SOLLTEN SIE MIT DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, DANN INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT, SONDERN GEBEN DIESES GANZE PAKET NEBST QUITTUNG INNERHALB VON 30 TAGEN NACH KAUF DER SOFTWARE ZUR▄CK. SIE ERHALTEN DANN EINE VOLLE ERSTATTUNG DER VERG▄TUNG.
1. NUTZUNG
Sie (eine Gesellschaft oder natⁿrliche Person) sind berechtigt, die folgenden Lotus-Software-Produkte (einzeln oder zusammen die "Software") in der erworbenen Anzahl zu nutzen, sofern Sie die folgenden Bestimmungen einhalten. Ferner sind Sie berechtigt, von der Software eine (1) Sicherungskopie zu fertigen.
Lesen Sie den Abschnitt unter 1., der sich auf die Software bezieht, die Sie erwerben. Danach fahren Sie mit 2. fort, um weitere Informationen zu erhalten. Falls es zusΣtzliche Lizenzbedingungen, die die Benutzung der Software regeln, gibt, werden diese auf einem separaten, diesem Lotus Software-Vertrag (dem "Vertrag") beigelegten Blatt aufgefⁿhrt. Sie werden auch Vertragsinhalt.
(a) Lotus Notes fⁿr Teamarbeit
Sie mⁿssen fⁿr jede einzelne vergebene Notes User ID eine Kopie der Software erwerben. Die Software darf auch auf einem Home- und/oder Laptop-Computer installiert werden, jedoch darf nur der autorisierte Benutzer auf die Software zugreifen. Sie mⁿssen keine zusΣtzlichen Kopien der Software erwerben, wenn Sie Lotus Notes IDs fⁿr Scheduling-Anwendungen wie z. B. Lotus Organizer erzeugen. Ihre Software-Lizenz schlie▀t eine Domino Per User Client Access-Lizenz ("CAL") und Zugang zu allen Notes Mail Schablonen (templates) mit ein, nicht jedoch den Zugang zu Design- und Verwaltungs-Funktionen. Fⁿr weitere Informationen ⁿber den Gebrauch der Software beachten Sie bitte den beigefⁿgten Installations-Guide.
(b) Lotus Notes fⁿr Messaging
Sie mⁿssen eine Kopie der Software fⁿr jeden Benutzer erwerben, der a) einen cc:Mail Client oder einen Notes Client benutzt um auf einen Domino-Server ausschlie▀lich fⁿr Mail zuzugreifen oder b) cc:Mail benutzt. Ihre Software-Lizenz schlie▀t das Recht ein, (i) Lotus Organizer fⁿr Windows R 2.x, (ii) cc:Mail und (iii) die Notes Mail-Schablonen (templates) zu benutzen.
(c) Domino Designer
Sie mⁿssen fⁿr jeden Anwendungsentwickler eine Kopie der Software erwerben. Ihre Softwarelizenz schlie▀t eine Domino Per User CAL und Zugang zu allen Notes-Schablonen (templates) mit ein, einschlie▀lich des Zugangs zu Design- und Verwaltungs-Funktionen. Ihre Lizenz gibt Ihnen au▀erdem das Recht, das Domino Global Designer Funktions-Set zu benutzen.
(d) Lotus Domino Server
Sie mⁿssen fⁿr jeden "Server", auf dem die Software installiert wird, eine Kopie der Software erwerben. Ein "Server" ist definiert als eine zentrale Rechnereinheit ("CPU") oder Gruppe von CPUs, die auf ihr eigenes bzw. ihre eigenen non cache Random Access Memory bzw. Memories (RAM) zugreift bzw. zugreifen, unabhΣngig davon, ob die CPU oder Gruppe von CPUs in einer Mehrplatzsystem-Umgebung eingesetzt wird bzw. werden oder nicht.
(1) Lotus Domino Mail Server
Die Software darf nur auf einem Server mit bis zu vier CPUs benutzt werden. Ihre Software-Lizenz berechtigt Sie, ausschlie▀lich die vordefinierten Schablonen (templates) zu hosten, die auf dem Domino Mail Server installiert sind (insbesondere Chat, Diskussion, Kalender und Scheduling sowie Messaging-Anwendungen).
(2) Lotus Domino Application-Server
Die Software darf nur auf einem Server mit bis zu 4 CPUs benutzt werden. Ihre Software-Lizenz schlie▀t das Recht mit ein, den Lotus Domino Mail Server zu benutzen und berechtigt Sie, sΣmtliche von einem Domino Server umfa▀ten Anwendungen sowie sΣmtliche kundenspezifischen Anwendungen oder Anwendungen Dritter, die Ihnen zur Verfⁿgung stehen, zu hosten.
