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Gewerbesteuer-Richtlinien - Paragraph 13


§ 13 Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Land- und Forstwirtschaft

Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Wegen der Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Land- und Forstwirtschaft vgl. Abschnitt 135 EStR.


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