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1993-12-01
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2,413 lines
Karl Jenz RENTENKONTO
─────────────────────────────────────────────────────────── 1 ──
R E N T E N K O N T O
ein Programm von
Karl Jenz
7302 Ostfildern 1 Horbstraße 7
Mai 92 Vers. 1.1
Revision: 9.5.1992 Rentenkonto Überblick
─────────────────────────────────────────────────────────── 4 ──
1. Überblick
1.1 Programmübersicht
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversiche-
rung für den Fall verminderter Erwerbsfähigkeit und für die
Altersvorsorge.
Mit dem Programm können die gezahlten Beiträge und die bei-
tragsfreien Zeiten eingegeben werden. Daraus errechnet das
Programm den Rentenanspruch. Das Ergebnis des Programms ist
als Orientierung gedacht, maßgend ist der Rentenbescheid des
Versicherungsträgers. Das Programm deckt nicht alle Beson-
derheiten ab, die es in diesem Bereich gibt. Insbesondere
sind die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer
(ehemalige DDR) nicht enthalten.
1.2 Bestellung
Auf der gelieferten Diskette befindet sich die Datei
bestell.txt. Diese Datei sollten Sie sich ausdrucken lassen,
wenn der Lieferung kein Bestellformular beiliegt. Der Aus-
druck kann bei Bedarf so erfolgen:
copy bestell.txt prn
Dem Bestellformular entnehmen Sie bitte den Preis.
1.3 Rechte
Die Rechte an dem Programm sind bei dem Autor
Karl Jenz 7302 Ostfildern 1 Horbstr. 7 Tel. 0711/444082
1.4 Haftung
Das Programm ist getestet und die Ergebnisse sind geprüft.
Schadenersatzansprüche sind allerdings ausgeschlossen.
1.5 Installation
Beachten Sie bitte die Hinweise, die der Lieferung beilie-
gen. Rentenkonto Überblick
─────────────────────────────────────────────────────────── 5 ──
1.6 Version Shareware
Das Programm wird als Vollversion und als Shareware-Version
angeboten.
Die Shareware-Version berechnet den Anspruch auf Altersrente
aus den gezahlten Beiträgen. Es stehen folgende Auswertungen
zur Verfügung:
-Zeitenübersicht
-Hinweisprotokoll
-Beitragszeiten
-Höherversicherung
Die Vollversion bietet zusätzlich weitere Auswertungen. Im
Ergebnis bietet die Vollversion zusätzlich
-Rentenberechnung Altersrente
mit Bewertung beitragsfreier Zeiten
-Rentenberechnung Erwerbsminderung
mit Bewertung beitragsfreier Zeiten
-Rentenberechnung Witwen(r)-Rente
Diese Anleitung enthält alle Auswertungen.
Programmpunkte und Auswertungen, die nur in der Vollversion
angeboten werden, sind in der Anleitung und im Inhaltsver-
zeichnis mit *VOLLVERS.* gekennzeichnet. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 6 ──
2. Rentenversicherung
In diesem Kapital folgt ein allgemeiner Überblick über die
Rentenberechnung.
2.1 Generationsvertrag
Bei einer Lebensversicherung werden die einbezahlten Beiträ-
ge sicher angelegt und bei Fälligkeit der Lebensversicherung
mit Zinsen ausbezahlt.
Bei der gesetzl. Rentenversicherung werden mit den einbe-
zahlten Beiträgen die laufenden Renten bezahlt. Die arbei-
tende Generation zahlt jeweils die Renten und der Bund
schießt einen erheblichen Betrag zu.
2.2 Versicherungsträger
Die Rentenversicherung wird im wesentlichen von den Landes-
versicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt
abgewickelt. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung
(Bergbau) gelten einige Besonderheiten, die vom Programm
nicht abgedeckt werden.
2.3 Beitragszeiten
Basis des Rentenanspruchs sind Beitragszahlungen und Zeiten
der Kindererziehung, für die Entgeltpunkte vergütet werden.
Die Entgeltpunkte der gezahlten Beiträge ergeben sich, indem
der Verdienst eines Jahres durch den Durchschnittsverdienst
aller Versicherten geteilt wird. Es kommt dabei nicht darauf
an, ob für das ganze Jahr Beiträge gezahlt wurden. Bei
freiwilliger Versicherung wird der Verdienst aus den
gezahlten Beiträgen errechnet.
Ein Beispiel ohne Kindererziehung:
Jahr Verdienst Durchschnitts- Entgelt-
verdienst punkte
─────────────────────────────────────────
1984 62400 34292 1,8197
1985 64800 35286 1,8364
1986 67200 36627 1,8347
1987 69900 37726 1,8528
1988 71100 38896 1,8280
Summe Entgeltpunkte 9,1716*
Der monatliche Rentenwert beträgt am 1.7.92 DM 42,56. Er
wird jeweils am 1. Juli eines jeden Jahres angepaßt. Aus den
5 Versicherungsjahren kann man einen Anspruch auf monatliche
Altersrente von
9,1716 x 42,56 = 390,34 DM ableiten. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 7 ──
Durch weitere Beitragszahlungen in den Folgejahren erhöhen
sich die Entgeltpunkte und damit auch der dynamische
Rentenanspruch (dynamisch=jährliche Anpassung).
Wer vom 16. bis zum 65. Lebensjahr ohne Unterbrechnungen
Beiträge bezahlt und dann Rente beantragt, für den ist die
Rentenberechnung tatsächlich so einfach wie oben
dargestellt. Aus den etwa 50 Beitragsjahren ergeben sich die
Entgeltpunkte und daraus über den Rentenwert die monatliche
Altersrente.
Doch wie das Leben so spielt...
2.4 Beitragsfreie Zeiten
Bestimmte Zeiten, für die keine Beiträge gezahlt werden,
werden als Anrechnungszeiten anerkannt. Dazu zählen z.B.
Krankheit, Arbeitslosigkeit und Schulzeiten. Für
Anrechnungszeiten werden Entgeltpunkte vergütet.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei
Renten an Hinterbliebene wird die Zeit vom Eintritt der
Erwerbsminderung bzw. vom Todestag bis zum 55. Lebensjahr
voll und die restliche Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu einem
Drittel als Zurechnungszeit eingesetzt. Auch für diese
beitragsfreien Zeiten werden Entgeltpunkte vergütet. Die
Zurechnungszeit wird bei Renten an Hinterbliebene allerdings
nur dann eingesetzt, wenn der Verstorbene die letzten zwei
Jahre vor seinem Tod Rentenzeiten hat.
Bleibt noch die Frage offen, welche Entgeltpunkte für die
beitragsfreien Zeiten zu vergüten sind. Es wird ein
monatlicher Wert berechnet, der für jeden beitragsfreien
Monat maßgebend ist.
Diese Berechnung ist leider ziemlich kompliziert...
2.5 Berücksichtigungszeiten
Bevor wir zur eigentlichen Berechnung der monatlichen
Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten kommen, müssen wir
noch die Berücksichtigungszeiten einbeziehen. Für die
Kindererziehung und die ehrenamtliche Pflege werden
Berücksichtigungszeiten vergütet. Für diese Zeiten werden
keine Entgeltpunkte vergütet. Sie beeinflussen nur die Höhe
der monatlichen Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten,
indem ihnen rechnerische Entgeltpunkte zugeteilt werden. Den
Zusammenhang zeigen die Rentenberechnungen des Programms.
Diese Regelung ist ungewöhnlich. Das versteht man nicht im
ersten Anlauf... Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 8 ──
2.6 Rentenberechnung
Bei der Rentenberechnung geht man davon aus, daß jeder
Versicherte spätestens ab dem 16. Lebensjahr bis zum
Rentenfall jeden Monat mit
- Beitragszeiten oder
- Anrechnungszeiten oder
- Berücksichtigungszeiten
belegen sollte (Gesamtleistungsbewertung). Beispiel:
Versicherungsbeginn mit 15 Jahren
Rentenantrag mit 65 Jahren
Gesamtzeitraum 50 Jahre (65 - 15)
Beitragszeiten 35 Jahre, Entgeltpunkte 30,8
Anrechnungszeiten 3 Jahre
Berücksichtigungszeit 5 Jahre, Entgeltpunkte 3,75
Summe 43 Jahre, Entgeltpunkte 34,55
Versicherungslücke 7 Jahre (50 - 43)
Wenn sich Zeiten überschneiden (z.B. Beitragszeit und
Berücksichtigungszeit für die gleiche Zeit), werden diese
Zeiten nur einmal mit der Zeit angerechnet, die die höchsten
Entgeltpunkte erbringt.
Vom Gesamtzeitraum von 50 Jahren werden die beitragsfreien
Zeiten abgezogen (Anrechnungszeiten 3 Jahre), so daß sich 47
Jahre ergeben. Die maßgebenden Entgeltpunkte ergeben sich:
34,55 : ( 47 * 12 ) = 0,0613 pro Monat.
Bestimmte Anrechnungszeiten erhalten nur 80 % oder 75 % der
maßgebenden Entgeltpunkte.
Die vorgestellte Berechnung wird als Grundbewertung
bezeichnet. Dem schließt sich eine Vergleichsbewertung an,
die bestimmte Zeiten (beitragsgeminderte Zeiten) von den
Beitragszeiten zu den beitragsfreien Zeiten verschiebt. Wenn
sich dabei ein höherer monatlicher Wert ergibt, dann ist
dieser maßgebend. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 9 ──
Führen wird das Beispiel in vereinfachter Form zu Ende.
Nachdem nun die maßgebenden Entgeltpunkte für die
beitragsfreien Zeiten bekannt sind, können wir eine
Altersrente mit 65 Jahren berechnen:
Beitragszeiten 35 Jahre, Entgeltpunkte 30,8
Anrechnungszeiten 3 Jahre, Entgeltpunkte 2,2068
Summe 38 Jahre, Entgeltpunkte 33,0068
Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert = Monatsrente
33,0068 * 42,56 = 1404,77
Die Entgeltpunkte für die Anrechnungszeiten von 3 Jahren
wurden so berechnet:
0,0613 * 3 * 12 = 2,2068
Wie Sie sehen, sind die Berücksichtigungszeiten in der
endgültigen Berechnung nicht mehr enthalten. Sie werden nur
eingesetzt, wenn die monatlichen Entgelpunkte für
beitragsfreie Zeiten berechnet werden.
Weiterhin zu beachten sind
- Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt,
- Lückenausgleich bei Zurechnungszeiten,
- Übergangsvorschriften.
