ocr: >11 2 unschuldsvermutung (1). Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist sO lange als 3 unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem offentlichen verrahren, in dem alle fur 4 seine Verteidigung notigen vorraussetzungen gewahrleistet waren, gemals dem Gesetz ist. 5 nachgewiesen (2) Niemenad kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im b Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder nternationalen Rechts nicht 7 strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhangt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafba ...