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CD Direkt 1995 #3
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1994-10-30
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8KB
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151 lines
Sonstige Werbungskosten (Anlage N, Zeile 47-50)
=======================
Sonstige Werbungskosten sind z.B:
- beruflich veranlaßte Umzugskosten (Möbeltransport, Rei-
sekosten, Mietentschädigung, Maklergebühren, Auslagen
für einen Küchenherd, Heizgeräte u.s.w.)
- Verpflegung bei Dienstgängen (< 20 km) = 8 DM/Tag
- Fehlgelder bei Kassierern (Beleg durch Arbeitgeber)
- Unfallkosten (auch selbstverschuldet), wenn der Unfall
auf/vom Weg zur Arbeitstätte passiert ist
- Schuldzinsen für Arbeitsmittel (nicht für das Kfz.)
Arbeitgebererstattungen
=======================
Geben Sie bitte die Erstattungen zu allen Positionen dieser Sei-
te hier ein.
Vorsorgeaufwendungen (Hauptformular, Z. 64-68)
====================
Andere als die auf dieser Bildschirmseite aufgeführten Versich-
erungen wie z.B. Hausrat- Voll-, Teilkasko, Rechtsschutzvers.
sind nicht absetzbar. Bei der Krankenversicherung sind private
Versicherungen einzugeben, wie z. B. Krankenhaustagegeld, priv.
Zusatzversicherungen, nicht aber die gesetzliche KV (Diese wur-
de bereits vom Programm abgefragt unter ANGABEN DER LOHNSTEUER-
KARTE. Unter Haftpflichtversicherungen zählen neben der Kfz.-
Haftpflicht auch z.B. Mofa-, Hunde-, Privathaftpflicht.
Zu den Lebensversicherungen zählen auch Beiträge zur Sterbekasse
(Sehen Sie auf dem Lohnzettel nach).
Achtung! Nach einem Gerichtsurteil müssen neuerdings Versicher-
ungsnehmer und Beitragszahler identisch sein.
Bausparbeiträge (Hauptformular, Z. 69-70)
===============
Bausparbeiträge können nur zu 50% im Rahmen der Vorsorgeaufwen-
dungen berücksichtigt werden. Das Programm berücksichtigt auto-
matisch nur die Hälfte der Bausparbeiträge. Bedenken Sie aber,
daß Sie dann keine Wohnungsbauprämie erhalten. Außerdem darf es
sich nicht um vermögenswirksame Leistungen handeln. Stellen Sie
am besten eine Alternativberechnung mit und ohne Bausparbeiträge
auf und vergleichen Sie den Vorteil mit der Wohnungsbauprämie.
Renten, dauernde Lasten (Hauptformular, Z. 71-72)
=======================
sind z.B. unter bestimmten Voraussetzungen wiederkehrende
Erbschaftssteuerzahlungen
Unterhaltsleistungen (Hauptformular, Z. 73 + Anlage U)
====================
Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
kann bis zu 27000 DM/Jahr abgesetzt werden. Diese Leistungen
sind dann allerdings beim Ehegatten zu versteuern (Realsplit-
ting). Anlage U muß ausgefüllt werden.
Kirchensteuer (Hauptformular, Z. 74)
=============
Das Programm übernimmt in dieses Feld automatisch die vorher be-
reits abgefragte Kirchensteuer (Lohnsteuerkarte) und Kirchen-
steuervorauszahlung (andere Einkünfte).
Im Vorjahr erstattete Ki-Steuer (Hauptformular, Z. 74)
===============================
siehe letzter Steuerbescheid
Stundungs-/Aussetzungszinsen (Hauptformular, Z. 75)
============================
Wenn Sie bis zum 1.4.94 den Steuerbescheid für 1992 noch nicht
erhalten haben und Sie eine Steuernachzahlung für 1992 entrich-
ten müssen, wird dieser Betrag mit 0,5% für jeden vollen Monat
verzinst. Diese Zinsen können sie hier als Sonderausgaben abset-
zen. Umgekehrt erhalten Sie auf eine Steuerforderung eine Ver-
zinsung, die als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" steuerpflichtig
sind. Diese sog. Vollverzinsung beginnt immer 15 Monate nach Ab-
lauf des Steuerjahres. Es spielt dabei keine Rolle, warum der
Steuerbescheid so spät ergangen ist bzw. wer daran schuld ist.
hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis (Hauptf. Z. 76-77)
=============================================
Kosten für Angestellte im Haushalt können bis zu 12.000,- DM ab-
gesetzt werden. Vorraussetzung hierfür ist, daß für den Arbeit-
nehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden und
a) entweder mind. 2 Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das
10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Haushalt ge-
hören oder
b) zum Haushalt des Steuerpflichtigen eine ständig hilflose Per-
son gehört.