Doch halt - ich will Sie schließlich nicht erschlagen...
Bei den Auswertungen werden wir wieder auf das Thema kommen. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 10 ──
2.7 Rentenarten
Im folgenden wird dargestellt, welche Renten beantragt
werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen. Dabei werden nicht alle Einzelheiten aufgeführt.
2.7.1 Altersrenten
2.7.1.1 Regelaltersrente mit 65 Jahren
Wer mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat, der kann mit 65
Jahren eine Altersrente beantragen. Neben der Rente darf
unbeschränkt verdient werden.
2.7.1.2 Langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, der
kann eine vorzeitige Altersrente beantragen. Die Rente kann
mit 63 Jahren beantragt werden, ab dem Jahr 2006 schon mit
62 Jahren. Für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr erfolgt
ein Rentenabschlag von 0,3 % monatlich von der Rente. Für
Renten, die vor dem Jahr 2006 beantragt werden, ist der
Rentenabschlag geringer (Übergang). Der Rentenabschlag
bleibt auch nach dem 65. Lebensjahr bestehen!
Bis zum 65. Lebensjahr besteht eine Hinzuverdienstgrenze,
für 1992 sind das 500 DM monatlich.
2.7.1.3 Schwerbehinderte und Berufsunfähige
Wer
-schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist,
-35 Versicherungsjahre nachweisen kann,
der kann mit 60 Jahren eine Altersrente beantragen. Bei
dieser Rente erfolgt kein Rentenabschlag.
Bis zum 65. Lebensjahr besteht eine Hinzuverdienstgrenze,
1992 sind das monatlich 500 DM.
2.7.1.4 Übergangsrenten
Frauen und Arbeitslose konnten bisher unter bestimmten
Voraussetzungen (15 Jahre Beiträge) mit 60 Jahren Rente
beantragen. Dieses Rentenalter wird stufenweise angehoben.
Ab dem Jahr 2012 ist die Übergangszeit abgeschlossen, dann
gibt es diese Rentenformen nicht mehr.
Wenn während der Übergangszeit Rente beantragt wird, erfolgt
ein Rentenabschlag von 0,3 % monatlich für jeden Monat vor
dem gültigen Rentenalter. Renten können maximal 3 Jahre vor
dem jeweils gültigen Rentenalter beantragt werden, aber Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 11 ──
nicht vor dem 60. Lebensjahr.
Bis zum 65. Lebensjahr besteht eine Hinzuverdienstgrenze
(1992: 500 DM monatlich).
2.7.1.5 Teilrenten
Die ALTERSRENTEN können
-in voller Höhe oder
-zu einem Drittel oder
-zur Hälfte oder
-zu zwei Dritteln
beansprucht werden. Für Teilrenten sind besondere
Hinzuverdienstgrenzen zu berechnen, wobei der letzte
Jahresverdienst eine Rolle spielt.
Wird eine Altersrente mit 65 Jahren noch nicht oder nur
teilweise beansprucht, so erhöht sich eine spätere Vollrente
um 0,5 % monatlich ab dem 65. Lebensjahr für den nicht
beanspruchten Teil.
Die Teilrente soll den sanften Übergang in den Ruhestand
ermöglichen.
2.7.2 Verminderte Erwerbsfähigkeit
2.7.2.1 Erwerbsunfähigkeit
Wer
-erwerbsunfähig geworden ist,
-in den letzten 5 Jahren für 3 Jahre Pflichtbeiträge hat,
wobei Berücksichtigungszeiten den Zeitraum von
5 Jahren verlängern,
-insgesamt 5 Jahre Beitragszeit hat,
der kann eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantragen.
Erwerbsunfähig sind Versicherte, die aufgrund einer
Krankheit oder Behinderung so gut wie nichts mehr verdienen
können.
Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Arbeitsunfall) gelten die
erforderlichen Wartezeiten als erfüllt. Die Rente wird bis
zum 65. Lebensjahr bezahlt, wenn sie nicht zeitlich begrenzt
ist. Mit 65 Jahren schließt sich eine Altersrente an. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 12 ──
2.7.2.2 Berufsunfähigkeit
Wer
-berufsunfähig geworden ist,
-in den letzten 5 Jahren für 3 Jahre Pflichtbeiträge hat,
wobei Berücksichtigungszeiten den Zeitraum von
5 Jahren verlängern,
-insgesamt 5 Jahre Beitragszeit hat,
der kann eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragen.
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Verdienstmöglichkeit
durch Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte
gesunken ist.
Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Arbeitsunfall) gelten die
erforderlichen Wartezeiten als erfüllt. Die Rente wird bis
zum 65. Lebensjahr bezahlt, wenn sie nicht zeitlich begrenzt
ist. Mit 65 Jahren schließt sich eine Altersrente an.
2.7.3 Hinterbliebenenrenten
Beim Tod eines Versicherten werden an die Hinterbliebenen
auf Antrag Renten bezahlt, wenn die Wartezeit von 5 Jahren
erfüllt ist und die speziellen Voraussetzungen der einzelnen
Rentenarten gegeben sind.
Die Renten an Hinterbliebene werden im Prinzip genau so
berechnet wie die Renten wegen Erwerbsminderung. Eine
Zurechnungszeit wird dabei aber nur dann eingesetzt, wenn
der Verstorbene die letzten 2 Jahre vor seinem Tod
Rentenzeiten hat.
Hat der Verstorbene schon selbst Rente bezogen, dann sind in
der Regel die Werte aus seiner Rentenberechnung maßgebend.
Bei den Renten an Hinterbliebene können andere Einnahmen zu
einer Kürzung der Rente führen.
Im folgenden werden die wichtigsten Renten an Hinterbliebene
dargestellt. Dann wird erläutert, wie andere Einnahmen die
Rente kürzen können. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 13 ──
2.7.3.1 Kleine Witwen-/Witwerrente
Diese Rente erhält der überlebende Ehegatte, solange er
unverheiratet ist. Der Rentenartfaktor beträgt 0,25, damit
entspricht diese Rente 25 % der Altersrente des verstorbenen
Ehegatten.
Die ersten 3 Monate nach dem Todesfall gilt ein erhöhter
Rentenartfaktor von 1,0.
2.7.3.2 Große Witwen-/Witwerrente
Bei dieser Rente beträgt der Rentenartfaktor 0,6 (60 % der
Altersrente des Verstorbenen). Sie wird nur gewährt, wenn
zusätzlich EINE der folgenden Voraussetzungen durch die
Witwe oder den Witwer gegeben ist:
-das 45. Lebensjahr ist vollendet
-berufsunfähig oder erwerbsunfähig geworden
-ein Kind unter 18 Jahren wird erzogen
-ein behindertes Kind wird versorgt.
Die ersten 3 Monate nach dem Todesfall gilt ein erhöhter
Rentenartfaktor von 1,0.
2.7.3.3 Erziehungsrente
Diese Rente wird gewährt
-bei geschiedenen Ehen und
-Tod eines geschiedenen Ehepartners und
-Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren und
-keine neue Ehe eingegangen und
-Wartezeit beim ÜBERLEBENDEN Ehegatten erfüllt.
Bei dieser seltenen Rente sind noch einige Besonderheiten zu
beachten, die hier zu weit führen würden. Das gilt ganz
besonders für Ehen, die vor dem 1.7.77 geschieden wurden.
Der Rentenartfaktor beträgt in der Regel 1,0. Diese Rente
wird vom Programm nicht berechnet.
2.7.3.4 Waisenrente
Kinder können bis zum 18. Lebensjahr (bei Schule oder
Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr) eine Waisenrente
erhalten, wenn der verstorbene Elternteil die Wartezeit
erfüllt hat. Der Rentenartfaktor beträgt 0,1
(Halbwaisenrente). Der Rentenartfaktor wird auf 0,2 erhöht
(Vollwaisenrente), wenn kein Elternteil mehr vorhanden ist. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 14 ──
Bei den Waisenrenten erfolgt ein
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten,
der zu einer Erhöhung der Rente führt. Diese seltene Rente
wird vom Programm nicht berechnet.
2.7.3.5 Rentenkürzungen bei Hinterbliebenenrenten
Auf die Hinterbliebenenrenten werden Erwerbseinkommen und
ähnliche Einnahmen angerechnet. Von Bruttoeinnahmen werden
prozentuale Abzüge vorgenommen, so daß sich ein Nettobetrag
ergibt. Auf die wirklichen Abzüge kommt es dabei nicht an.
Einnahmen Abzug
─────────────────────────────────────────
Arbeitsentgelt 35 %
Kurzarbeiter- und
Schlechtwettergeld 35 %
Selbständige Tätigkeit 35 %
Beamtenbezüge 27,5 %
Ausbezahltes Krankengeld -
Arbeitslosengeld usw. -
ausbezahlte Renten -
Das ermittelte Nettoeinkommen wird um einen Freibetrag
gekürzt. Der Freibetrag beträgt
das 26,4fache des akutellen Rentenwerts
(per 1.7.92 ergibt das 1123,58 DM)
Verbleibt nach Abzug des Freibetrags noch ein Einkommen, so
wird die
Rente um 40 % des verbleibenden Betrages
gekürzt.
Weiter hinten bei den Auswertungen finden Sie ein konkretes
Beispiel. Rentenkonto Rentenversicherung
─────────────────────────────────────────────────────────── 15 ──
2.8 Krankenversicherung
Besteht Krankenversicherungspflicht, so wird die Rente um
den Eigenanteil zur Krankenversicherung gekürzt. Das sind im
Jahr 1992 6,1 %.
Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung kann ein
Zuschuß beantragt werden.
2.9 Eingabe von Daten
Wenn Sie mit dem Programm eine Rente berechnen, sollten die
Stammdaten stimmen. Dort sind der monatliche Rentenwert und
die Durchschnittsentgelte der Versicherungsjahre
gespeichert. Diese Daten müssen jedes Jahr aktualisiert
werden.
Die Eingabe der persönlichen Rentendaten sollte sorgfältig
vorgenommen und nochmals überprüft werden. Die Zeiten sind
jährlich einzugeben.
Bei den beitragsfreien Zeiten und den Berücksichtigungszei-
ten sind unliebsame Überraschungen möglich. Erst wenn der
Versicherungsträger zustimmt, sind diese Zeiten anerkannt.
So werden Zeiten zum Teil nicht anerkannt, wenn diese Zeiten
schon in anderen Versorgungseinrichtungen (Beamtenrecht)
"vergütet" werden. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 16 ──
3. Programmpunkte
Nachfolgend werden die Menüpunkte des Programms eingehend
erläutert.
