home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
Best of German Only 1
/
romside_best_of_german_only_1.iso
/
finanzen
/
einkomm
/
hilfe1.txt
< prev
next >
Wrap
Text File
|
1992-11-02
|
7KB
|
138 lines
Familienstand (Hauptformular, Z. 2-27)
=============
1 = nicht verheiratet ==> Anwendung der Grundtabelle
2 = verheiratet ==> Anwendung der Splittingtabelle
Steuerklasse (nur zur Berechnung)
============
Das Programm benötigt diese Angabe nur bei Steuerklasse 2 um
den Haushaltsfreibetrag berechnen zu können.
Zahl der Kinderfreibeträge (Hauptformular, Z. 29-51)
==========================
Die Zahl der Kinderfreibeträge entnehmen Sie bitte der Lohn-
steuerkarte. Sind in 1992 Kinder zu berücksichtigen, die noch
nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, so müssen Sie
die Zahl der Kinderfreibeträge um 1 pro Kind erhöhen.
Achtung bei St.-Klasse IV/IV. Die K.freibeträge dürfen nicht
addiert werden.
Geburtsjahr (Hauptformular, Z. 2-27)
===========
Das Geburtsjahr dient zur Ermittlung bestimmter Freibeträge und
Pauschalen, die vom Programm automatisch errechnet werden.
Wieviel volle Monate beschäftigt ? (nur zur Berechnung)
==================================
es sind nur volle Beschäftigungsmonate anzugeben. Das Programm
benötigt diese Angabe zur Berechnung der anteiligen Beitragsbeme-
ssungsgrenze, um die Kürzung des Vorwegabzugs im Rahmen der Höch-
stbetragsberechnung bei Vorsorgeaufwendungen ermitteln zu können.
Die Beitragsbemessungsgrenze ermäßigt sich für jeden Kalendermo-
nat, in dem der Steuerpflichtige einer Beschäftigung bzw. Tätig-
keit ganz oder teilweise nicht nachgegangen ist, um je ein Zwölf-
tel. Hierzu ein Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger hatte in 1992 folgende Beschäftigungsver-
hältnisse:
1. Beschäftigungsverhältnis vom 03.01.92 - 05.03.92
2. Beschäftigungsverhältnis vom 04.04.92 - 31.12.92
v. 03.01.92 - 31.01.92 = 0 Monate
v. 01.02.92 - 28.02.92 = 1 Monat
v. 01.03.92 - 05.03.92 = 0 Monate
v. 04.04.92 - 30.04.92 = 0 Monate
v. 01.05.92 - 31.12.92 = 8 Monate
------------
Gesamt 9 Monate
Rentenversicherungspflicht (Anlage N, Zeile 31-38)
==========================
Zur Berechnung der Vorsorgepauschale wird diese Angabe benötigt.
J = rentenversicherungspflichtige Personen (allgemeine Vorsorge-
pauschale). N = nichtrentenversicherungspflichtige Personen (be-
sondere Vorsorgepauschale). N ist anzugeben bei: Beamten, Rich-
tern, Berufssoldaten, Pensionsbezieher u. Arbeitnehmern, die auf
Antrag des Arbeitgebers von der Rentenversicherungspflicht be-
freit wurden (Achtung: hierzu gehören i.d.R. nicht Arbeitnehmer
die wegen Altersruhegeldbezug keine Beiträge mehr leisten).
Kirchensteuerpflicht (nur zur Berechnung)
====================
J = Kirchensteuerpflichtig N = nicht Kirchensteuerpflichtig
Das Programm errechnet die Kirchensteuer für das Jahr 1992 ohne
Berücksichtigung eines evtl. Kirchenaustritts in diesem Jahr.
Haben beide Ehegatten Einkünfte erzielt und ist nur 1 Ehepartner
kirchensteuerpflichtig, so berechnet das Programm die Kirchen-
steuer für den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten nach dem Teil
der gemeinsamen Steuer, der auf diesen Ehegatten entfällt, wenn
die gemeinsame Steuer im Verhältnis der Steuerbeträge aufgeteilt
wird, die sich bei der Anwendung der Einkommensteuergrundtabelle
auf den Gesamtbetrag der Einkünfte jedes Ehegatten ergeben.
Zuschuß zur Krankenversicherung (nur zur Berechnung)
===============================
Die Angabe wird für die Vorsorgehöchstbetrags-Berechnung benötigt
J = ein Zuschuß zur Krankenversicherung wird bezahlt, z.B.
der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
(in der Regel bei allen Arbeitnehmern und Beamten)
N = es wird kein Zuschuß zur Krankenversicherung bezahlt.
(in der Regel nur bei Selbständigen)
Zuschuß zur Rentenversicherung (nur zur Berechnung)
==============================
Die Angabe wird für die Vorsorgehöchstbetrags-Berechnung benötigt
J = ein Zuschuß zur Rentenversicherung wird bezahlt, z. B.
der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung.
(in der Regel bei allen Arbeitnehmern und Beamten)
N = es wird kein Zuschuß zur Rentenversicherung bezahlt.
(in der Regel nur bei Selbständigen)
Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn
=======================================
= Tage lt. Zeile 2 der Lohnsteuerkarte.
Bruttoarbeitslohn (Anlage N, Zeile 2)
=================
lt. Zeile 3 der Lohnsteuerkarte
Einbehaltene Lohnsteuer (Anlage N, Zeile 3)
=======================
lt. Zeile 4 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus-
gleich erstattete Beträge (lt. Zeile 7) müssen abgezogen werden.
Solidarbeitrag (Anlage N, Zeile 4)
==============
lt. Zeile 5 der Lohnsteuerkarte.
Einbehaltene Kirchensteuer (Anlage N, Zeile 5)
==========================
lt. Zeile 6 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus-
gleich erstattete Beträge (lt. Zeile 8) müssen abgezogen werden.
Kirchensteuer konfessionsversch. (Anlage N, Zeile 6)
================================
lt. Zeile 7 der Lohnsteuerkarte. Evtl. im Arbeitgeber-Jahresaus-
gleich erstattete Beträge (lt. Zeile 9) müssen abgezogen werden.
VWL 20% bzw. 10% (Anlage N, Zeile 23-30)
================
lt. Zeile 8 bzw. 9 der Lohnsteuerkarte.
Im Bruttolohn enthaltene Versorgungsbezüge (Anlage N, Z. 11-12)
==========================================
lt. Zeile 11 der Lohnsteuerkarte. Versorgungsbezüge sind Bezüge,
die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften oder privatrecht-
licher Vereinbarungen zu zahlen sind wie z.B. Beamtenpensionen,
Witwen- u. Waisengelder, Bezüge aus Pensionskassen, Werkspen-
sionen, Unterhaltsbeiträge und ähnliche Bezüge an ausgeschiedene
Arbeitnehmer aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis.
Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (Anlage N, Z. 12)
=====================================
lt. Zeile 13 der Lohnsteuerkarte. Die Steuer für diesen Lohn be-
trägt das 3-fache der Differenz zwischen der Einkommensteuer zu-
züglich 1/3 des Arbeitslohns für mehrere Kalenderjahre und der
Einkommensteuer ohne diese Drittel.