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- die Einstellung auf den durch die Täuschung
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- hervorgerufenen Irrtum zur├╝ckzuf├╝hren sein.
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- Wird ein Arbeitsvertrag angefochten, so ist das
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- Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig. Für
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- die rechtlichen Konsequenzen ist zu unter-
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- scheiden, ob das Arbeitsverhältnis bereits in
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- Vollzug gesetzt wurde oder nicht. Ist es noch
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- nicht in Vollzug gesetzt, ist es schlicht von An-
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- fang an unwirksam. Nach Invollzugsetzen kann
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- das Arbeitsverhältnis nicht mehr rückwirkend
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- beseitigt werden. Das Arbeitsverhältnis gilt
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- erst ab dem Zeitpunkt der Anfechtungserklä-
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- rung als beendet.
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- Hat der Arbeitnehmer bei seiner Einstellung
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- gefälschte Zeugnisse vorgelegt, rechtfertigt
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- dies auch nach langen Jahren der Zusammen-
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- arbeit eine Anfechtung des Arbeitsverhält-
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- nisses.
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- Das Landesarbeitsgericht N├╝rnberg hatte ├╝ber
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- den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden,
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- der jahrelang als ΓÇ₧technischer Aufsichtsbeam-
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- terΓÇ£ bei seinem Arbeitgeber in verantwortlicher
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- Position beschäftigt war. Nach langen Jahren
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- der Zusammenarbeit erfuhr der Chef, dass der
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- Mitarbeiter bei seiner Einstellung gefälschte