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1994-10-30
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8KB
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164 lines
Kurzarbeiter-/Schlechtwettergeld u.s.w. (Anlage N, Zeile 7)
=======================================
lt. Zeile 16 der Lohnsteuerkarte. Die Beträge unterliegen dem
sog. Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz.
AN-Anteil zur Sozialversicherung (Hauptformular, Z. 63)
================================
lt. Zeile 24 der Lohnsteuerkarte. Die Arbeitnehmeranteile zur
gesetzl. Sozialversicherung umfassen die Beiträge zur Kranken-
Renten- und Arbeitslosenversicherung u. sind als Vorsorgeauf-
wendungen absetzbar.
Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft (Anlage L)
======================================
Geben Sie bitte den Gewinn/Verlust(-) ein und den Freibetrag
ggf. 2000 DM, bei Ehegatten (falls keine getrennte Erfassung
erfolgt) 4000 DM.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE)
============================
Geben Sie hier den Gewinn oder Verlust(-) an.
(Gewinn = Einnahmen ./. Betriebsausgaben)
Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften
===========================================
Geben Sie hier die Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzüglich evtl.
anfallender Kürzungsbeträge lt. Gewerbesteuergesetz ein. Sind
im versteuernden Einkommen gewerbliche Einkünfte enthalten, de-
ren Anteil am zu versteuernden Einkommen mindestens 100278 bzw.
200556 DM beträgt, so berechnet das Programm den Entlastungs-
betrag.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE)
==================================
Geben Sie hier den Gewinn oder Verlust(-) an.
(Gewinn = Einnahmen ./. Ausgaben).
Den Freibetrag für Freiberufler hier nicht eingeben!
Einnahmen aus Kapitalvermögen (Anlage KSO, Z. 1-29)
=============================
Einnahmen aus Kapitalvermögen sind z.B. Zinsen aus Sparguthaben,
Dividenden, sonstige Kapitalerträge. Als Werbungskosten gelten
z. B. Beratungsgebühren, Fahrtkosten, Depotgebühren, Konto-
führungsgebühren, Schuldzinsen ...
Es wird eine Werbungskostenpauschale von 100 DM und ein Sparer-
freibetrag von 6000 DM (bei Ehegatten 200 DM bzw. 12000 DM) au-
tomatisch vom Programm berücksichtigt.
Werden beim Steuerpflichtigen und beim Ehegatten Kapitalvermögen
je getrennt erfaßt, so werden evtl. nicht verbrauchte Werbungsko-
stenpauschalen bzw. Sparerfreibeträge n i c h t auf den anderen
Ehegatten übertragen.
Achtung: keine negativen Beträge eingeben.
Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung (Anlage V)
=======================================
Geben Sie hier den Einnahmeüberschuß bzw. den Verlust (-), z. B.
durch die Inanspruchnahme der 7b-Abschreibung oder sonstiger Ab-
schreibungen an.
Selbstgenutztes Wohneigentum mit Anschaffungs-/Herstellungsdatum
nach dem 31.12.86 ist nach Paragraph 10e begünstigt. Aufwendungen
hiernach stellen keine Verluste aus Vermietung u. Verpachtung dar
und sind daher an dieser Stelle n i c h t einzugeben. (Sie werden
später im Programm abgefragt)
Sonstige Einkünfte (Anlage KSO)
==================
Sonstige Einkünfte sind z.B. Spekulationsgewinne bei bebauten u.
unbebauten Grundstücken, wenn zwischen Ankauf und Verkauf noch
nicht 2 Jahre verstrichen sind. Bei Wertpapieren gilt eine Zeit-
grenze von 6 Monaten.
Betragen diese Gewinne weniger als 1000 DM, so brauchen Sie kei-
ne Angaben zu machen.
Leibrenten/wiederkehrende Bezüge (Anlage KSO, Z. 30-43)
================================
Zu den Leibrenten zählen insbesondere Renten aus der gesetzl.
Rentenversicherung sowie Renten aus Zusatzversorgungs- und Ver-
sorgungskassen. Sie sind nur mit dem sog. Ertragsanteil zu be-
rücksichtigen. Dieser beträgt bei Rentenbeginn im Alter von:
60 Jahren 29 %
61 Jahren 28 %
62 Jahren 27 %
63 Jahren 26 %
. .
. .
. .
70 Jahren 19 %
Werbungskostenpauschbetrag von 200/400 DM wird berücksichtigt.
