer eine Gesellschaft des Gemeinsinns

Starke Familien und mehr Kinderschutz

Erstmalig in Schleswig-Holstein und einmalig in der Bundesrepublik sind in der seit 1. April 1996 gültigen Gemeindeordnung Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalverfassung festgelegt: "Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen." Den Gemeinden wird freigestellt, ob sie die Partizipation durch Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte, Kinderforen oder die Beteiligung an konkreten Projekten organisiert: Spielraumplanung, Stadtsanierung, Verkehrsplanung, Schulhofumbau. Bisher wurden durch das Land im Rahmen der "Demokratiekampagne" etwa 100 solcher Beteiligungsprojekte gefördert. Konkrete Hilfen bieten auch 25 Moderatorinnen und Moderatoren für "Alltagsdemokratie und Kinderfreundlichkeit" der Aktion "Schleswig-Holstein - Land für Kinder".

Für "Familienfördernde Maßnahmen" der Landesregierung standen 1996 mehr als 7,5 Millionen Mark zur Verfügung.
  1997 stehen für diesen Zweck 5,5 Millionen Mark zur Verfügung. Unterstützt werden die Familien- und Schwangerenberatung, Familienbildungsstätten, Familienferien, Erholungsmaßnahmen der freien Wohlfahrtsverbände sowie der Bau von Ferien- und Müttergenesungsheimen.

Im Jahre 1997 wird die Landesregierung einen Bericht zum Thema "Sexuelle Mißhandlung und sexuelle Vermarktung von Kindern und Jugendlichen" sowie "Beratungsangebote im Bereich des sexuellen Kindesmißbrauchs" erstellen. Der Bericht steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen des "Weltkongresses gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern" im August 1996 in Stockholm. Sexuelle Gewalt gegen Kinder öffentlich zu machen und Strategien zur Prävention und zum Schutz zu entwickeln, das ist ein zentrales Anliegen des Jugendministeriums im Jahr 1997.
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