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1992-06-30
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15KB
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239 lines
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PANADISK · UWE HEINSOHN · POSTFACH 22 26 · D-2900 OLDENBURG
1. Geltung der Bedingungen:
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus-
schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot:
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Be-
stellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unter-
lagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne
daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise:
Alle Preise verstehen sich ab Lager 2900 Oldenburg oder - bei
Direktversand - ab deutsche Grenze bzw. ab deutschen Einfuhr-
hafen.
4. Liefer- und Leistungsziel:
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage
unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet
unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in
Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich er-
schweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungs-
schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche An-
ordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie be-
rechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszu-
schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt
hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang:
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Lager -bei Direktversand den deutschen
Einfuhrhafen- verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmög-
lich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung
der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur
auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung:
6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für
mechanische Teile der Produkte sechs Monate, für elektronische
Teile 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff.5.)
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Än-
derungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-
spezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner-
halb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns un-
verzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl
verlangen, daß:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von
uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Re-
paratur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir
diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und
Reisekosten zu unseren Standartsätzen zu bezahlen sind.
6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Min-
derung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, ins-
besondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch
für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei
Vertragsschluß, Verletzung, insbesondere für Mangelfolge-
schäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechts-
gründen, es sein denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrich-
tungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen
Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei
Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir
gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge
der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann Ver-
pflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsver-
pflichtungen erfüllt hat.
6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittel-
baren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch ent-
stehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Her-
steller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt ver-
einbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einhe