(3) Lotus Domino Enterprise Server
Sie mⁿssen diese Software erwerben, um ein Domino Server-Produkt auf einem Server mit 5 oder mehr CPUs zu benutzen. Ihre Software-Lizenz gibt Ihnen auch das Recht, auf die "Mehrplatzsystemerstellungs" ("Clustering")-Funktionen der Software zuzugreifen und die Software unter Anwendung der Teilungs-Technik (partitioning) mehr als einmal auf dem selben Server zu installieren. Wenn Sie Domino fⁿr AS/400 benutzen, ist Ihre Benutzung der Software auf AS/400s in den Prozessor-Gruppen P 5, P 10, P 20 und P 30 beschrΣnkt.
(4) Lotus Domino Advanced Enterprise Server fⁿr AS/400 P 40 und P 50
Ihre Software-Lizenz gibt Ihnen das Recht, den Domino Enterprise Server auf AS/400 Prozessorgruppen P 40 und P 50 zu benutzen.
(e) Lotus Domino Client Access-Lizenzen ("CAL")
Sie mⁿssen fⁿr jeden Benutzer mit berechtigtem Zugang zu einer Anwendung oder mehreren Anwendungen auf einem Domino Server oder einem Lotus QuickPlace Server eine Domino CAL erwerben. "Berechtigter Zugang" bezeichnet den sicheren Nachweis der IdentitΣt des Benutzers durch Domino oder eine andere Zugangsnachweisquelle. Um eine Domino CAL benutzen zu k÷nnen, mⁿssen Sie zunΣchst eine Kopie eines Domino Servers erwerben.
(1) Domino Per User CAL
Eine Domino Per User CAL gibt einem Benutzer berechtigten Zugang zu einer Anwendung oder mehreren Anwendungen auf einem Domino Server oder einem Lotus QuickPlace Server. Sie mⁿssen eine Domino Per User CAL fⁿr jeden Angestellten oder freien Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen erwerben, der berechtigten Zugang zu einer Anwendung oder mehreren Anwendungen auf einem Domino Server oder einem Lotus QuickPlace Server hat. Eine Domino per User CAL ist in jeder Lizenz fⁿr Notes fⁿr Teamarbeit, Notes fⁿr Messaging (oder der vorangegangenen Version unter der Bezeichnung Lotus Messaging-Lizenz) und Domino Designer enthalten. Fⁿr Personen, die weder Angestellte noch freie Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind, mⁿssen Sie entweder fⁿr jede einzelne Person eine Domino Per User CAL oder eine Domino Per Server CAL erwerben.
(2) Domino Per Server CAL
Eine Domino Per Server CAL gibt Ihnen das Recht, Personen, die weder Angestellte noch freie Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind, berechtigten Zugang zu einer Domino Anwendung oder mehreren Domino Anwendungen auf einem bestimmten Domino Server oder einem bestimmten Lotus QuickPlace Server zu gewΣhren.
(3) CAL Laufzeit und VerlΣngerung
Sofern Ihre Domino CALs beim Erwerb von Notes fⁿr Teamarbeit, Notes fⁿr Messaging oder Domino Designer enthalten waren, sind Ihre CALs so lange gⁿltig, wie Sie mit dem laufenden Softwarebezug fⁿr das jeweilige Produkt auf dem neuesten Stand sind.
Falls Sie Ihre Domino CALs separat erworben haben, gilt folgendes:
a) Bei Passport Advantage Kunden ist jede CAL fⁿr die Dauer eines Jahres nach dem Kauf gⁿltig und mu▀ dann entsprechend den Passport Advantage-Bedingungen verlΣngert werden;
b) bei allen anderen Kunden ist jede CAL so lange gⁿltig, bis ein Upgrade des Domino Servers vorgenommen wird; in diesem Fall mu▀ fⁿr jede CAL ein CAL- Upgrade erworben werden.
(4) Sonstige CAL Bedingungen
Wenn Sie Domino benutzen, um einem Dritten Hosting-Dienste zu leisten, mⁿssen Sie eine Domino CAL gemΣ▀ den vorstehenden Bedingungen erwerben. Wenn Sie Domino in einer Bildungseinrichtung benutzen, mu▀ eine CAL fⁿr jede Person erworben werden, die in einem Kurs eingeschrieben ist oder die an einer Anwendung teilnimmt, fⁿr die nach den vorstehenden Bedingungen berechtigter Zugang erforderlich ist.
