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- Endbenutzer-Lizenzvertrag fⁿr AntiVir Personal Edition
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- Hinweis fⁿr den Anwender: Bitte lesen Sie den folgenden
- Vertrag sorgfΣltig durch. Mit der Installation der Software
- erklΣren Sie Ihr ausdrⁿckliches EinverstΣndnis, an die
- Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.
- Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht
- einverstanden sind, dⁿrfen Sie die Software nicht verwenden.
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- Diese kostenfreie AntiVir Personal Edition ist ausschlie▀lich
- fⁿr den privaten Einsatz auf einem Einzelplatz-PC (Workstation)
- vorgesehen. Das Kopieren des vollstΣndigen Programmpakets
- und die Weitergabe fⁿr eine ausschlie▀lich private Nutzung ist erlaubt.
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- Der kommerzielle oder berufliche Einsatz der kostenfreien
- AntiVir Personal Edition ist nicht gestattet.
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- º1 Vertragsgegenstand
- 1) Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"),
- die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen.
- 2) Dem Anwender werden an der Software unentgeltlich Nutzungsrechte eingerΣumt.
- 3) Das in der Bedienungsanleitung dargestellte Computerprogramm entspricht dem
- heutigen Stand der Technik. Die H+BEDV Datentechnik GmbH (im folgenden
- Lizenzgeber genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen
- Stand der Technik nicht m÷glich ist, Software so herzustellen, da▀ sie in
- allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
- 4) H+BEDV Datentechnik GmbH stellt diese Software auf ihrem Server lediglich zum Download bereit.
- H+BEDV Datentechnik GmbH bietet nicht die ▄bertragung dieser Software auf den Computer des
- Anwenders an.
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- º2 Umfang der Benutzung
- Der Lizenzgeber gewΣhrt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer"
- genannt) das einfache, nicht ausschlie▀liche und pers÷nliche Recht, die Software
- ausschlie▀lich fⁿr den privaten Gebrauch auf einem einzelnen Computersystem und
- nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden "Lizenz" genannt), so wie dies im
- folgenden beschrieben wird:
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- 1) Der Lizenznehmer darf die Software auf einem privaten Personal Computer
- installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen.
- 2) Der Lizenznehmer darf die Software nur zu rein privaten Zwecken nutzen.
- Bildungseinrichtungen und gemeinnⁿtzige Einrichtungen werden wie kommerzielle
- oder geschΣftliche Einrichtungen behandelt. Auch die Nutzung in einem Heimbⁿro
- fⁿr kommerzielle oder geschΣftliche Zwecke ist nicht zugelassen.
- 3) Der Lizenznehmer darf die vollstΣndige Software kopieren, um sie unentgeltlich
- und unter Beibehaltung der Marke, des Logos und des Copyright-Vermerks sowie
- unter Hinweis auf diese Nutzungsbedingungen an Dritte weitergeben.
- 4) Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.
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- º3 Besondere BeschrΣnkungen
- Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
- 1) ⁿber den in º2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise,
- auf gleichen oder anderen TrΣgern zu fertigen.
- 2) die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu nutzen.
- 3) die Software abzuΣndern, zu ⁿbersetzen, zurⁿckzuentwickeln, zu entkompilieren
- oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder
- das schriftliche Material zu vervielfΣltigen, es zu ⁿbersetzen oder abzuΣndern
- oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
- 4) die Software fⁿr eine geschΣftliche Nutzung an Dritte weiterzugeben, zu vermieten,
- zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt
- auch fⁿr Kopien der Software.
- 5) die Software oder Kopien davon entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Dieses
- Softwarepaket darf nicht ohne Erlaubnis des Lizenzgebers auf
- kommerziellen DatentrΣgern (beispielsweise Sampler-CD, Shareware-CD, als
- OEM-Versionen) verbreitet werden.
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- º4 Inhaber von Rechten
- 1) Diese Software ist urheberrechtlich geschⁿtzt. Alle aus dem Urheberrecht
- resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere
- den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und
- Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere
- Darstellungsformen innerhalb der Software.
- 2) Der Lizenznehmer erhΣlt nur das individuelle, private Nutzungsrecht an der Software.
- Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der
- Lizenzgeber behΣlt sich alle Ver÷ffentlichungs-, VervielfΣltigungs-, Bearbeitungs-
- und Verwertungsrechte an der Software vor.
