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- Lizenzvertrag "T-Online"
- Vertragstext
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- º1
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- Die Deutsche Telekom AG (nachfolgend "Telekom" genannt) rΣumt
- Ihnen (im folgenden "Anwender" genannt) das Nutzungsrecht an der
- auf dieser Diskette gespeicherten T-Online-Software gemΣ▀ den
- nachfolgenden Lizenzbedingungen ein.
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- Der Anwender erkennt diese Bedingungen durch erstmalige Installation
- bzw. erste Benutzung der Software unwiderruflich an. Die EinrΣumung
- des Nutzungsrechtes erfolgt unentgeltlich.
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- º2
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- Der Anwender ist berechtigt,
- - das Programm auf einem Einzelrechner zu installieren und anzuwenden,
- - eine Sicherungskopie zu eigenen Zwecken zu fertigen
- und
- - die Software und das Nutzungsrecht daran an einen Dritten zu
- ⁿbergeben/ⁿbertragen, unter der Bedingung, da▀ diese Lizenzbedingungen
- der dritten Person bekanntgegeben und von dieser in vollem Umfang
- anerkannt werden. Der Anwender darf in diesem Fall keine Kopie
- (weder in gedruckter noch in maschinenlesbarer Form) behalten.
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- º3
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- Absatz 1
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- SΣmtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen
- keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf
- DIN und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Telekom ⁿbernimmt keine
- GewΣhrleistung fⁿr einen bestimmten Zweck oder dafⁿr, da▀ die
- Leistungsmerkmale des Programms individuellen Ansprⁿchen entsprechen.
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- Absatz 2
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- Telekom haftet fⁿr Sach- und RechtsmΣngel nur im Fall arglistigen
- Verschweigens.
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- º4
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- Im ⁿbrigen beschrΣnkt sich die Haftung von Telekom auf Vorsatz und
- grobe FahrlΣssigkeit, es sei denn, es betrifft den Bereich zugesicherter
- Eigenschaften. Fⁿr FolgeschΣden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der
- positiven Vertragsverletzung, haftet Telekom nicht, soweit der Schaden
- nicht in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fΣllt.
- Telekom haftet nicht fⁿr unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
- des Anwenders liegende SchΣden. Vorstehende Haftungsregelung betrifft
- vertragliche wie auch au▀ervertragliche Ansprⁿche. Unberⁿhrt bleibt
- die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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- º5
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- Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
- Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlu▀ der einheitlichen Kaufgesetze.
- Ist der Anwender Vollkaufmann, juristische Person des ÷ffentlichen Rechts
- oder ÷ffentlich-rechtliches Sonderverm÷gen oder hat er keinen allgemeinen
- Gerichtsstand im Inland, so ist Koblenz ausschlie▀licher Gerichtsstand
- fⁿr alle sich aus dem VertragsverhΣltnis ergebenden Streitigkeiten.
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