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Chaos Computer Club 1997 February
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1997-02-28
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8KB
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242 lines
FREIHEITllCH ... DENOHR~ISCH ... FREIHERllCH ... DEMOHERTISCH ... FREI
Nach den, Gesetz droht dem Betreiber einer
Vermittlungseinrichtung ein Bussgeld bis zu dreis-
sigtausend Marti, wenn er sich weigert, mit Ge-
heimdiensten und staatlichen Sicherlleitsbellörden
Umnunzuarbeiten. Als Weigerung wird angcsc-
hen, wenn Sendungell nicht aushändigt oder das
Überwachen des Ferunieldevert;ehrs nicht crn~ög.
licht werdelf Gleiches gilt nur BctrciLcr, die
l;cine Mitarbeiter stellen. die mit staatlichen
Geheimdiensten zusammenarbeiten. Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe werden dein
atmegedroht, der eine angeordnete Überwachung des
FernllleldeverI;ellrs anderen mitteilt.
Als "masslose Selbstüberschätzung" bezeichne-
ten Bonner Rechtsexperten die Auffassung polit-
ischer Beobachter, die in der Neufassung des
Gesetzes einen gezielten Seitenhieb auf den E-
Mail Bereich oder gar einzelne Nutzergruppen wie
Undweltschützer oder linke Gruppen sehen vvolicn.
In diesen1 Sinne hatte die Illustrierte Stern das
Thema aul~gegriffen. Das Blatt sprach von '~Spitzeln
in der Mailbox" und einer Reaktion bundcsdcutschcr
Geheillldienste. denen die Mailbox-Szetle "schon
lange ein l:)orn im Auge" gewesen sei. Wie das
E)undespostministerium auf Anfrage cr klc;ric, sei
die Ausdehnung der Uberwachungsn~öglichkeiten
auf private Ehetreiber eine Konsequenz der Post-
strukturrefoTt1l. Ohne die NcuLassung Ungäre Chle
Situation entstanden. bei fier nur die Deutsche
Schnelle und elolathe Verbindung
USADIRECI Service ist eine
Dienstleistung von AT&T im Rahmen
des International Long Distance Service,
der dem Annoufer eine schnelle und
bequeme Möglichkeit bietet, in die USA
zu telefonieren. Diese Dienstleistung
wird in mehr als 50 Ländern angeboten
und kann mit der AT&T Card oder als
R-Gespräch geführt werden.
Der Geschäftsreisende wird zunächst
mit dem AT&T-Operator in den USA
verbunden, der den Anruf dann
innerhalb der USA (außer Alaska)
weitervermittelt. Der Operatorplatz ist
immer besetzt und kann zu jeder Zeit
angertifen werden.
Die Kosten fiir ein (besprich eher
USADIRECT sind die gleichen wie bei
einem normalen handvermittelten
AT&T-Auslandsgespräch. Es gibt keine
zusätzlichen Sehtihren, der Anrufer
bezahlt mit der ATZT (.ard oder der
Angerufene trägt die Kosten.
Australien ...................
Ilabamas. ..
P'elgien I .....
Brasilien ~ ...
Britische Jungferninseln .........
Bunde~repuhlik Deutschland ~ .....................
In mehr als S0 Ltindern Verlugbar
Der AT&T USADII{EC1- Service kann
kostenfrei von praktisch jedem lelefon
in vielen Ländern in Anspruch
genorumen werden. In manchen
Ländern oder Gebieten ist der Service
über bestimmte, rntsprechrod
gekenmeicitnete Telefone erreichbar, die
sich zum Beispiel in großen Hotels, Tele-
fementren, Hafen, Finghafen und an
vielen anderen öffentlichen Orten
überall auf der Welt befinden.
Zusammen finit den nationalen
Postverwaltungen bietet Aft<1 den
USAI11RECT Service in eher S() Ländern
und Regionen an
Bundespost zur Offenlegung der Daten gegenüber
Geheimdiensten verpl~lichtet wäre.
In einer von der GeoNet Mailbox Services
Gn1bH Haunetal in Auftrag gegebenen Kurz-Ana-
lise rler neuen Bestinunungeu heisst es unter
anderem. dass die Verfasser des Gesetzes irriger-
wcise davon ausgegar~gen seien. dass [;ütt~tig nur
grossc, institutionalisierte Anbieter in Konkurrenz
zur Bundespost treten würden. Dies beweise
insbesonderedieTatsache,~'dags das NichtvorhE~Itcn
ül~crprüftcn Personals mit einer nicht unbeträcht-
lichen Geldstrafe bedroht v'ird". Darüber hinaus
sei es l;aun~ gelungen. eine geeignete Definition
anzubieten, welche tatsächlich alle Dienstleitungs-
typen abdecl;e. So }sönne man das Gesetz auch so
auslegen, dass Stand-Alone-MailLox-S! stelle nicht
unter diese Vorschrift subsumiert Herden könnend
Dies alles lindere jedoch nichts daran, dass die
E-Mail-Branclle gleit diesen1 Gesetz zu leben
habe. In, Mine der Ebernutzer sei es deshalb Si~ln-
voll, Nachrichtest künftig verschlüsselt abzuspe-
ichern, wodurch sich auch eine Reihe datenschutz-
rechtlicher Problemöle elegant lösen liessen.