(f) Fⁿr Versuchsnutzung und Demo-& Evaluations-Kopien
Sie dⁿrfen die Software fⁿr eine Dauer von 90 Tagen (die "Versuchsperiode") testen. Wenn Sie die Software danach weiter benutzen wollen, mⁿssen Sie noch wΣhrend der Versuchsperiode eine Kopie der Software erwerben, damit die Weiterbenutzung der Software legal ist. Mehrfache Versuchsperioden sind nicht gestattet.
Software, die nur fⁿr eine Versuchsperiode erworben wird, ist nur zur Demonstration und zum Testen bestimmt. Lotus ⁿbernimmt deshalb keine GewΣhr fⁿr den darⁿber hinausgehenden Gebrauch oder konkreten Einsatz.
Sie erkennen an, da▀ Software naturgemΣ▀ komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb ⁿbernimmt Lotus keine GewΣhr dafⁿr, da▀ die Software fehlerfrei ist. Lotus ⁿbernimmt weiter keine GewΣhr dafⁿr, da▀ die Software ihren Anforderungen und Zwecken genⁿgt und mit anderen von Ihnen ausgewΣhlten Programmen zusammenarbeitet. Sie sind fⁿr die Wahl und Benutzung der Software sowie fⁿr die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
Eine Haftung von Lotus ist in jedem Fall auf die Deckungssumme seiner Versicherung beschrΣnkt; keinesfalls haftet Lotus fⁿr unvorhersehbare, untypische SchΣden.
(g) Fⁿr Upgrades und Trade-Ups:
Sofern es sich bei der Software um ein Upgrade oder ein Trade-up handelt, sind Sie nur berechtigt, die Software zu nutzen, sofern Sie autorisierter Benutzer eines von Lotus zugelassenen Produkts sind, und sofern (i) Sie das zugelassene Produkt l÷schen oder die neue Version auf dem selben Computer oder Netzwerk, auf dem schon das zugelassene Produkt installiert ist installieren und (ii) Sie das zugelassene Produkt nicht an Dritte weiter geben.
2. BESCHR─NKUNGEN
Soweit nicht in Ziff. 1 gestattet, dⁿrfen Sie die Software in keiner Weise Σndern, verbinden, modifizieren oder adaptieren; dies schlie▀t die Rⁿckⁿbersetzung, das Disassemblieren oder Dekompilieren ein. Sie dⁿrfen die Software oder irgendeine Kopie davon nicht verkaufen, vertreiben, verleihen, vermieten, verleasen oder lizensieren oder in anderer Weise ⁿbertragen; allerdings sind Sie zur dauerhaften ▄bertragung der Software (einschlie▀lich sΣmtlicher Vor-Versionen) berechtigt, sofern Sie sΣmtliche Dokumentation und Medien ⁿbertragen, keine Kopien zurⁿckbehalten und dafⁿr sorgen, da▀ dieser Software-Vertrag Anwendung findet. Handelt es sich bei der Software um Demonstration und Evaluation ("D&E")Software, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu gewerblichen Zwecken zu ⁿbertragen. Haben Sie die Software vorinstalliert auf oder als Bundle mit einem Computer erworben ("OEM Software"), sind Sie nicht berechtigt, diese OEM Software (oder eine beliebige beiliegende Diskette) entgeltlich getrennt vom Computer zu ⁿbertragen. Dieser Abschnitt lΣ▀t Ihre Rechte aus ºº 69 a) bis g) UrhG unberⁿhrt; fⁿr Schnittstelleninformation wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung von Lotus, Development International Corporation, Lotus Park, The Causeway, Staines Middlesex TW 18 3AG, Vereinigtes K÷nigreich.
3. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Lotus oder ihre Lieferanten sind Inhaber sΣmtlicher gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an der Software und Benutzer-Dokumentation; diese sind durch die jeweils anwendbaren Gesetze zum Schutz solcher Rechte (insbeson-dere Patent-, Marken- und Urheberrechtsgesetze) sowie internationale Vereinbarungen geschⁿtzt. Lotus behΣlt sich alle Rechte vor, die nicht ausdrⁿcklich eingerΣumt werden.
