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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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8KB
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191 lines
Seite 6
Telefax von RA Gravenreuth an Dr.
Samer (Telekom Anwalt)
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Samer,.....
. l~nabhängig von der Sach und Rechts-
lage ist meine Mandantschaft wirtschaftlich
nicht in der Lage einen mogliche~veise überdrei
Instanzen gehenden Rechtsstreit zu fiihren. Es
wird daher ohne Anerkenntnis einer Rechts-
pflicht jedoch rechtsverbindlich feigende Erklä-
rung abgegeben:
Der Chaos Computer Club e.V. Hamburg,
Schwenckestr. 85, 20255 Hamburg, velar. durch
den Vorstand, verpflichtet sich gegenüber der
Deutschen Telekom AG, (Godesberger Allee 87-
91, 531 7S Bonn bei Meidung einerVerh~agsstra-
fe, die im Falle der Zuwiderhandlung gegen die-
se Unterlassungverpflichtung durch die Oeut-
sche Telekom AG zu bestimmen und im Streit-
t'all durch dasAmts- oder Landgericht Hamburg
fest`.uset'.en ist, unterAusschluß der Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs, es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr
T-Shirts mit derAutschrit't B ETRUG und/ccler
NULL-TARIF und/oderTEUER und/oder KA-
PUTT herzustellen, anzubieten, zu vertreiben
und/oder hierfür zu werben, wenn bei diesen
Aufschliffen das nachfolgend abgebildete
"Telekom -T'` verwendet wird insbesondere'
wenn das "T" in Magenta und die tluadratischen
Punkte in grau gehalten ~sind. In der Sache selbst
ist anzumerken: C)ie Deutsche Telekom AG geht
stutensichtlich selbst davon aus, dal.\ kehle ein-
getragene Marke existiert. Sie geht daher
wohl davon aus, dal] die von Ihnen als
"Telekom-T" bezeichneten Logogramme honen
halb der beteiligten Verkehrskreise als Marke
Verkehrsgeltung erw<~rl~en hat (Par. 4 11
MarkenG). Die Deutsche Telekom AG wurde
bekanntlich erst Äntang des Jahres geschäftlich
Aktiv, An anderer Stelle bettunt sie hartnäckig,
dalli sie ein Wirtschaftsunternehmen sei und mit
Iler Behörde "Deutsche Bundespost"nichts ge-
mein hätte. Insoweit kann sie sich auch nicht
auf einen Bekanntheinsgrad, welchen m~iglicher-
Ausgabe ~ I
weise die Deutsche Bundespost für dieses Logo
erworben hat, berufen. t)ie Deutsche Telekom
AG möge einmal dartun, wieso innerhalb von
1/4 Jahr eine eigene Verkehrsgeltung erreicht
wurde.
Unsere Mandantschat't ist ein Idealverein, so
dalS insoweit bereits Bedenken bestehen, ob sie
"im geschäftlichen Verkeht" tätig ist. Darüber
hinaus darf ich zu bedenken geben. daß selbst
dann, wenn Ihre Mandantschaft im Bereich der
Telekommunikation eine Verkehrsgeltung er-
worben haben sollte, diese nicht unbedingt für
Llen Textilbereich gilt. Zwischen Tätigkeiten im
Telekommunikationsbereich und Textilien be-
stehen keine Warengleicha~1igkeit. Selbst wenn
in einer Branche eine starke Verkehrsgeltung
besteht' St1 bedeutet dies nicht z.wingencl, tlal.N
ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich bran-
chentrem~er Produkte besteht (BGH GRUR
]~91, 465 "Salomon"). Entscheidentl ist es, ob
eine Rut'übertragung im Bereich Ller Telekom-
munikation aut'den Bereich der Textilien eri'~,l-
gen könnte. Dies ist nach unserer Ansicht nicht
gegeben. C)ie von Ihnen angesprochen Entschei-
~lungen "MarkenverunglUnpf'ung" sind IN v`~r-
liegen~len Fall nicht einschlägig. Sowohl die
Mars- als auch die Niveaentscheidung betrafen
mehr uLIer weniger geschmackvolle Sprüche
lehne eigene inhaltlich tlualil izierte Aussage. Es
besteht wohl Einigkeit darüber, dal] die Deut-
sche Telekom AG die Worte BETRUG NULL-
TARIF TEUER KAPUTT für sich nicht muno-
polisieren kann. Das in dem fraglichen Logo
verwendete "T" ist eine gängige Darstellung
(lieses Buchstaben im grafischen Gewerbe. I:)ie-
ser Buchstabe wird in dieser Form ebenfalls bei-
chic 2>ntcn~chicu~cr - Das wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende ~
Ausgabe 5 1
spieleweise von der Lebensmittelkette
"Tengelmann" verwendet. Auch ist mir bekannt,
tlaß in München das fragliche "T" in Allein-
stellung ebenfalls in roter Farbe verwendet wird.