Zur Menüleiste gelangen Sie mit der Taste F10. Dort können
Sie sich mit den Pfeiltasten bewegen und einen Menüpunkt mit
der Return-Taste auswählen. Auf der untersten Zeile des
Bildschirms werden bei jedem Menüpunkt ergänzende
Informationen ausgegeben.
3.1 Stamm
Die Stammdaten sind mindestens einmal pro Jahr zu
aktualisieren, damit das Programm die richtige Rente
berechnen kann.
Wenn die Stammdaten geändert werden, werden die neuen Werte
beim Verlassen des Programms abgespeichert.
3.1.1 Rentenwert
Der monatliche Rentenwert wird zum 1. Juli eines Jahres per
Rechtsverordnung geändert. Er orientiert sich an der
Änderung des Nettoeinkommens aller Versicherten. Geben Sie
bitte ein
┌─────────────────────────────────┐
│ monatlicher Rentenwert 42,56 │
│ │
└─────────────────────────────────┘
Rentenwert
ab Jahr (1.7.) DM
1992 42,56
1993 .....
1994 .....
1995 .....
1996 .....
Änderungen des Rentenwerts sind einzugeben.
Für die neuen Bundesländer (ehemalige DDR) gilt ein anderer
aktueller Rentenwert. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 17 ──
3.1.2 Durchschnittsentgelte
Für Beitragszeiten werden Entgeltpunkte berechnet, indem das
Jahresentgelt des Versicherten durch das Durchschnittsent-
gelt aller Versicherten geteilt wird. Damit das Programm
diese Entgeltpunkte berechnen kann, sind die Durchschnitts-
entgelte jährlich zu korrigieren und zu ergänzen.
Hat ein Versicherter im Jahr 1988 71100 DM verdient, ergeben
sich folgende Entgeltpunkte:
71100 : 38896 = 1,8280 Entgeltpunkte.
Jahr Durchschnitt
vorläufig endgültig
1990 -- 41.946
1991 43.917 .......
1992 45.889 .......
1993 ......... .......
1994 ......... .......
1995 ......... .......
1996 ......... .......
Bei den Durchschnittsentgelten gibt es vorläufige und
endgültige Werte. Für das Jahr des Rentenantrags und das
Vorjahr sind jeweils die vorläufigen Werte maßgebend.
Beispiele:
Rentenantrag 1992
vorläufige Durchschnitte: 1991 und 1992
endgültige Durchschnitte: 1990 und früher
Rentenantrag 1993
vorläufige Durchschnitte: 1993 und 1992
endgültige Durchschnitte: 1991 und früher
Die ARBEITSEINKOMMEN IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN werden über
einen Umrechnungswert an das Lohnniveau im Westen angepaßt.
Der Umrechnungswert beträgt als Beispiel für das Jahr 1971
2,0490. Wurden also im Jahr 1971 in der ehemaligen DDR
10.000 Mark verdient, so wird in der Rentenversicherung ein
Betrag von 20.490 DM angenommen. (Nicht das Durchschnitts-
entgelt wird angepaßt, sondern das Jahresentgelt der versi-
cherten Person.) Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 18 ──
3.2 Eingabe
Unter diesem Menübereich sind die persönlichen Daten eines
Versicherten einzugeben.
3.2.1 Neuer Vorgang
Diesen Punkt rufen Sie bitte auf, wenn die persönlichen
Daten gelöscht werden sollen, so daß ein neuer
Versicherungsfall eingegeben werden kann. Bei Bedarf sind
eingegebene Daten vorher abzuspeichern.
3.2.2 Name
Beispiel für eine Eingabe:
┌───────────────────────────┐
│ Vers.-Nr. 23150149A004 │
│ Name Elke Winter │
│ Geburtsjahr 1949 │
│ Geburtsdatum 1501 │
│ Datei test01.dat │
└───────────────────────────┘
Aus den Eingaben sind das Geburtsjahr und das Geburtsdatum
wichtig. Diese Angaben müssen richtig sein.
3.2.3 Rentenkonto
Beispiele:
┌──────────────────────────────┐
│ Art Jahr von bis Entgelt │
│ 2 1964 0104 3112 2150 │
│ 2 1965 0101 3112 2995 │
│ 33 1970 0107 3112 0 │
│ 33 1971 0101 3008 0 │
│ 52 1970 1504 3112 0 │
└──────────────────────────────┘
Die Rentenzeiten sind jährlich einzugeben, das Programm
verarbeitet aber keine Zeiten vor 1942. Die Eingabe kann
beliebig erfolgen, das Programm sortiert die Eingaben nach
dem Jahr. Eingaben mit Jahr 0 gelten als ungültig.
Neben dem Entgelt in DM (ohne Pfennige) für Beitragszeiten
ist auch wichtig, daß die Zeitarten (Art) richtig gemeldet
werden. Bei freiwilligen Beiträgen sind die Zahlungen in
Entgelt umzurechnen.
Für Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten ist kein
Entgelt zu melden. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 19 ──
Bei der Eingabe sind verschieden Tasten aktiv:
PgUp (Bild vor) = vor in Richtung Anfang
PgDn (Bild zurück) = in Richtung Ende
Pos1 (Home) = zum Feld Art
End (Ende) = zum Feld Betrag
Taste Ctrl-PgUp = zum ersten Umsatz
Taste Ctrl-PgDn = zum letzten Umsatz
Des weiteren können Sie sich mit den Pfeiltasten bewegen.
Bei neuen Eingaben wird jeweils das nächste Jahr vorbelegt
und die Zeitart wird von der letzten Eingabe übernommen.
Dadurch ist es sehr leicht, mehrere Jahre mit der gleichen
Zeitart einzugeben, wie es zum Beispiel bei den
Berücksichtigungszeiten vorkommt. Man fährt einfach mit der
Pfeiltaste mehrmals nach unten.
Erscheint ein Jahr zu viel auf dem Bildschirm, so ändern Sie
einfach das Jahr auf 0 ab. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 20 ──
3.2.3.1 Zeitarten
Im folgenden werden die Zeitarten im Überblick dargestellt.
Danach werden sie im einzelnen erläutert.
3.2.3.1.1 Zeitarten im Überblick
ART Bedeutung
-----------------------------------
A. Beitragszeiten (mit Entgelt)
A.1 Pflichtbeiträge
1 Berufsausbildung
2 Arbeitsentgelt
3 selbständige Tätigkeit
4 Kindererziehung
5 Pflege
6 Krankheit mit Beitragszahlung
7 Arbeitslosigkeit mit Beitragszahlung
8 Wehrdienst
9 Zivildienst
10 Behinderte in geschützten Einrichtungen
11 sonstige Pflichtbeiträge
A.2 Freiwillige Zahlungen
21 Freiwillige Beiträge
B. Zeiten ohne Entgelt
B.1 Anrechnungszeiten
31 Krankheit, Rehabiliation
32 Arbeitslosigkeit
33 Schule
34 Berufsvorbereitung
35 Schwangerschaft
36 Rentenbezug
37 Ersatzzeiten (Kriegsfolgen)
38 sonstige Anrechnungszeiten
B.2 Berücksichtigungszeiten
51 Kindererziehung
52 Pflege
Für Beiträge zur Höherversicherung gibt es einen eigenen
Menüpunkt. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 21 ──
3.2.3.1.1 Beschreibung der Zeitarten
1 = Berufsausbildung
────────────────────
Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung erhalten
mindestens 0,075 Entgeltpunkte pro Monat. Die ersten 48
Monate mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung oder
selbständige Tätigkeit werden automatisch als
Berufsausbildung bewertet, allerdings nur bis zum 25.
Lebensjahr. Es ist dabei völlig belanglos, ob diese Zeiten
mit Art 1, 2 oder 3 gemeldet wurden.
Durch die automatische Einstufung der ersten 48 Monate als
Berufsausbildung wird in den meisten Fällen die Zeit der
Berufsausbildung richtig bewertet. Nur wenn ausnahmsweise
zusätzliche Zeiten oder Zeiten nach dem 25. Lebensjahr als
Berufsausbildung zu beachten sind, sind diese nachzuweisen
und werden dann auch mit mindestens 0,075 Entgeltpunkten pro
Monat bewertet. Solche zusätzlichen Zeiten sind dem Programm
mit Art 1 zu melden. Beispiel:
Susi Klug begann mit 16 Jahren eine Ausbildung von 3 Jahren.
Sie meldet diese Zeit als normalen Arbeitsverdienst (Art 2),
weil die ersten 48 Monate automatisch als Berufsausbildung
eingestuft werden.
Art Jahr von bis Entgelt
2 1955 0104 3112 3115
2 1956 0101 3112 3820
... usw. ...
Wenn Sie die Versicherungszeiten einem Auszug der Rentenver-
sicherung entnehmen, wird die Ausbildungszeit manchmal ohne
Entgelt angegeben. Geben Sie bei der Eingabe in diesem Fall
ein geringes Entgelt an, damit das Programm diese Zeiten
verarbeitet.
2 = Arbeitsentgelt
──────────────────
Als Arbeitnehmer erhalten Sie für jedes Jahr mindestens
einen Nachweis über das versicherungspflichtige Entgelt.
Diese Entgelte sind mit Art 2 dem Programm zu melden.
Beispiel:
Art Jahr von bis Entgelt
2 1959 0104 3107 2900
2 1959 0108 3112 4100
2 1963 1503 3112 5900 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 22 ──
3 = selbständige Tätigkeit
──────────────────────────
Mit Art 3 ist das entsprechende Entgelt für die Pflichtbei-
träge von selbständigen Personen zu melden. Die Pflichtver-
sicherung muß für die selbständige Tätigkeit beantragt sein,
sonst sind es freiwillige Beiträge.
Handwerker sind ab 1992 grundsätzlich versicherungspflich-
tig, es sei denn sie wurden nach dem bisherigen Recht be-
freit.
4 = Kindererziehung
───────────────────
Für jedes Kind erfolgt eine Gutschrift von Pflichtbeiträgen
für die Erziehung, ohne daß dafür etwas zu bezahlen ist. Für
Kinder, die bis Ende 91 geboren wurden, werden Pflichtbei-
träge für 1 Jahr gutgeschrieben, für Geburten ab 1992 sind
es 3 Jahre für jedes Kind. Gutgeschrieben werden 0,0625 Ent-
geltpunkte pro Monat, das entspricht 75 % des Durchschnitts-
verdienstes aller Versicherten.