Weitere Formationen erteilt:
PressereLera t Bundespsis I Grient
Heinliel~-von Stepl~an-SI/Asse 1:
5.JOO Bö 1: Tel.: (7228~114'1921
cmp: E-Mail-Press
Tei: 04()i27 51 8b. MlK-Magazin
.... Direktwohl (00t4~8ät-0tl)
.. Direktwahl (1-800-872-2881)
......... t)irekt~vahl (110010)
....... Direktwahl (000-8010)
.. Direktwahl (1-800-872-2881)
..... Direktwahl (0130-0010)
'Zweiten Wahlton abwarten
+ Öffentliche Telefone: Münze oder Telefonkarte
erforderlich
~ nur begrenzt verfügbar
DOKUMENTATION
Artikel 10
(Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis)
(1) Das Briefgeheimnie. sowie das Post- und Fernmeldegeheitunise sind unverletzlich.
...allerdin88~.
(2) Beschränl;ungen dürfen nur auf Grund eines
Gesetzes aligeordriet werden. Dient die Bcschrän-
l~ung dein Schutze der freiheitlichen demol;rali-
schen Grundordllul~g oder des Bestandes oder der
Sicherung des Bundes oder eines Landes. so liann
das Gesetz bestimillen' dass sie dem Betroffenen
nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des
Rechtsweges die Nachprüfurig durch von der Voll;s-
~ertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Gesetz zur Bcschri~ain~Dg den Brief-, Post- und
Ferameldegeheimaiieses
Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz
G10 ~ 12
Fassung: 1989-06-08
(I ) Das Grundrecht des Brief- ~ Post- und Fetn-
meldegelleimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)
wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
(2) Die auf Grund anderer Gesetze zulässigcr' Be-
schr~inl;ungen dieses Gru',drechts bleiben unberührte
G10 ~ I
Fassung: 1989-06-OX
(I ) Zur Abwehr von drohenden Gefahrc'1 fü' die
freiheitliche demol;ratisclle Grundordnung oder den
Bcsta~ld oder die Sicherheit des Busades oder
eines Landes einscllliesslich der Sicherlicit der in
der Bundesrepublii; Deutschland stationierten Trup-
pen der ~,ichtdeutscllen Vertragsstaaten des Nord-
atiantil~vertrages oder der im Land Berlin auweseu-
den Truppen einer der Drei Reichte sind die
Verf~assungsscllut7bellorden des Bundes Uröd der
Lcinder das Amt Lasur den n~ilitii~iscllen Abschi~m-
dienst und der Bundesnacllrichtendienst berechtigt.
dellt Brief-' Post- oder Fernmeldegeheillenis unter-
liegende Senflungen zu ijf~ncn und cinzuscllcn
sowie den Fernmeldeverl;ellr zu überwaciten und
aufzuzeichnen.
(2) Die Dcutsche Bundespost hat der berechtigten
Stelle auf Anordnung Auskunft über den Postver-
L;ehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur Über-
1llittlung auf dem Postweg anvertraut silid, auszu-
händigen. Die Deutsche Bundespost und jeder
andere Betreiber VOI1 Fern~lleldeanlagen' die Jul
den öffentlichen Verkel1r bestimillt sind, haben der
berechtigtelf Stelle auf Anordnung Auskunft über
den nach Wirl;samwerdell der Anordnung durchge-
l~uhrten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Senduligen.
die ihnen zur Ubermittlung auf dem Fernmeldeweg
anvertraut sind. auszuhändigen sowie die Überwa-
chung und Aufzeichnung des Fernllleldeverl;ehrs zu
ermöglichen. Sie haben für die Durchführung der
vorstehend genauloten Anordnungen das erforderli-
chc Personal bcrcitzuhaltcn, das gem~iss ~ 3 Abs.
2 Nr. 1 des Gesetzes über die Zusan~menarbeit
des Bundes und der Länder in Angelegetilleiten
des Verfassungsscllutzes überprüft und zum Zugang
zu Versch]usssachen des jeweiligen Geheilschal
tungsgrades ermächtigt ist.
G10 ~ 2
Fassung: 197H-()9-1 3
(1) Beschränkungen nach ~ I dürfen unter DA
Ölort l~ezeich'~etet1 Voraussetzungen angectduet
wCrdCn, WCni1 talsäcllliclic Anllaltspunk;te fuß den
Verdacht bestehen. dass jemand
1. Straftaten des Friedensvel rats oder des Hoch-
vcrrats (⌡⌡ 80, 8()a' 81, 82 und X.] des Slraf-
gesetzbuches),
2. Strafloten der Gefährdung des de~liol;rcttiscllell
Rechtsstaates (~}⌡ 84. #5, 86. 87. 8X. 8'3 des
Strafgcsctzl)uchcs, ~ 20 Abs. ] Nr. 1, 2, 8 und
~ des Vereinsgesetzes),
J. Straftaten des Landesverrats Un(l de'- GeLcihr-
dung der äussct cn Sicherlleit (öd '34 95 9(,.
97a, 97b. 9#. 99, 10(). 100c. des Stl afgcselz-
| Sei 6 | DA wb'8än~Ohe Fach}datt ftis Dä~nr~i9ende 1~7>ic ~ric~lid~l'~`r |
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ic {3nlc~lärl)1cllbcrl D" wlesenschaft~» Fachblatt Alz Datenreisende | Seite 7 |