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- º5 Dauer des Vertrages
- 1) Der Vertrag lΣuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung
- der Software erlischt automatisch ohne Kⁿndigung, wenn er eine Bedingung dieses
- Vertrages verletzt.
- 2) Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf
- seinem Computersystem zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien
- der Software, das vollstΣndige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben,
- einschlie▀lich etwaiger abgeΣnderter Exemplare zu vernichten.
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- º6 GewΣhrleistung
- Die Nutzungsrechte an dieser Software werden dem Lizenznehmer unentgeltlich eingerΣumt.
- Es findet daher weder kaufrechtliches noch sonstiges GewΣhrleistungsrecht Anwendung.
- Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt.
- Dem Lizenznehmer stehen somit keinerlei GewΣhrleistungsansprⁿche zu.
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- º7 Haftung
- 1) Der Lizenzgeber stellt die M÷glichkeit eines bestimmungsgemΣ▀en Gebrauchs der
- Software in ▄bereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine
- Haftung dafⁿr ⁿbernommen, dass die Software fⁿr die Zwecke des Anwenders geeignet
- ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem
- Lizenznehmer zu prⁿfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genⁿgt.
- 2) Schadensersatzansprⁿche gegen den Lizenzgeber sind unabhΣngig vom Rechtsgrund, insbesondere
- aufgrund Verzug oder Unm÷glichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglicher
- Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen,
- es sei denn, der Lizenzgeber hat vorsΣtzlich oder grob fahrlΣssig gehandelt oder die
- Schadensersatzansprⁿche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
- 3) Soweit der Lizenzgeber dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den
- vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz fⁿr FolgeschΣden wie
- entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das
- schadensausl÷sende Ereignis durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
- Angestellten grob fahrlΣssig oder vorsΣtzlich ausgel÷st wurde.
- 4) Alle Schadensersatzansprⁿche gegen den Lizenzgeber verjΣhren in sechs Monaten nach Erhalt der
- Software. Dies gilt nicht fⁿr Ansprⁿche aus unerlaubter Handlung.
- 5) Auf Ansprⁿche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.
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- º8 Schadensminderungsobliegenheit
- 1) Der Lizenznehmer wird ausdrⁿcklich darauf hingewiesen, dass er von den auf seinem
- Computer befindlichen Daten regelmΣ▀ig in ausreichenden ZeitabstΣnden (in der Regel
- w÷chentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verst÷▀t er gegen
- seine Schadensminderungsobligenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht fⁿr infolge dieses Versto▀es
- entstandene SchΣden.
- 2) Der Lizenznehmer wird ausdrⁿcklich darauf hingewiesen, dass er die Software nicht in
- gefΣhrlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko-
- AktivitΣten wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensystemen,
- Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen oder lebenserhaltenden Maschinen).
- Tut er dies dennoch, verst÷▀t er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber
- haftet nicht fⁿr infolge dieses Versto▀es entstehende SchΣden.
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- º9 VertragsΣnderungen und Abwehrklausel
- 1) Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gⁿltigen, auf der Webseite
- [www.free-av.de] ver÷ffentlichten Form.
- 2) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der
- Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn H+BEDV im Einzelfall
- nicht widerspricht.
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- º10 Rechtswahl
- Auf sΣmtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschlie▀lich des Deliktsrechts,
- findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Tettnang.
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- º11 Schlussbestimmungen
- 1) ErgΣnzungen dieses Vertrages einschlie▀lich dieser Klausel bedⁿrfen der Schriftform.
- 2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchfⁿhrbar sein oder werden,
- wird dadurch die Rechtswirksamkeit der ⁿbrigen Bestimmungen nicht berⁿhrt. Die unwirksame
- oder nicht durchfⁿhrbare Bestimmung ist nach M÷glichkeit durch eine zulΣssige, im
- wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.
- 3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezⁿglich der Gⁿltigkeit, der
- Auslegung sowie der Erfⁿllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers
- in der Bundesrepublik Deutschland geklΣrt werden.
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- Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, finden Sie weitere Informationen unter www.free-av.de.
- M÷chten Sie sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen,
- senden Sie bitte eine Email an vertrieb@antivir.de oder schreiben Sie an:
- H+BEDV Datentechnik GmbH,
- Lindauer Stra▀e 21,
- D-88069 Tettnang.
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