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NEU1993.TXT
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Text File
|
1993-06-21
|
6KB
|
113 lines
┌──────────────────────────────────────────────────────────┐
│ GS-EAR -> Version 1.50 │
│ (c) 1990-1993 J.London / Gandke & Schubert │
├──────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ Änderungen im Rahmen des EG-Binnenmarktgesetzes! │
│ │
└──────────────────────────────────────────────────────────┘
Am 01.01.1993 trat, fast unbemerkt, das neue EG-Binnenmarkt-
gesetz in Kraft. Für das Rechnungswesen in einem Betrieb be-
deutete dies eine Fülle von Neuerungen und Änderungen, deren
Umfang weit größere Dimensionen annahm, als zuerst vermutet.
Selbst die einschlägige Literatur tut sich schwer, alle Än-
derungen für den Laien verständlich darzustellen. In diesem
Text wird nun beschrieben, was sich speziell in unserer Ein-
nahme-Überschuß-Rechnung GS-EAR geändert hat.
┌───────────────────────────┐
│ Änderungen in GS-EAR 1.50 │
└───────────────────────────┘
In GS-EAR wurde lediglich der Ausdruck der Umsatzsteuer-Vor-
anmeldung um eine Zeile erweitert. Durch das neue EG-Gesetz
wurde es notwendig, die Vorsteuerbeträge nicht mehr in einer
einzigen Summe auszuweisen, sondern diese zu trennen. So
wird z.B. die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer nun als Einzel-
summe ausgewiesen. Da GS-EAR bisher ebenfalls die Vorsteu-
erbeträge in einer einzelnen Summe ausgewiesen hat, mußte
ein eigenes Konto für die Einfuhrumsatzsteuer definiert
werden.
Wenn Sie GS-EAR zum ersten Mal installieren, also noch keine
GS-EAR-Daten auf Ihrer Festplatte haben, brauchen Sie sich
um die Definition dieses Konto's nicht zu kümmern, da bei
der Neuanlage eines Mandanten und Jahrgangs, diese
Konto-Vorgabe automatisch vorgenommen wird. Sind bereits
Daten vorhanden, so müssen Sie unter dem Menüpunkt
"BUCHEN->Konto-Vorgaben" selbst ein Konto definieren. Dazu
steht Ihnen in der neuen Version eine neue Konten-
auswahlliste zur Verfügung.
Wenn Sie nun Einfuhrumsatzsteuer zu buchen haben, müssen Sie
den Betrag auf dieses vordefinierte Konto buchen und nicht
mehr, wie in älteren Versionen, direkt auf das Vorsteuerkon-
to. Nur dann kann GS-EAR auch in der Umsatzsteuer-Voranmel-
dung diese Beträge trennen. Beachten Sie bitte noch, daß
auch bei dieser Buchung der Steuerschlüssel "0" sein muß.
Haben Sie bereits einige Einfuhrumsatzsteuerbuchungen auf
das Vorsteuerkonto gebucht, sollten Sie diese Buchungen
nachträglich ändern.
┌────────────────────────────────┐
│ Zusammenfassende Meldung -> ZM │
└────────────────────────────────┘
Vielleicht ist Ihnen diese Bezeichnung kein Begriff. Es
handelt sich dabei um ein neues Formular, in dem sämtliche
Warenlieferfungen an EG-Mitgliedsstaaten zu einem bestimmten
Zeitpunkt an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis zu
melden sind.
GS-EAR bietet den Ausdruck dieses Formulars NICHT an!
Dazu gibt es zwei Gründe:
1. Um entsprechende Warenlieferungen aufzeichnen zu können,
ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IDNr.) notwendig. Da diese Nummer personenbezogen
(Unternehmer) ist und somit voraussetzt, daß in der Buch-
haltung Personenkonten geführt werden, kann GS-EAR diese
Auswertung nicht erstellen, da keine Personenkonten
(Debitoren) eingerichtet werden können.
2. Die Bemessungsgrundlage für die Zusammenfassende Meldung
wird aufgrund der Umsätze, die mit einem EG-Kunden
erzielt wurden, ermittelt. Es sind jedoch auch die
Änderungen der Bemessungsgrundlage zu beachten. Diese
ändert sich z. B. durch Skontoabzug des Kunden. Da in
GS-EAR Aufwendungen und Erträge dieser Art nicht für die
Erstellung der Einnahme-Überschuß-Rechnung relevant sind,
können solche Änderungen ebenfalls nicht erfaßt werden,
was wiederum zu einem falschen Ergebnise in der "ZM"
führen würde.
┌───────────────────────────┐
│ Finanzbuchhaltung GS-FIBU │
└───────────────────────────┘
Müssen Sie jedoch eine Zusammenfassende Meldung abgeben und
benötigen darüber hinaus auch noch alle Buchungsmöglichkei-
ten des neuen EG-Binnenmarktes (innergemeinschaftlicher Er-
werb, usw.), verweise ich auf unsere Finanzbuchhaltung GS-
FIBU. In GS-FIBU sind alle notwendigen Änderungen vorhanden.
So ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung fast zu 100% identisch
mit dem amtlichen Formular. Eine Genehmigung dieses Formu-
lars durch die Oberfinanzdirektion in Düsseldorf ist bereits
beantragt. Ebenso wird auch der Ausdruck der Zusammenfassen-
den Meldung in Kürze möglich sein. Und auch bei diesem For-
mular wird die Genehmigung durch das Bundesamt für Finanzen
beantragt. Die genehmigten Formulare können Sie dann direkt
bei der entsprechenden Behörde einreichen.
Hinweis:
Falls Sie auf GS-FIBU umsteigen wollen oder müssen, können
Ihre Daten aus GS-EAR durch das Zusatzmodul GS-EAR-KONVERT
in GS-FIBU übernommen werden.
... ende ...