Die Gutschrift erfolgt automatisch auf dem Rentenkonto der
Mutter. Die Gutschrift kann aber auch beliebig auf die
Eltern aufgeteilt werden. Die Aufteilung muß im voraus
erfolgen, bis 1993 gibt es dazu eine Übergangsregelung.
Beispiel 1: am 18.6.73 wird 1 Kind geboren
Gutschrift bei der Mutter
Art Jahr von bis Entgelt DM
4 1973 107 3112 0
4 1974 101 3006 0
Wie das erste Beispiel zeigt, beginnt die Gutschrift am 1.
nach der Geburt. Ein Entgelt ist nicht zu melden.
Beispiel 2: am 17.1.92 werden Zwillinge geboren
Pflichtbeiträge bei Mutter (2 x 3 Jahre)
Art Jahr von bis Entgelt DM
4 1992 102 3112 0
4 1993 101 3112 0
4 1994 101 3112 0
4 1995 101 3112 0
4 1996 101 3112 0
4 1997 101 3112 0
4 1998 101 3101 0
Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung wirken mit 0,0625 Ent-
geltpunkten pro Monat als Mindestbeiträge. Das heißt, für
die Zeit der Kindererziehung werden mind. 0,0625 Entgelt-
punkte pro Monat vergütet. Werden während der gleichen Zeit
andere Beiträge gezahlt, die höhere Entgeltpunkte erbringen,
so bleiben die Entgeltpunkte aus der Kindererziehung ohne
Wirkung. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 23 ──
Neben den Erziehungszeiten gibt es zusätzlich Berücksichti-
gungszeiten für Kinder (Art 51). Bitte beides eingeben.
5 = Pflege
──────────
Wer eine Person ehrenamtlich pflegt und dafür mindestens 10
Stunden wöchentlich aufwendet, für den gibt es ab 1992 neue
Möglichkeiten. Pflegende Personen können beantragen, daß sie
Pflichtbeiträge bezahlen können. In dem Fall ist das
Entgelt, das den gezahlten Beiträgen entspricht, mit Art 5
zu melden.
Pflegezeiten werden nur auf Antrag anerkannt, aber nicht
rückwirkend!
Anerkannte Pflegezeiten sind als Berücksichtigungszeiten zu
melden (Art 52), ob nun Pflichtbeiträge bezahlt werden oder
nicht.
6 = Krankheit, Rehabilitation
7 = Arbeitslosigkeit
─────────────────────────────
Beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld und ähnlichen
Leistungen erfolgen in der Regel verminderte Zahlungen an
die Rentenversicherung. Diese Zeiten sind in der Regel
Beitragszeiten UND Anrechnungszeiten (=beitragsgeminderte
Zeiten). Sie sind im Regelfall als Beitragszeit UND
Anrechnungszeit zu melden,
Art 31 = Anrechnungszeit Krankheit
Art 32 = Anrechnungszeit Arbeitslosigkeit.
Beispiel 1:
Bezug von Krankengeld vom 15.4.92 - 10.8.92
Art Jahr von bis Entgelt DM
6 1992 1504 1008 12115
31 1992 1504 1008 0
Beispiel 2:
Bezug von Arbeitslosengeld vom 15.4.92 - 10.8.92
Art Jahr von bis Entgelt DM
7 1992 1504 1008 12115
32 1992 1504 1008 0 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 24 ──
Die Beiträge werden vom 1.1.92 - 31.12.94 aus den gezahlten
Beträgen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) berechnet. Danach
werden die Beiträge aus 80 % des maßgebenden Bruottarbeits-
lohns berechnet.
Von der Regel "Beitragszeit UND Anrechnungszeit" gibt es
zahlreiche Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen sind
diese Zeiten nur Anrechnungszeiten mit Art 31 oder 32, in
selten Fällen nur Beitragszeiten.
Bitte orientieren Sie sich an den MITTEILUNGEN DER
RENTENVERSICHERUNG.
8 / 9 = Wehrdienst / Ersatzdienst
─────────────────────────────────
Wehr- und Ersatzdienstzeiten erhalten eine eigene Zeitart,
weil die Zeiten vom 1.3.57 bis zum 30.4.61 mit mindestens
0,0625 Entgeltpunkten pro Monat bewertet werden.
10 = Behinderte in geschützten Einrichtungen
────────────────────────────────────────────
Beiträge aufgrund einer solchen Beschäftigung sind für die
Zeit bis 31.12.91 mit mindestens 0,0625 Entgeltpunkten pro
Monat zu bewerten.
11 = sonstige Pflichtbeiträge
─────────────────────────────
Hier sind nur die Pflichtbeiträge zu melden, die keiner
anderen Zeitart zugeordnet werden können.
21 = Freiwillige Beiträge
─────────────────────────
Wer keine andere Versorgungsanwartschaft hat, der kann sich
freiwillig versichern. Er bestimmt die Höhe seiner Beiträge
selbst.
Im Prinzip läßt sich damit nur eine reguläre Altersversor-
gung (mit 65 Jahren) aufbauen. Einige Versicherte können mit
freiwilligen Beiträgen ihren Rentenanspruch bei verminderter
Erwerbsfähigkeit erhalten (Sonderregelung).
Dem Programm ist das Entgelt zu melden, daß dem gezahlten
Beitrag entspricht (Bescheinigung der Rentenversicherung).
Zum Beispiel so:
Art Jahr von bis Entgelt DM
21 1988 107 3112 10800
21 1989 101 3112 16700 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 25 ──
Freiwillige Beiträge erbringen im Prinzip die gleiche Rente
wie Pflichtbeiträge. Allerdings sind für manche Rentenfälle
eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen nachzuweisen. Das gilt
vor allem für
-Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
-vorzeitige Altersrenten.
Insoweit sind Pflichtbeiträge doch "wertvoller" als
freiwillige Beiträge. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 26 ──
ANRECHNUNGSZEITEN
═════════════════
Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Zeiten, für die KEIN
Entgelt zu melden ist.
31 = Krankheit
32 = Arbeitslosigkeit
─────────────────────
Bitte lesen Sie die Ausführungen unter Art 6 und 7.
Für beitragsfreie Zeiten wird bei der Rentenberechnung ein
monatlicher Wert als Entgeltpunkte berechnet. Für Zeiten der
Krankheit und Arbeitslosigkeit werden nach einer
Übergangszeit nur 80 % dieses Wertes eingesetzt.
33 = Schule
34 = Berufsvorbereitung
───────────────────────
Schulzeiten und Berufsvorbereitungen nach dem 16. Lebensjahr
werden für maximal 7 Jahre anerkannt, wobei im allgemeinen
ein Abschluß erforderlich ist.
Diese Monate werden mit 75 % der monatlichen Entgeltpunkte
für beitragsfreie Zeiten, aber höchstens mit 0,0625
Entgeltpunkten pro Monat bewertet. Für eine Übergangszeit
gelten etwas bessere Bedingungen.
Beispiel: Studium vom 1.10.85 - 30.9.87
Art Jahr von bis Entgelt DM
33 1985 110 3112 0
33 1986 101 3112 0
33 1987 101 3009 0
35 = Schwangerschaft
────────────────────
Die werdende Mutter wird 6 Wochen vor der Geburt und 8
Wochen danach von der Arbeit befreit. Die Zeit VOR DER
Geburt wird als Anrechnungszeit anerkannt. Für die Zeit nach
der Geburt werden Pflichtbeiträge Kindererziehung vergütet
(Art=4). Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 27 ──
36 = Rentenbezug
────────────────
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält,
bei dem werden diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten
anerkannt. Das ist von Bedeutung, wenn die Altersrente zu
berechnen ist.
Werden während des Rentenbezugs Beiträge gezahlt, so handelt
es sich um sogenannte beitragsgeminderte Zeiten, zumal der
Frührentner nicht voll verdienen kann.
37 = Ersatzzeiten (Kriegsfolgen)
────────────────────────────────
Wer durch den Krieg an der Zahlung von Beiträgen gehindert
war, der kann diese Zeit als Anrechnungszeit beantragen. Für
die Zeit ab 1.1.92 wird allerdings keine Ersatzzeit mehr
anerkannt.
Ersatzzeiten werden wie Pflichtbeiträge auf die Wartezeiten
angerechnet.
38 = sonstige Anrechnungszeiten
───────────────────────────────
Hier sind nur solche Anrechnungszeiten zu melden, die keiner
anderen Art zuzuordnen sind.
Zurechnungszeit
───────────────
Zurechnungszeiten können von Ihnen nicht gemeldet werden.
Diese Zeiten berechnet nur das Programm.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei
Renten an Hinterbliebene werden folgende Zurechnungszeiten
anerkannt:
-vom Rentenfall bis zum 55. Lebensjahr voll
-vom 55. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr
zu einem Drittel (maximal 20 Monate)
Diese Zurechnungszeiten sind wie die Anrechnungszeiten
beitragsfrei und werden mit dem gleichen Wert bewertet. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 28 ──
BERÜCKSICHTIGUNGSZEITEN
═══════════════════════
Diese Zeiten werden in der Rentenberechung bei der Berech-
nung der monatlichen Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
(Anerkennungs- und Zurechnungszeiten) berücksichtigt.
Berücksichtigungszeiten werden mit einem Mindestbetrag
(0,0625 pro Monat) als Beitragszeiten eingesetzt, wenn die
monatlichen Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten berechnet
werden. Sie vermeiden somit unter Umständen
Versicherungslücken, die den Wert beitragsfreier Zeiten
vermindern würden.
51 = Kindererziehung
────────────────────
Für jedes Kind werden 10 Jahre berücksichtigt, ab dem Tag
der Geburt. Werden weitere Kinder geboren, bevor eine
Berücksichtigungszeit für Kinder abgelaufen ist, so ist das
Geburtsdatum des jüngsten Kindes für den Ablauf maßgebend.
Die Zeiten können mit bestimmten Einschränkungen auf Mutter
und Vater aufgeteilt werden.
Beispiel: Geburt des 1. Kindes am 15.1.73
Geburt des 2. Kindes am 4.7.76
alle Zeiten bei der Mutter
Art Jahr von bis Entgelt DM
51 1973 1501 3112 0
51 1974 101 3112 0
51 1975 101 3112 0
... usw. bis 1984 ...
51 1985 101 3112 0
51 1986 101 307 0
Für die Kinder werden zusätzlich Pflichtbeiträge für die
Kindererziehung gutgeschrieben, bitte mit Art 4 melden.
