§ 14 Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der selbständigen Arbeit
Gewinne aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Wegen der Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der selbständigen Arbeit vgl. Abschnitt 136 EStR. Wegen der Befreiung gewerblicher Privatschulen oder anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Gewerbesteuer vgl. § 3 Nr. 13 GewStG und Abschnitt 34.