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1990-10-28
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7KB
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196 lines
╔═══════════════════════════════════════════════════════════════╗
║ Roland Otter, Software-Entwicklung, Tel. 09771/3747 ║
║ ║
║ Zeilweg 4, D-8741 Hohenroth/Leutershausen ║
╚═══════════════════════════════════════════════════════════════╝
Bedingungen für die Überlassung von Software-Produkten
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der
Software durch Sie, den Endverbraucher, aufgeführt.
Durch unterzeichnen der Überlassungserklärung bzw. des Regist-
rierscheines geben Sie Ihr Einverständnis zu nachfolgenden Ver-
tragsbedingungen. Lesen Sie daher bitte den Vertragstext voll-
ständig und genau durch.
Vertragsbedingungen
1.) Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette)
aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Be-
dienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliche
Material.
Diese werden im folgenden auch als "Software" bezeichnet.
Ich mache darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in
allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im
Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grund-
sätzlich brauchbar ist.
2.) Umfang der Benutzung
2.1 Ich gewähre dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbe-
stimmungen ein nichtausschließliches Recht zur Nutzung des im
Überlassungsschein angeführten Programms.
2.2 Das Recht zur Nutzung der Software beinhaltet den Anspruch
auf Lieferung der Programmkopie sowie auf Übergabe der Dokumen-
tation. Nähere Angaben finden sich im Nutzungsschein.
2.3 Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form
(d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf
einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, daß sie zu ir-
gendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer ge-
nutzt wird.
2.4 Die Pflege der Programme erfolgt auf Grundlage eines geson-
dert abzuschließenden Softwarepflegevertrages.
3.) Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt:
- ohne Genehmigung die Software abzuändern, zurückzuentwickeln,
zu entcompilieren oder zu entassemblieren.
- das schriftliche Material abzuändern oder zu vervielfachen.
4.) Inhaberschaft an Rechten
Ich behalte mir alle Rechte an der Software, insbesondere alle
Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwer-
tungsrechte vor.
Ich bin berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem
Ermessen zu erstellen.
5.) Gewährleistung
5.1 Ich übernehme die Gewähr dafür, daß die Software bei Liefe-
rung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Taug-
lichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhe-
ben oder wesentlich mindern.
5.2 Ich gewährleiste gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer,
daß zum Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers (Diskette), auf
dem die Software aufgezeichnet ist, dieser in der Materialausfüh-
rung fehlerfrei ist.
5.3 Ich verpflichte mich für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung
Fehler gem. Abs. 5.1 und 5.2 zu beseitigen, sofern sie mir unver-
züglich schriftlich mitgeteilt werden.
5.4 Komme ich meiner Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb ei-
ner angemessenen Frist nicht nach, kann der Benutzer nach Ablauf
einer Nachfrist die vereinbarte Vergütung herabsetzen oder vom
Vertrag zurücktreten.
5.5 Für Programmfehler, die auf Eingriffen des Benutzers in die
Programmstruktur oder Bedienungsfehler beruhen, übernehme ich
keine Gewährleistung. Die zur Diagnose und Bereinigung dieser
Fehler erbrachten Leistungen können dem Benutzer in Rechnung ge-
stellt werden.
6.) Haftung
6.1 Ich hafte in vollem gesetzlichem Umfang für das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft des Softwareproduktes.
6.2 Ich hafte für mich oder meinen Mitarbeitern für vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem
Rechtsgrund - einmalig bis zur Höhe des Gesamtbetrags der nach
dem Vertrag zu zahlenden Nutzungsgebühr, höchstens jedoch ins-
gesamt bis zu einem Betrag von 5.000,- DM. Jede weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.
Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässig-
keit ausgeschlossen.
6.3 Ich hafte nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Ein-
sparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare
Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.
7.) Mitwirkung des Benutzers
7.1 Der Benutzer wird mich unverzüglich und kostenlos mit allen
Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch
mich erforderlich sind. Insbesondere sind mir alle notwendigen
Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
7.2 Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der mir dadurch entsteht,
daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigten Angaben des
Benutzers wiederholt werden müssen.
8.) Sicherung gegen Mißbrauch
8.1 Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder
gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an
allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in die-
sem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei mir.
8.2 Der Benutzer verpflichtet sich, nach Beendigung des Nutzungs-
vertrages sämtliche ihm überlassenen Unterlagen zurückzugeben und
die ihm gelieferten Programme zu löschen.
9.) Weitergabe an Dritte
9.1 Der Benutzer darf das Programm ohne Zurückbehaltung von Ko-
pien an Dritte weiterveräußern. Er hat mir aber dann Namen und
Anschrift des Dritten mitzuteilen. Außerdem ist der Dritte zur
Einhaltung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmunngen zu
verpflichten.
9.2 Die Weitergabe an Dritte im Rahmen eines Dauerschuldverhält-
nisses (Miete, Leasing) ist ohne meine ausdrückliche Zustimmung
nicht zulässig.
9.3 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in Abs. 9.1 und 9.2
begründen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,-DM.
10.) Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur voll-
ständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus
der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehender Forderungen
vor.
11.) Gerichtsstand
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem
Benutzer um einen Minderkaufmann handelt, Bad Neustadt. Ich bin
jedoch auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit mir gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins
Ausland ist die Anwendung des Haager Kaufrechts ausgeschlossen.
11.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Rege-
lungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine sol-
che, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Leutershausen, im Januar 1987