52 = Pflege
───────────
Zeiten der ehrenamtlichen Pflege werden für die Dauer der
Pflege als Berücksichtigungszeiten eingesetzt. Diese Zeiten
müssen als Pflegezeiten beantragt und anerkannt sein (nicht
rückwirkend!). Für die Pflegezeit gibt es keine zeitliche
Befristung.
Während der ehrenamtlichen Pflege können auf Antrag Pflicht-
beiträge gezahlt werden (Art 5). Die Berücksichtigungszeit
ist dem Programm aber auch dann zu melden, wenn Pflichtbei-
träge gezahlt werden. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 29 ──
3.2.4 Höherversicherung
Die Höherversicherung ist eigentlich ein "Fremdkörper" im
System der Rentenversicherung. Ab 1992 können dafür Beiträge
nur noch bezahlt werden, wenn schon vor 1992 mindestens ein
Beitrag gezahlt wurde oder wenn der Versicherte am 1.1.92
mindestens 50 Jahre alt war.
Die Beiträge zur Höherversicherung nehmen nicht an der
Rentendynamik teil. Sie erhöhen lediglich die Rente mit
einem Betrag, der schon bei der Zahlung feststeht. Es ist
dabei gleichgültig, ob es sich um eine Altersrente oder um
eine andere Rente handelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt
den Zusammenhang:
Alter bei Jahresrate
Zahlung in Prozent
───────────────────────
bis 30 20 %
31 - 35 18 %
36 - 40 16 %
41 - 45 14 %
46 - 50 12 %
51 - 55 11 %
ab 56 10 %
Hat jemand zum Beispiel mit 32 Jahren 2000 DM Beiträge zur
Höherversicherung bezahlt, so erhöhen die Beiträge eine
Rente um 18 % aus 2000 DM = 360,-- DM jährlich.
Eingabe in das Programm:
Jahr von bis Beitrag
1981 101 3112 2000 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 30 ──
3.2.5 Scheidung *VOLLVERS.*
Der Programmpunkt ist nur in der Vollversion enthalten.
Bei einer Ehescheidung ist in der Regel ein Versorgungsaus-
gleich durchzuführen. Die während der Ehe erworbenen Versor-
gungsanwartschaften sind auf beide Ehepartner aufzuteilen.
Ein Ehepartner hat einen Teil seines Rentenanspruchs auf den
anderen Ehepartner zu übertragen, so daß beide gleich ge-
stellt sind. Dies führt in der Rentenberechnung zu einem Ab-
schlag (beim abgebenden Ehepartner) und zu einem Zuschlag
(beim empfangenden Ehepartner).
Die Wertübertragung erfolgt in Entgeltpunkten. Dazu ist der
Monatsbetrag der Anwartschaften aus dem Versorgungsausgleich
durch den aktuellen Rentenwert zu teilen, der beim Ende der
Ehezeit maßgebend war.
Beim alten Rentenrecht erfolgte die Wertübertragung in
Werteinheiten. Teilt man die Werteinheiten durch 100, so
ergeben sich die Entgeltpunkte.
Zum Beispiel: 100,15 Werteinheiten = 1,0015 Entgeltpunkte.
Eingabebeispiel: Abgabe von Entgeltpunkten
┌─────────────────────────────────┐
│ Versorgungsausgleich │
│ Abgang Entgeltpunkte 12,1517 │
│ Zugang Entgeltpunkte 0,0000 │
└─────────────────────────────────┘
In dem Beispiel werden 12,1517 Entgeltpunkte an den
Ehepartner übertragen.
In bestimmten Fällen entstehen beim empfangenden Ehegatten
Versicherungsmonate durch die Übertragung. Diese Versiche-
rungsmonate aus dem Versorgungsausgleich sind nur für die
Erfüllung der Wartezeiten von Bedeutung, sie sind für die
Rentenberechnung ohne Bedeutung. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 31 ──
3.3 Renten
Unter diesem Menübereich sind die Rentenberechnungen
abrufbar. Die Auswertungen können nur ausgedruckt werden.
Das Programm unterscheidet in der Vollversion zwischen Al-
tersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung (Berufsunfähig-
keit, Erwerbsunfähigkeit) und Witwen(r)-Renten.
Die Auswertungen sind bei bei der Altersrente und der Rente
wegen Erwerbsminderung im wesentlichen gleich.
3.3.1 Altersrente
Die Auswertungen sind z.B. so abzurufen:
Vollversion: Shareware-Version:
┌─────────────────────────────┐ ┌──────────────────────┐
│ ** Altersrente ** │ │** Altersrente ** │
│ Antragsjahr 2015 │ │Antragsjahr 2015 │
│ Antragsdatum 1504 │ │Antragsdatum 1504 │
│ Auswertung 1 │ │Auswertung 1 │
│ 1=Zeitenübersicht │ │ 1=Zeitenübersicht │
│ 2=Hinweisprotokoll │ │ 2=Hinweisprotokoll │
│ 3=Beitragszeiten │ │ 3=Beitragszeiten │
│ 4=Berücksichtigungszeiten │ │ 4=Höherversicherung │
│ 5=Beitragsfreie Zeiten │ │ 5=Zurück │
│ 6=Rentenberechnung │ │ │
│ 7=Höherversicherung │ │ │
│ 8=Zurück │ └──────────────────────┘
└─────────────────────────────┘
Die Auswertungen können nacheinander abgerufen werden. Wer
sich nur für das Endergebnis interessiert, kann aber auch
nur 6=Rentenberechnung (Vollversion) oder 3=Beitragszeiten
(Shareware-Version) abrufen. Die Auswertung Höherversiche-
rung setzt voraus, daß Beiträge zur Höherversicherung ge-
zahlt wurden.
Das Programm prüft nicht, ob die Voraussetzungen für die
verschiedenen Altersrenten gegeben sind (Wartezeiten usw.).
Die Auswertungen werden weiter unten beschrieben. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 32 ──
3.3.2 Rente wegen Erwerbsminderung *VOLLVERS.*
Diese Rente wird nur bei der Vollversion berechnet.
Beispiel für Abruf:
┌────────────────────────────────────────┐
│ ** Rente wegen Erwerbsminderung ** │
│ Eintritt Erwerbsmindg. Jahr 2015 │
│ Datum 1504 │
│ Auswertung 1 │
│ 1=Zeitenübersicht │
│ 2=Hinweisprotokoll │
│ 3=Beitragszeiten │
│ 4=Berücksichtigungszeiten │
│ 5=Beitragsfreie Zeiten │
│ 6=Rentenberechnung │
│ 7=Höherversicherung │
│ 8=Zurück │
└────────────────────────────────────────┘
Das Programm berechnet die Rente bei Berufsunfähigkeit und
bei Erwerbsunfähigkeit. Für die Rentenberechnung ist in der
Regel das Datum maßgebend, an dem die Erwerbsminderung
eingetreten ist.
Die Auswertungen sollten nacheinander abgerufen und geprüft
werden. Wer sich nur für das Endergebnis interessiert, kann
aber auch nur 6=Rentenberechnung abrufen.
Das Programm prüft nicht, ob die Voraussetzungen für einen
Rentenantrag gegeben sind.
Die Auswertungen werden weiter unten beschrieben. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 33 ──
3.3.3 Auswertungen
Die Auswertungen sehen bei den Altersrenten und bei den
Renten wegen Erwerbsminderung im wesentlichen gleich aus.
Die nachfolgenden Auswertungen (Ausnahme: Hinweisprotokoll)
gehen von einem Fall aus. Dazu einige Erläuterungen:
Die versicherte Frau Susi Beispiel beginnt am 1.4.65 mit der
Arbeit. Das Programm hat die ersten 48 Monate mit Pflicht-
beiträgen automatisch aufzuwerten (Ausbildungsmonate).
Am 6.8.1970 wird ein Kind geboren. Die Schwangerschaft wird
als Anrechnungszeit anerkannt. Für 12 Monate nach der
Geburt, 1.9.70 - 31.8.71, werden Pflichtbeiträge
Kindererziehung gutgeschrieben. Für 10 JAHRE nach der
Geburt, 6.8.70 - 5.8.80, werden Berücksichtigungszeiten
zuerkannt.
Die Frau besucht vom 1.4.75 - 30.6.78 eine Schule und kann
dafür einen Abschluß nachweisen.
Vom 1.2.92 - 30.6.92 pflegt die Frau ehrenamtlich neben der
Arbeit einen Angehörigen. Sie beantragt diese Zeit bei Pfle-
gebeginn als Pflegezeit und zahlt dafür auch Pflichtbeiträ-
ge. Eine Pflegezeit gilt immer als Berücksichtigungszeit. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 34 ──
3.3.3.1 Zeitenübersicht
Auswertung:
═════════════════════════════════════════════════════════
Seite 1 ** Zeitenübersicht ** Druckdatum: 14.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Art Jahr von bis Entgelt Bemerkungen
---------------------------------------------------
2 1965 104 3112 2100 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1966 101 3112 2200 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1967 101 3112 2400 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1968 101 3112 5400 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1969 101 3112 8600 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1970 101 1506 4200 Pfl. Arbeitsentgelt
35 1970 1606 508 0 Anr. Schwangerschaft
51 1970 608 3112 0 Ber. Kindererziehung
4 1970 109 3112 0 Pfl. Kindererziehung
4 1971 101 3108 0 Pfl. Kindererziehung
51 1971 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
2 1971 1503 3112 7800 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1972 101 3112 12200 Pfl. Arbeitsentgelt
51 1972 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
2 1973 101 3008 10850 Pfl. Arbeitsentgelt
51 1973 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
51 1974 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
51 1975 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
33 1975 104 3112 0 Anr. Schule
33 1976 101 3112 0 Anr. Schule
51 1976 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
33 1977 101 3112 0 Anr. Schule
51 1977 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
33 1978 101 3006 0 Anr. Schule
51 1978 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
2 1978 109 3112 9100 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1979 101 3112 31000 Pfl. Arbeitsentgelt
51 1979 101 3112 0 Ber. Kindererziehung
Abkürzungen:
Pfl.=Pflichtbeiträge Anr.=Anrechnungszeiten
Ber.=Berücksichtigungszeiten
══════════════════════════════════════════════════════════ Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 35 ──
═════════════════════════════════════════════════════════
Seite 2 ** Zeitenübersicht ** Druckdatum: 14.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Art Jahr von bis Entgelt Bemerkungen
---------------------------------------------------
2 1980 101 3112 33300 Pfl. Arbeitsentgelt
51 1980 101 508 0 Ber. Kindererziehung
2 1981 101 3112 34400 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1982 101 3112 35800 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1983 101 3112 36000 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1984 101 3112 36900 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1985 101 3112 38100 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1986 101 3112 38900 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1987 101 3112 40200 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1988 101 3112 41400 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1989 101 3112 41900 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1990 101 3112 43600 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1991 101 3112 44800 Pfl. Arbeitsentgelt
2 1992 101 3006 22400 Pfl. Arbeitsentgelt
5 1992 101 3006 4600 Pfl. Pflege
52 1992 101 3006 0 Ber. Pflege
Abkürzungen:
Pfl.=Pflichtbeiträge Anr.=Anrechnungszeiten
Ber.=Berücksichtigungszeiten
══════════════════════════════════════════════════════════ Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 36 ──
3.3.3.2 Hinweisprotokoll
Muster:
═══════════════════════════════════════════════════════
Seite 1 *** Hinweisprotokoll *** Druckdatum: 15.3.1992
Name: Elke Winter Geburtsdatum: 15.01.1949
Versicherg.-Nr.: 23150149W004 Datei: test01.dat
Erwerbsminderung eingetreten am 25.5.1992
Jahr Monate Bemerkungen
-------------------------------
1955 12 Datum falsch
1956 2 Lücke
1956 2 fragwürdige Zeiten
1992 12 Ersatzzeiten nur bis 1991
1993 4 Berücksichtigungszeit fehlt
1994 12 Entgelt fehlt
════════════════════════════════════════════════════════
Die Hinweise sollten geprüft werden, damit die
Rentenberechnung von den richtigen Daten ausgeht. Es folgt
eine Erläuterung der Bemerkungen:
Datum falsch
────────────
Als Jahr darf nur ein Wert von 1942 bis 2100 gemeldet
werden. Das Datum VON darf nicht größer sein als das Datum
BIS.