Vorauszahlungen (i.d.R. bei Selbständigen) (nur zur Berechnung)
===============
Geben Sie hier die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen,
gezahlte Körperschaftssteuer sowie Kapitalertragssteuer für das
Kalenderjahr ein. Entsprechend im nächsten Feld auch die gelei-
steten Kirchensteuervorauszahlungen und die Vorauszahlungen des
Solidaritätsbeitrages. Die bereits vom Arbeitgeber einbehaltene
Lohn-/Kirchensteuer/Solidarbeitrag ist hier n i c h t mehr mit
anzugeben, da sie bereits unter ANGABEN DER LOHNSTEUERKARTE ab-
gefragt wurde.
Progressionvorbehalt (Lohnersatzleistungen) (Anlage N, Z. 7)
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Seit 1990 will Vater Staat an allen Einnahmen partizipieren.
Wie Kurzarbeiter-/Schlechtwettergeld unterliegen alle auf die-
ser Bildschirmseite genannten Einnahmen dem Progressionsvorbe-
halt. Diese Leistungen werden zwar steuerfrei gezahlt,sind aber
in die Besteuerung mit einzubeziehen. Sie erhöhen den Steuer-
satz, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.
Erwerbsbezüge (Anlage E)
=============
Dies ist eine neue bürokratische Schikane seit 1993. Die Angabe
kann entfallen, wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als
13607 bzw. 27215 DM beträgt. Ansonsten müssen Sie entsprechende
Angaben machen. Der steuerfreie Teil einer Rente beträgt 100 %
abzüglich des Ertragsanteils. Wenn der Ertragsanteil z.B. 30 %
beträgt, so müssen hier 70 % der Renteneinnahmen angegeben wer-
den. Zu den Erwerbsbezügen gehören noch andere Beträge, die das
Programm allerdings automatisch berechnet. Die gesamten Erwerbs-
bezüge können Sie sich bei der Berechnung auf der 2. Seite mit
der F4-Taste ansehen.
Fahrtkosten 0,70 DM/Entfernungskilometer (Anlage N, Z. 36-41)
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Kraftwagen: 0,70 DM pro Entfernungskilometer = 0,35 DM/km
Motorrad/-roller: 0,33 DM pro Entfernungskilometer = 0,16 DM/km
Rechnen Sie diese Kosten manuell und geben Sie
sie unter sonstige Werbungskosten auf der
nächsten Seite an.
Unter Entfernungskilometer versteht man die einfache Fahrt, d.h.
es kann nur 1 Fahrt und nicht Hin- u. Rückfahrt geltend gemacht
werden. Achten Sie darauf beim Ausfüllen der Anlage N.
Wird der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte mehrfach am Tag
zurückgelegt,weil die Arbeitszeit durch eine Pause von mindestens
4 Stunden unterbrochen ist, können 2 Fahrten angesetzt werden.
Fahrtkosten 0,52 DM/Kilometer (Anlage N, Z. 36-41)
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Körperbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % be-
trägt oder deren Grad der Behinderung zwar weniger als 70% aber
mindestens 50 % beträgt und die gleichzeitig erheblich gehbehin-
dert sind, können folgende Beträge ansetzen:
Kraftwagen: 0,52 DM/km
Motorrad/-roller: 0,23 DM/km (Bitte unter sonstige WK eingeben)
2 Fahrten können angesetzt werden, wenn die Arbeitzeit durch eine
Pause von mindest. 4 Stunden unterbrochen wird (Mittagsheimfahrt)
Abweichend von diesen Pauschsätzen können Körperbehinderte auch
die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, die durch Belege nach-
gewiesen werden müssen, geltend machen. Dazu gehören z.B. Kosten
für Abschreibung (4-5 Jahre), Kraftstoff, Reparatur, Haftpflicht-
u. Kaskoversicherung,Rechtsschutz, Garagenmiete,Parkgebühren usw.
Fahrtkosten m. öffentl. Verkehrsmitteln (Anlage N, Zeile 42)
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Zu den Aufwendungen für öffentliche Verkehrmittel gehören z.B.
die Ausgaben für Bus- u. Bahnfahrten. Fügen Sie als Nachweis die
Wochen- oder Monatskarten Ihrem Antrag bei (es brauchen nicht
alle Karten vorhanden zu sein). Auch gelegentliche Fahrten zur
Arbeitsstätte mit dem Taxi können berücksichtigt werden, wenn
sie nicht ungewöhnlich hoch sind (z.B. tägliche Taxibenutzung).