Die Deutsche Telekom AG kann daher auch
nicht einzelne Buchstaben einer gängigen
Schriftart monopolisieren . Die Garnierung des
"T" durch einzelne Punkte mögen die Beamten
der Telekom als besonders fantastereich ange-
sehen haben, diesseitig bestehen jedoch Zwei-
fel daran, ob hierin eine wettbewerbsrechtliche
Eigenart besteht. Darüberhinaus mülSten die
beteiligten Verkehrskreise in einem zweiten
Schritt die fraglichen Wörter in Verbindung mit
dem "T" zu einer sinngemäßen Zuordnung 7.U
ihrer Mandantschaft verbinden, um dann in ei-
nem 3. Schritt inhaltliche Aussagen hierin zu
erkennen. Selbst wenn man zugunsten Ihrer
Mandantschaft davon ausgeht, daß die beteilig-
ten Verkehrskreise diese drei Schritte vollzie-
hen, so ist im einzelnen immernoch folgendes
zu bedenken. Aussagen wie: ~,Oie Deutsche
Telekom AG ist zu teuer" sind jedoch von dem
Recht auf freie Meineungsäußerung gedeckt.
Die Verwendung des fraglichen Logos würde.
wenn man Ihrer dreistufigen Uberlegung folgt
insoweit nur eine aus Verkürzungsgründen ge-
botene Komprimierung der vorgenannten Aus-
.`;age darstellen. Für die Einzellogo ist ... an'.u-
merken: "TEUER": Es kann wohl nicht in Ab-
rede gestellt werden, dal3 (1ie Deutsche Telekom
ACH im internationalen Preisvergleich extrem
teuer ist. Ein Telefongespräch von Deutschland
in Folie USA ist z.B. um ca. 3()~/c teurer als umge-
kehrt. somit liegt eineTatsachenbehauptung vor.
"KAPUTT': Allein deswegen, weil aus einer
kopflastigen' strukturell veralteten und im in-
ternationalen Vergleich unflexiblen Behörtle
drei Aktiengesellschatten gemacht werden, ent-
stehen noch keine wirschaftlieh gesunden Un-
ternehmen. Die sogenannte "Postreform" hat le-
diglich eine Privatisierung zur Folge gehabt,
nicht jedoch eine wirtschaftlich erforderliche
grundlegende Strukturveränderung. Die Wett-
bewerbsfähigkeit auf dem Markt kann man nicht
dadurch erzielen, daß man im internationalen
Vergleich überhöhte Preise verlangt, etwas Per-
Seite 7
sonal entläßt und im Bereich des Postdienstes
in ländlichen Gebieten "Tante Emma Läden"
einbezieht, wenn gleichzeitig die grundlegen-
den behördenmäßigen Strukturen noch beibe-
halten werden. Man braucht in soweit nur bei-
spielhaft die COMPUTERZEITUNG und die
COMPUTERWOCHE der letzten Woche zu le-
sen. LautCOMPUTERWOCHE(7.4.YS, S.5) übt
die DeutscheTelekom AG bereits Kritik an dem
dürftigen Liberalisierungskurs der Bundesregie-
rung. Man möchte offensichtlich weiter im al-
ten Behörden-Trott arbeiten. Die COMPUTER
ZEITUNG (6.4.9S) hat den Streit um den Vor-
standsvorsitzenden der Telekom AG (einschl.
des Versuchs der Einflußnahme durch den Bun-
deskanzler und Graf Lambsdorff) mit der
Titelseitenüberschrift "Keine Chance für die
~Hä,
Telekom-Quotenfrau" beschrieixen. Diese
Beispielkette lälSt sich beliebig verlängern. Eine
"13ehörden-AG", die weiterhin am Steuersäckel
hängt, ist kein gesundes Wirtschaftsunterneh-
men, ~J.h. sie ist Wirtschallich "kaputt'. In s`1-
weit ist auch diese Aussage ... von der freien
Meinungsäulierung gedeckt. "N IJ LL-TA R I F":
Diese Forderung wir(l sogar von einem Ge-
schäftspartner Ihrer Mandantschaft, (ler Firma
Intel aufgestellt. Die Forcierung nach NulltaliJ~
auf allen Telekommunikationswe£;en vertritt
unter anderem fluch der Gründel (ler Intel
Cooperation Andy Croves (',free mips anal free
Bauöls") JAB. in "Datennetze und Multimedia
bestimmen die Comdex Trends" (VDI-Nach-
richten vom 25. 11.94). In privaten
Telekommunikationsnet/.en in ölen USA unkt UK
_ . ".", .
chic In~cn~chleuber ~ Das wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende [^