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Text File
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1994-01-21
|
6KB
|
129 lines
┌──────────────────────────────────────────────────────────┐
│ GANDKE & SCHUBERT COMPUTERPROGRAMME │
└──────────────────────────────────────────────────────────┘
┌──────────────────────────────────────────────────────────┐
│ Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten │
└──────────────────────────────────────────────────────────┘
1. Gegenstand
1.1 Gandke & Schubert, im folgenden G&S genannt, gewähren
dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen
ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in
der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms
(Programme).
2. Gewährleistung
2.1 Mängel der gelieferten Software einschließlich der
Handbücher und sonstigen Unterlagen werden von G&S innerhalb
der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach
entsprechender Mitteilung druch den Benutzer behoben. Dies
geschieht nach Wahl von G&S durch kostenfreie Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2.2 Solange G&S ihren Verpflichtungen zur Behebung der
Mängel nachkommen, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung
vorliegt.
2.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst
auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde,
ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie
vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen
vorliegt.
2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software
auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen
Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von
Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht
sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind bei G&S
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu
rügen.
2.5 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb
von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt
werden.
2.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt
die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als
genehmigt.
3. Haftung
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haften G&S unbeschränkt. Ferner übernehmen G&S
die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im
übrigen haften G&S nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
auch ihrere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
4. Mitwirkung des Benutzers
4.1 Der Benutzer wird G&S unverzüglich und kostenlos mit
allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von
Leistungen durch G&S erforderlich sind. Insbesondere sind
G&S alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur
Verfügung zu stellen.
4.2 Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der G&S dadurch
entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder
unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden
müssen.
5. Sicherung gegen Mißbrauch
5.1 Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen
und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen
Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen,
Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten
Unterlagen verbleiben bei G&S.
6. Weitergabe an Dritte
6.1 Der Benutzer darf das Programm an Dritte weitergeben
(kopieren). Bei regelmäßiger Anwendung erwarten G&S ein
Nutzungsentgelt.
7. Eigentumsvorbehalt
G&S behalten sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung
sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer
zustehender Forderungen vor.
8. Gerichtsstand / Sonstiges
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei
dem Benutzer um einen Vollkaufmann handelt,
Mönchengladbach. G&S sind auch berechtigt, am Sitz des
Benutzers Klage zu erheben.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit G&S
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN- Kaufrechts
ausgeschlossen.
8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen
Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten
kommt.