Lücke
─────
In diesem Jahr sind einige Monate nicht durch
Versicherungszeiten belegt. Bitte prüfen, ob das so richtig
ist. Beim letzten Eingabejahr geht das Programm von 12
Monaten aus.
fragwürdige Zeiten
──────────────────
In dem Jahr erscheinen dem Programm einige Zeiten sonderbar.
Bitte prüfen Sie die Eingaben des Jahres. Ihre Eingaben
können in besonderen Fällen trotz des Hinweises richtig
sein.
Die angegebene Monatszahl ist nicht immer ganz korrekt, weil
das Programm aus logischen Gründen teilweise nur Monate
prüfen kann, die vollständig belegt sind. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 37 ──
Ersatzzeiten nur bis 1991
─────────────────────────
Zeiten ab 1992 können nicht durch Kriegsfolgen
(Ersatzzeiten) belegt werden. Ihre Eingaben müssen einen
Fehler enthalten.
Berücksichtigungszeit fehlt
───────────────────────────
Bei der Zahlung von Pflichtbeiträgen als Pflegekraft, sollte
trotzdem die Pflegezeit zusätzlich als Berücksichtigungszeit
gemeldet werden.
Entgelt fehlt
─────────────
Beitragszeiten ohne Entgelt ergeben keinen Sinn und werden
nicht beachtet. Falls die Eingabe ungültig sein soll, dann
ändern Sie bitte das Jahr auf 0 ab.
Bei gültigen Ausbildungszeiten ohne Entgelt, melden Sie
bitte einen geringen Betrag als Entgelt, damit diese Zeiten
verarbeitet wurden.
Das Hinweisprotokoll bezieht sich nur auf die normalen
Versicherungszeiten. Die Eingaben zur Höherversicherung
werden nicht geprüft. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 38 ──
3.3.3.3 Beitragszeiten
Muster:
═══════════════════════════════════════════════════════════
Seite 1 ** Beitragszeiten ** Druckdatum: 14.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Durch- volle Beiträge beitragsgemindert
Jahr schnitt Monate Punkte Monate Punkte
----------------------------------------------------
1965 9229 9 0.6750
1966 9893 12 0.9000
1967 10219 12 0.9000
1968 10842 12 0.9000
1969 11839 12 0.7698
1970 13343 9 0.5362 1 0.0286
1971 14931 12 0.7192
1972 16335 12 0.7469
1973 18295 8 0.5931
1978 26242 4 0.3468
1979 27685 12 1.1197
1980 29485 12 1.1294
1981 30900 12 1.1133
1982 32198 12 1.1119
1983 33293 12 1.0813
1984 34292 12 1.0761
1985 35286 12 1.0797
1986 36627 12 1.0621
1987 37726 12 1.0656
1988 38896 12 1.0644
1989 40063 12 1.0459
1990 41946 12 1.0394
1991 43917 12 1.0201
1992 45889 6 0.5884
Summe 264 21.6843 1 0.0286
Rentenanspruch auf Regelaltersrente aus den
gezahlten Beiträgen:
21.7129 Entgeltpunkte x 42,56 Rentenwert
= 924.10 monatliche Altersrente mit 65 Jahren
════════════════════════════════════════════════════ Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 39 ──
Durchschnitt
────────────
Hier wird das Durchschnittsentgelt aller Versicherten für
das jeweilige Kalenderjahr ausgegeben. Dieser Wert ist
maßgebend für die Berechnung der Entgeltpunkte.
beitragsgeminderte Zeiten
─────────────────────────
Beitragsgemindert sind die Beitragsmonate, die gleichzeitig
mit beitragsfreien Zeiten belegt sind.
Berücksichtigungszeiten interessieren in dem Zusammenhang
nicht.
Mindestentgeltpunkte
────────────────────
Liegt der Monatsdurchschnitt ALLER vollwertigen Pflichtbei-
träge bis zum Rentenfall unter 0,0625 Entgeltpunkten und
sind mindestens 35 Jahre mit Versicherungszeiten belegt,
dann erfolgt bei bestimmten Voraussetzungen eine Gutschrift
von Entgeltpunkten für die Zeit bis 31.12.91. Die Gutschrift
beträgt das 1,5-fache des Durchschnitts bis 31.12.91, aber
höchstens 0,0625 Entgeltpunkte per Monat. Das Programm nimmt
diese Anpassung nicht vor, zumal erst die Verhältnisse beim
wirklichen Rentenfall maßgebend sind.
Altersrente aus Beitragszeiten
──────────────────────────────
Der Anspruch auf Altersrente aus den Beitragszeiten kann
sich im Prinzip durch weitere Beitragszahlungen nur
verbessern.
Die Altersrente und insbesondere die Rente wegen
Erwerbsminderung enthält des weiteren Entgeltpunkte für
beitragsfreie Zeiten, die den Rentenanspruch erhöhen. Und
hier liegt ein Problem.
Die Bewertung der beitragsfreien Zeiten ist nämlich ganz
entscheidend vom GESAMTEN Versicherungsverlauf vom 16.
Lebensjahr bis zum Rentenfall abhängig. Niemand kann Ihnen
heute sagen, welchen Wert Ihre beitragsfreien Zeiten haben
werden, wenn Sie irgendwann in der Zukunft Rente beantragen
werden. Denn niemand weiß, welche Versicherungszeiten und
Entgeltpunkte bei Ihnen bis zum Rentenfall noch anfallen
werden.
Wenn Sie zum Beispiel 50 Jahre alt sind und eine Altersrente
mit 65 Jahren abrufen, dann behandelt das Programm die Zeit
bis zum Rentenfall als Versicherungslücke, wenn dafür keine
Versicherungszeiten gemeldet wurden. Diese Lücke vermindert
die maßgeblichen Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 40 ──
╔═══════════════════════════════════════════════════╗
║ Die weiteren Auswertungen sollten Sie unter dem ║
║ dargestellten Vorbehalt sehen, daß die Bewertung ║
║ beitragsfreier Zeiten erst beim Eintritt des ║
║ Rentenfalls endgültig erfolgen kann. ║
╚═══════════════════════════════════════════════════╝
Von den weiteren Auswertungen steht in der Shareware-Version
nur noch die Auswertung Höherversicherung zur Verfügung. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 41 ──
3.3.3.4 Berücksichtigungszeiten *VOLLVERS.*
Muster:
═══════════════════════════════════════════════════════════
Seite 1 ** Berücksichtigungszeiten ** Druckdatum: 14.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Jahr volle Zeiten geminderte Zeiten
Monate Punkte Monate Punkte
----------------------------------------
1970 0 0.0000 1 0.0625
1971 0 0.0308
1972 0 0.0031
1973 4 0.2500
1974 12 0.7500
1975 3 0.1875 9 0.5625
1976 0 0.0000 12 0.7500
1977 0 0.0000 12 0.7500
1978 2 0.1250 6 0.3750
Summe 21 1.3464 40 2.5000
═══════════════════════════════════════════════════════════
volle Zeiten
────────────
Das sind zum einen Monate, die durch keine anderen Zeiten
belegt sind.
Des weiteren werden hier Beitragszeiten aufgewertet, die
unter 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat liegen und volle
Beitragszeiten sind. Monate werden nur einmal gezählt.
geminderte Zeiten
─────────────────
Geminderte Zeiten sind Monate, die auch beitragsfrei sind.
Gemindert sind des weiteren Monate, die auch beitragsfrei
UND Beitragszeit sind. Monate werden nur einmal gezählt. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 42 ──
3.3.3.5 Beitragsfreie Zeiten *VOLLVERS.*
Muster:
═══════════════════════════════════════════════════════════
Seite 1 ** Beitragsfreie Zeiten ** Druckdatum: 14.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Jahr volle Monate geminderte Monate
--------------------------------------
1970 2 1
1975 9
1976 12
1977 12
1978 6
Summe 41 1
═════════════════════════════════════════════════════════════
Geminderte Monate sind gleichzeitig Beitragszeit.
Mathematischer Hintergrund
──────────────────────────
Das neue Rentenrecht enthält erstmals Berücksichtigungszei-
ten. Damit wird die PRAKTISCHE Bewertung der Rentenmonate so
kompliziert, daß man für das Verständnis ein großes Interes-
se und gute mathematische Kenntnisse voraussetzen muß. Ich
habe darauf verzichtet, noch 10 bis 20 Seiten für die mathe-
matische Erläuterung anzufügen. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 43 ──
3.3.3.6 Rentenberechnung *VOLLVERS.*
Die Rentenberechnung besteht aus 3 Auswertungen. Die erste
Auswertung ist die Grundbewertung, die zweite die
Vergleichsbewertung. Über die Grundbewertung und die
Vergleichsbewertung werden NUR die maßgebenden Entgeltpunkte
für beitragsfreie Zeiten ermittelt.