Steuerberatungskosten (Hauptformular, Zeile 78)
=====================
z.B. Steuerberaterhonorar, Fachliteratur wie z.B. Steuertabellen,
oder einschlägige Ratgeber, die Kosten für dieses Programm u.s.w.
Ausbildungskosten (Hauptformular, Zeile 79)
=================
sind von Fortbildungskosten = Werbungskosten zu unterscheiden. Es
sind Aufwendungen in einem nicht ausgeübten Beruf, z.B Besuch von
allgemeinbild. Schulen, Hochschulstudien, Lehrgänge an Volkshoch-
schulen usw. Absetzbar sind z. B: Lehrgangsgebühren, Lernmittel,
Fahrkosten (0,52 DM/km), Verpflegungsaufwendungen (siehe Dienst-
reisen) etc. bis zu höchstens 900 DM pro Ehegatte bzw. bei aus-
wärtiger Unterbringung 1200 DM pro Ehegatte. Achtung:
Damit das Programm die Berechnung richtig vornehmen kann, dürfen
Sie o.g. Beträge nicht überschreiten.
Koch-, Nähkurse etc. sind nicht mehr abzugsfähig.
Schulgeld (Hauptformular, Zeile 80)
=========
neu seit 1991: 30% des Schulgeldes für den Besuch eines Kindes auf
einer Ersatz- oder Ergänzungsschule können abgesetzt werden. Ko-
sten für Unterkunft und Verpflegung zählen allerdings nicht dazu.
Spenden (Hauptformular, Z. 81-84)
=======
Achten Sie bitte darauf, daß Sie Spenden an politische Parteien
in das richtige Feld eingeben. Sie sind gesondert zu erfassen.
Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an polit. Parteien bis zur Höhe
von 1200 DM, bei Ehegatten 2400 DM erhalten Sie eine Steuerermäs-
sigung von 50 % des Spendenbetrages. Bei höheren Spenden dieser
Art wird der überschüßige Betrag vom Programm den 'normal abzugs-
fähigen Spenden' zugeschlagen. Zur Verdeutlichung: Wenn Sie also
z.B. 500 DM an Ihre Partei spenden, erhalten Sie 250 DM vom Fin-
anzamt zurück, wenn Sie mind. diese 250 DM an Steuern bezahlten.
Verlustvortrag bzw. -rücktrag (Hauptformular, Z. 85-86)
=============================
Ein Verlustvortrag bzw. -rücktrag kommt insbesondere für Selb-
ständige in Betracht. Verluste, die bei der Ermittlung des Ge-
samtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, können wie
Sonderausgaben im Vorvorjahr abgegzogen werden. Können sie sich
dann immer noch nicht steuerlich auswirken, so sind sie im Vor-
jahr abzuziehen (Steuerbescheide werden berichtigt). Falls auch
hier keine Auswirkung stattfindet, können sie in den folgenden
Jahren 'vorgetragen werden'.
A C H T U N G: Beträge ohne Minuszeichen eingeben.
Freibetrag für Körperbehinderte (Hauptformular, Z. 87-90)
===============================
Folgende Pauschbeträge (pro behinderte Person) werden gewährt:
Grad der Behinderung Jahrespauschbetrag
-------------------------------------------------
von 25 bis 34 % 600 DM
von 35 bis 44 % 840 DM
von 45 bis 54 % 1110 DM
von 55 bis 64 % 1410 DM
von 65 bis 74 % 1740 DM
von 75 bis 84 % 2070 DM
von 85 bis 90 % 2400 DM
von 91 bis 100 % 2760 DM
Blinde und völlig Hilflose 7200 DM
Als Nachweis dient eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.