3.3.3.6.1 Grundbewertung *VOLLVERS.*
Muster:
═════════════════════════════════════════════════════════
** Grundbewertung ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
I. Belegungsfähige Monate
Datum Monatswert
Rentenantrag 15.07.2015 1111
16. Lebensjahr 10.03.1966 795
Zwischensumme 316
Zeiten VOR 16. Lebensjahr 11
Beitragsfreie Zeiten
volle Monate -41
Berücksichtigungszeiten
geminderte Monate 40
Pauschalzeit (Lücke bis 1.1.92) 0
Lückenausgleich 0
belegungsfähige Monate 326*
II. Maßgebende Entgeltpunkte für beitragsfreie Monate
Entgeltpunkte Monate
Beitragszeiten
volle Beiträge 21.6843 264
beitragsgemindert 0.0286 1
Berücksichtigungszeiten
volle Zeiten 1.3464 21
geminderte Zeiten 2.5000 40
Summe 25.5593* 326*
Verbleibende Lücke: 0 Monate
Berechnung:
25.5593 : 326 = 0.0784 Entgeltpunkte pro Monat
══════════════════════════════════════════════════════ Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 44 ──
Pauschalzeit
────────────
Bei Rentenbeginn im Jahr 1992 werden 36 % der Beitragsmonate
von den belegungsfähigen Monaten abgezogen, maximal aber die
Versicherungslücke per 1.1.92. Der Abzug sinkt jährlich um
3 % und läuft im Jahr 2003 mit 3 % aus. Diese Übergangsrege-
lung ist im Programm enthalten.
Lückenausgleich
───────────────
Bei Renten wegen Erwerbsminderung und an Hinterbliebene
findet ein Lückenausgleich statt. Formel:
Zurechnungszeit
Versicherungslücke x ──────────────────────────────────
Beitragszeit + Berücksichtigungszeit
+ beitragsfreie Zeit + Pauschalzeit
+ Zurechnungszeit
(Monate dürfen nur 1mal enthalten sein)
belegungsfähige Monate
──────────────────────
Bei Altersrenten endet der maßgebende Zeitraum mit dem
Vormonat. Beispiel: Rentenantrag 15.10.2015, maßgebende Zeit
endet am 30.9.2015. Diese Regelung wird vom Programm der
Einfachheit halber bei allen Renten angewendet.
Beitragsfreie Zeiten sind als nicht belegungsfähig abzuzie-
hen, aber nur wenn sie nicht gleichzeitig Berücksichtigungs-
zeiten sind. Das ist im Programm so gelöst, daß zunächst al-
le beitragsfreien Zeiten abgezogen werden. Danach werden die
geminderten Berücksichtigungszeiten wieder addiert, weil
diese Monate beitragsfrei und Berücksichtigungszeit sind. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 45 ──
3.3.3.6.2 Vergleichsbewertung *VOLLVERS.*
Der Grundbewertung schließt sich die Vergleichsbewertung an,
bei der geminderte Zeiten wie beitragsfreie Zeiten behandelt
werden. Wenn die Vergleichsbewertung zu höheren monatlichen
Entgeltpunkten kommt, ist diese maßgebend. Muster:
═══════════════════════════════════════════════════════
** Vergleichsbewertung ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
I. Belegungsfähige Monate
Datum Monatswert
Rentenantrag 15.07.2015 1111
16. Lebensjahr 10.03.1966 795
Zwischensumme 316
Zeiten VOR 16. Lebensjahr 11
Beitragsfreie Zeiten
volle Monate -41
geminderte Monate -1
Pauschalzeit (Lücke bis 1.1.92) 0
Lückenausgleich 0
belegungsfähige Monate 285*
II. Maßgebende Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten
Entgeltpunkte Monate
Beitragszeiten
volle Beiträge 21.6843 264
Berücksichtigungszeiten
volle Zeiten 1.3464 21
Summe 23.0307* 285*
Verbleibende Lücke: 0 Monate
Berechnung:
23.0307 : 285 = 0.0808 Entgeltpunkte pro Monat
════════════════════════════════════════════════════ Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 46 ──
3.3.3.6.3 Rentenanspruch *VOLLVERS.*
Muster:
════════════════════════════════════════════════════════════
** Rentenanspruch ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Erwerbsminderg. eingetreten am 15.07.1992
Grundlage: Vergleichsbewertung
Entgeltpunkte Monate
Beitragszeiten
volle Beiträge 21.6843 264
beitragsgemindert 0.0000 0
Beitragsfreie Zeiten
Krankheit 0.0000 0
Arbeitslosigkeit 0.0000 0
Schule 3.1200 39
Zurechnungszeit 13.9784 173
andere 0.2424 3
Versorgungsausgleich 0.0000
Summe 39.0251* 479*
Rentenformel:
Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor *
aktueller Rentenwert = Monatsrente
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit:
39.0251 * 1 * 1 * 42.56 = 1660.91 Monatsrente
Rente wegen Berufsunfähigkeit:
39.0251 * 1 * 0.6667 * 42.56 = 1107.33 Monatsrente
═════════════════════════════════════════════════════════
Bei einem Arbeitsunfall kann neben der Rente aus der
Rentenvers. auche eine Rente der Unfallversicherung fällig
werden. Die Unfallrente der Berufsgenossenschaft kann
teilweise zu einer Kürzung der Rente aus der Rentenvers.
führen. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 47 ──
beitragsgeminderte Beitragszeiten
─────────────────────────────────
Wenn die Vergleichsbewertung maßgebend ist, werden die
beitragsgeminderten Monate bei den beitragsfreien Zeiten
addiert und ergeben dort Entgeltpunkte.
Beitragsfreie Zeiten
────────────────────
Krankheit und Arbeitslosigkeit werden nur mit 80 % der
maßgebenden Entgeltpunkte bewertet. Bei Rentenbeginn vor
1998 gilt eine Übergangsregelung, bei der diese Zeiten noch
höher bewertet werden. Diese Übergangsregelung ist im
Programm enthalten. Übersicht:
Rentenbeginn
im Jahr Bewertung
──────────────────────────
1992 - 1994 100 %
1995 95 %
1996 90 %
1997 85 %
ab 1998 80 %
Schulzeiten werden mit 75 % der maßgebenden Entgeltpunkte
bewertet, aber höchstens mit 0,0625 Entgeltpunkten pro
Monat. Bei Rentenbeginn vor dem Jahr 2004 gilt eine
Übergangsregelung, die im Programm enthalten ist. Übersicht:
Rentenbeginn Bewertung maximale
im Jahr Entgeltpunkte
──────────────────────────────────────
1992 99 % 0,0825
1993 97 % 0,0808
1994 95 % 0,0792
1995 93 % 0,0775
1996 91 % 0,0758
1997 89 % 0,0742
1998 87 % 0,0725
1999 85 % 0,0708
2000 83 % 0,0692
2001 81 % 0,0675
2002 79 % 0,0658
2003 77 % 0,0642
ab 2004 75 % 0,0625 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 48 ──
Rentenformel
────────────
Der ZUGANGSFAKTOR ist nur bei der Altersrente von Bedeutung.
Im Regelfall beginnt die Altersrente mit 65 Jahren, was
einem Zugangsfaktor von 1 entspricht. Wer vorher Rente
beantragt, für den wird der Zugangsfaktor für jeden Monat
vor dem 65. Lebensjahr um 0,003 gekürzt. Das entspricht
einem Rentenabschlag von 3,6 % pro Jahr.
Wer dagegen nach dem 65. Lebensjahr in Rente geht, für den
erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat um 0,005. Das
sind 6 % Rentenerhöhung pro Jahr.
Die Altersgrenze von 63 Jahren für langjährig Versicherte
und die Altersgrenze von 60 Jahren für Frauen und
Langzeitarbeitslose werden
ab dem Jahr 2001 alle 4 Monate um 1 Monat und
ab dem Jahr 2005 alle 2 Monate um 1 Monat angehoben.
Die Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre ist im
Jahre 2006 abgeschlossen. Die Anhebung der Altersgrenze von
60 auf 65 Jahre ist im Jahr 2012 abgeschlossen.
Die Übergangszeit bewirkt eine Abschwächung der
Rentenkürzung, wenn vor 65 Jahren Rente bezogen wird. Die
Übergangszeiten sind im Programm enthalten.
Bei Schwerbeschädigten und erwerbsgeminderten Personen wird
der Zugangsfaktor auch künftig nicht gekürzt, wenn sie ab 60
Jahren Rente beantragen.
Für jede Rentenart gibt es einen RENTENARTFAKTOR. Auswahl:
Altersrente 1,0
Erwerbsminderung
Berufsunfähigkeit 0,6667
Erwerbsunfähigkeit 1,0
Erziehungsrente 1,0
Witwenrente
klein 0,25
groß 0,6
erste 3 Monate 1,0 Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 49 ──
Altersrente
───────────
Beim Abruf einer Altersrente ergibt sich ein etwas anderes
Bild. Muster für Rentenanspruch:
════════════════════════════════════════════════════════════
** Rentenanspruch ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Susi Beispiel Geburtsdatum: 10.03.1950
Versicherg.-Nr.: 23100350B004 Datei: beisp.dat
Altersrente beantragt am 15.06.2013
Grundlage: Grundbewertung
Entgeltpunkte Monate
Beitragszeiten
volle Beiträge 21.6843 264
beitragsgemindert 0.0286 1
Beitragsfreie Zeiten
Krankheit 0.0000 0
Arbeitslosigkeit 0.0000 0
Schule 1.2948 39
Zurechnungszeit 0.0000 0
andere 0.0886 2
Versorgungsausgleich 0.0000
Summe 23.0963* 306*
Rentenformel:
Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor *
aktueller Rentenwert = Monatsrente
Regelaltersrente:
Bezug erst ab dem 65. Lebenjahr
Altersrente für langjährig Versicherte:
23.0963 * 0.934 * 1.0 * 42.56 = 918.10 Monatsrente
Altersrente für Schwerbehinderte und Berufsunfähige:
23.0963 * 1.000 * 1.0 * 42.56 = 982.98 Monatsrente
Altersrente für Frauen und Arbeitslose:
23.0963 * 0.934 * 1.0 * 42.56 = 918.10 Monatsrente
════════════════════════════════════════════════════════════
Das Programm hat bei KEINER Rentenberechnung geprüft, ob die
Voraussetzungen für eine solche Rente gegeben sind
(Wartezeiten usw.). Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 50 ──
3.3.3.6.4 Höherversicherung
Der Abruf dieser Auswertung ergibt nur einen Sinn, wenn
Beiträge zur Höherversicherung gezahlt wurden.
════════════════════════════════════════════════════════════
** Höherversicherung ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Elke Winter Geburtsdatum: 15.01.1949
Versicherg.-Nr.: 23150149W004 Datei: test01.dat
Erwerbsminderung eingetreten am 20.9.1992
Alter bei Jahresrate Jahresrate
Zahlung Zahlung in Prozent in DM
bis 30 400.00 20 % 80.00
31 - 35 600.00 18 % 108.00
36 - 40 100.00 16 % 16.00
41 - 45 0.00 14 % 0.00
46 - 50 0.00 12 %
51 - 55 0.00 11 %
ab 56 0.00 10 %
Summe 194.00*
Die Rente wird durch Höherversicherung um
monatlich 18,57 DM
erhöht.
══════════════════════════════════════════════════
Die Rente gemäß Rentenberechnung erhöht sich um den
angegeben Monatsbetrag.
Das Programm hat nicht geprüft, ob der Versicherte überhaupt
berechtigt ist, Beiträge zur Höherversicherung zu bezahlen. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 51 ──
3.3.4 Witwen-/Witwerrente *VOLLVERS.*
Dieser Programmpunkt wird nur in der Vollversion angeboten.
Bevor dieser Menüpunkt aufgerufen wird, sollte für den
Rentenfall ein Rente wegen Erwerbsminderung abgerufen
werden. Dabei werden die Entgeltpunkte berechnet, die für
diesen Programmteil benötigt werden.
Eingabebeispiel:
┌─────────────────────────────────────────────┐
│ ** Witwen-/Witwerrente ** │
│ A.1 Entgeltpunkte 21.6815 │
│ A.2 Monatsbetrag Höhervers. 0.00 │
│ B.1 Arbeitsentgelt usw. 4500.00 │
│ davon pauschaler Abzug in % 35.00 │
│ B.2 Beamtenbezüge 0.00 │
│ davon pauschaler Abzug in % 27.50 │
│ B.3 Krankengeld, Arbeitslosengeld 0.00 │
│ davon pauschaler Abzug in % 0.00 │
│ B.4 Renten 800.00 │
│ davon pauschaler Abzug in % 0.00 │
│ C. Rentenart 1 │
│ 0=keine (Zurück) │
│ 1=große Witwen-/Witwerrente (0,6) │
│ 2=kleine Witwen-/Witwerrente (0,25) │
│ 3=erste 3 Monate (1,0) │
└─────────────────────────────────────────────┘
Das Programm prüft nicht, ob die Voraussetzungen für eine
solche Rente gegeben sind. Die Berechnung enthält nicht alle
"Feinheiten" des Gesetzes.
Die Entgeltpunkte sind um die Punkte für die Zurechnungszeit
zu kürzen, wenn der Verstorbene während der letzten zwei
Jahre keine Versicherungszeiten hat. Diese Entgeltpunkte
können den Rentenberechnungen des Programms entnommen
werden.
Besteht eine Höherversicherung, dann ist der Monatsbetrag
einzusetzen, der sich aus der Höhervers. ergibt.
Die Versicherungsträger gehen von den Bruttoeinnahmen aus
und nehmen pauschale Abzüge vor. Beim Krankengeld und den
Renten sollten Sie der Einfachheit halber von den
ausbezahlten Beträgen ausgehen und den Abzug auf 0 %
belassen. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 52 ──
Es gibt noch einige weitere Einnahmen, die anzurechnen sind.
Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen) und aus Vermietung
und Verpachtung werden allerdings nicht angerechnet.
Die Auswertung des Programms sieht etwa so aus:
════════════════════════════════════════════════════════════
** Große Witwen-/Witwerrente ** Druckdatum: 15.03.1992
Name: Elke Winter Geburtsdatum: 15.01.1949
Versicherg.-Nr.: 23150149W004 Datei: test01.dat
Rentenformel:
Entgeltpunkte * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert
= Monatsrente
A. Monatsrente
22.6835 * 0.60 * 42.56 = 579.25
Monatliche Rente Höherversicherung 0.00
Volle Rente brutto 579.25*
B. Einnahmen
Arbeitsentgelt, Selbständigkeit 1500.00
35 % Abzüge 525.00
Netto 975.00
Renten, Sozialleistungen 650.00
0 % Abzüge 0.00
Netto 650.00
Summe Einnahmen netto 1625.00
allgemeiner Freibetrag 1123.58
anzurechnende Einnahmen 501.42*
C. Kürzung der Rente
Volle Rente 579.25
40 % der anzurechnenden Einnahmen 200.57
Ausgezahlte Rente (Rente netto) 378.68**
════════════════════════════════════════════════════════════
Bei der großen und der kleinen Witwen(r)-Rente beträgt der
Rentenartfaktor für die ersten 3 Monate 1,0, was für die
ersten 3 Monate eine höhere Rente bedeutet. Rentenkonto Programmpunkte
─────────────────────────────────────────────────────────── 53 ──
3.4 Datei
Rentenkonten lassen sich abspeichern und später wieder
laden. Auf diese Weise können Sie Ihr Rentenkonto jährlich
aktualisieren.
Rentenkonto speichern
---------------------
Wählen Sie dazu aus dem Hauptmenü den Punkt Datei aus (Taste
F10 d). Aus dem Untermenü wählen Sie bitte speichern. Es
erscheint ein Fenster mit einem Dateinamen, den Sie ändern
können. Wenn Sie den Dateinamen ändern wollen, dann
löschen Sie den Dateinamen mit Shift Entf (Delete)
und geben Sie einen neuen Dateinamen ein.
Wenn Sie das Fenster mit ESC verlassen, dann wird nichts
gespeichert.
Hinweise:
■ das Rentenkonto wird mit sämtlichen Daten und
den Namen des Versicherten gespeichert.
■ Besteht die Datei schon, wird sie mit Vorwarnung
überschrieben.
■ Können die Daten nicht gespeichert werden, bringt das
Programm einen Hinweis.
■ folgende Tasten sind aktiv: Home, End, Pfeiltasten,
Insert, Entf (Delete), Shift Entf (Delete)
Rentenkonto laden
-----------------
Die abgespeicherten Daten können auch wieder geladen werden
(Menüpunkt laden). Es öffnet sich ein Fenster mit zwei
Feldern. Im Feld Dateiname wird ein Auswahlkriterium
vorgegeben, z. B. *.* = alle Dateien.
Springen Sie bitte mit der Tab-Taste (nicht mit Return) in
das zweite Feld. Dort können Sie einen Anfangsbuchstaben
eingeben und die erste Datei mit diesem Anfangsbuchstaben
erscheint. Suchen Sie mit den Pfeiltasten die gewünschte
Datei. Mit der Return-Taste wählen Sie die angezeigte Datei
aus, mit ESC brechen Sie ab.
Hinweise:
■ Können die Daten nicht geladen werden, bringt das
Programm einen Hinweis.
■ über die Taste F1 gibt es weitere Informationen, zum
Beispiel über die Tastenbelegungen. RENTENKONTO Inhalt
─────────────────────────────────────────────────────────── 2 ──
Inhaltsverzeichnis
1. Überblick 4
1.1 Programmübersicht 4
1.2 Bestellung 4
1.3 Rechte 4
1.4 Haftung 4
1.5 Installation 4
1.6 Version Shareware 5
2. Rentenversicherung 6
2.1 Generationsvertrag 6
2.2 Versicherungsträger 6
2.3 Beitragszeiten 6
2.4 Beitragsfreie Zeiten 7
2.5 Berücksichtigungszeiten 7
2.6 Rentenberechnung 8
2.7 Rentenarten 10
2.7.1 Altersrenten 10
2.7.1.1 Regelaltersrente mit 65 Jahren 10
2.7.1.2 Langjährig Versicherte 10
2.7.1.3 Schwerbehinderte und Berufsunfähige 10
2.7.1.4 Übergangsrenten 10
2.7.1.5 Teilrenten 11
2.7.2 Verminderte Erwerbsfähigkeit 11
2.7.2.1 Erwerbsunfähigkeit 11
2.7.2.2 Berufsunfähigkeit 12
2.7.3 Hinterbliebenenrenten 12
2.7.3.1 Kleine Witwen-/Witwerrente 13
2.7.3.2 Große Witwen-/Witwerrente 13
2.7.3.3 Erziehungsrente 13
2.7.3.4 Waisenrente 13
2.7.3.5 Rentenkürzungen bei Hinterbliebenenrenten 14
2.8 Krankenversicherung 15
2.9 Eingabe von Daten 15 RENTENKONTO Inhalt
─────────────────────────────────────────────────────────── 3 ──
3. Programmpunkte 16
3.1 Stamm 16
3.1.1 Rentenwert 16
3.1.2 Durchschnittsentgelte 17
3.2 Eingabe 18
3.2.1 Neuer Vorgang 18
3.2.2 Name 18
3.2.3 Rentenkonto 18
3.2.3.1 Zeitarten 20
3.2.3.1.1 Zeitarten im Überblick 20
3.2.3.1.1 Beschreibung der Zeitarten 21
3.2.4 Höherversicherung 29
3.2.5 Scheidung *VOLLVERS.* 30
3.3 Renten 31
3.3.1 Altersrente 31
3.3.2 Rente wegen Erwerbsminderung *VOLLVERS.* 32
3.3.3 Auswertungen 33
3.3.3.1 Zeitenübersicht 34
3.3.3.2 Hinweisprotokoll 36
3.3.3.3 Beitragszeiten 38
3.3.3.4 Berücksichtigungszeiten *VOLLVERS.* 41
3.3.3.5 Beitragsfreie Zeiten *VOLLVERS.* 42
3.3.3.6 Rentenberechnung *VOLLVERS.* 43
3.3.3.6.1 Grundbewertung *VOLLVERS.* 43
3.3.3.6.2 Vergleichsbewertung *VOLLVERS.* 45
3.3.3.6.3 Rentenanspruch *VOLLVERS.* 46
3.3.3.6.4 Höherversicherung 50
3.3.4 Witwen-/Witwerrente *VOLLVERS.* 51
3.4 Datei 53