4. ADOBE TYPE MANAGER SOFTWARE
EnthΣlt Ihre Software einen Adobe Type Manager ("ATM"), dⁿrfen Sie die ATM-Software auf bis zu drei (3) Computern installieren und benutzen. Outline Fonts: Sie verpflichten sich, die Outline Fonts fⁿr die Reproduktion und Darstellung von Schriftbildern ausschlie▀lich fⁿr Ihre eigenen geschΣftlichen oder privaten Zwecke zu verwenden, und zwar nur auf (i) einem Drucker, der entweder ⁿber ein PostScript Sprachinterpreter-Programm verfⁿgt oder an eine zentrale Verarbeitungseinheit angeschlossen ist, die ATM oder das Display PostScript-System von Adobe verwendet sowie (ii) auf einer oder mehreren Workstation, die ATM verwenden. Vorbehaltlich der Regelungen dieser Ziffer finden die Bestimmungen des Lotus Software-Vertrages (einschlie▀lich der Bestimmungen ⁿber Haftung und GewΣhrleistung sowie der BeschrΣnkungen der Rechte von US-Beh÷rden (US Government Restricted Rights)) auf die ATM-Software Anwendung.
5. BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG
Sie erkennen an, da▀ Software naturgemΣ▀ komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb ⁿbernimmt Lotus keine GewΣhr dafⁿr, da▀ die Software fehlerfrei ist. Lotus ⁿbernimmt weiter keine GewΣhr dafⁿr, da▀ die Software Ihren Anforderungen und Zwecken genⁿgt und mit anderen von Ihnen ausgewΣhlten Programmen zusammenarbeitet. Sie sind fⁿr die Wahl und Benutzung der Software sowie fⁿr die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
Lotus gewΣhrleistet fⁿr sechs (6) Monate ab Lieferung, da▀ (i) die Software im wesentlichen der geltenden Benutzerdokumentation entspricht und (ii) die Magnet-DatentrΣger, auf denen die Software geliefert wird, sowie die BenutzerDokumentation (sofern vorhanden) frei von Material- und Fertigungsfehlern sind. Bei wesentlichen Fehlern wird Ihnen, nach Wahl von Lotus, der Betrag, den Sie fⁿr die Software bezahlt haben, ganz oder teilweise erstattet oder der fehlerhafte Gegenstand kostenlos ersetzt, vorausgesetzt, da▀ Sie diesen innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung an Lotus zurⁿckgeben. Wird Ihnen von Lotus aufgrund der vorstehenden Regelung binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand zur Verfⁿgung gestellt, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurⁿckzutreten. Eine weitergehende Haftung ⁿbernimmt Lotus nicht.
Die Haftung wegen eventuell von Lotus zugesicherten Eigenschaften bleibt unberⁿhrt. Die Haftung fⁿr MangelfolgeschΣden, die nicht von Zusicherungen umfa▀t sind, ist ausgeschlossen.
Jedenfalls ist die Haftung von Lotus auf die Deckungssumme seiner Versicherung beschrΣnkt; keinesfalls haftet Lotus fⁿr unvorhersehbare, untypische SchΣden.
6. BESCHR─NKUNG DER HAFTUNG
Da Software naturgemΣ▀ komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist, wird Ihnen geraten, Ihre Arbeit regelmΣ▀ig zu ⁿberprⁿfen und Sicherungskopien zu fertigen. Lotus ⁿbernimmt keine Haftung fⁿr mittelbare oder unmittelbare SchΣden, soweit nicht aufgrund von Vorsatz, grober FahrlΣssigkeit oder leicht fahrlΣssiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschlu▀ gilt auch fⁿr die Mitarbeiter, Vertreter und Erfⁿllungsgehilfen von Lotus.
Jedenfalls ist die Haftung von Lotus auf die Deckungssumme seiner Versicherung begrenzt; keinesfalls haftet Lotus fⁿr unvorhersehbare, untypische SchΣden.
7. BESCHR─NKUNG DER RECHTE VON US-BEH╓RDEN
An der Software und/oder der Benutzerdokumentation werden nur beschrΣnkte Rechte eingerΣumt. (U.S. Government Restricted Rights.) Auf den Gebrauch, die VervielfΣltigung und Offenlegung finden die BeschrΣnkungen aus FAR 52.227-14 [Juni 1987] Alternative III (g) (3) [Juni 1987], FAR 52.227-19 [Juni 1987] oder DFARS 52.227-7013 (c)(1)(ii) Juni 1988] Anwendung. Vertragspartner/Hersteller im Sinne dieser Ziffer ist Lotus Development Corporation, 55, Cambridge Parkway, Cambridge MA 02142 USA. Sofern Regierungsbeh÷rden verlangen, die Software aufgrund allgemein ⁿblicher kommerzieller Vertragsbedingungen zu erlangen, soll dieser Software-Vertrag anstelle der gesetzlich festgehaltenen Bestimmungen auf die Lizenz der Regierungsbeh÷rden Anwendung finden.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Entgegenstehende oder abweichende Bestimmungen erkennt Lotus nicht an, es sei denn, Lotus stimmt diesen ausdrⁿcklich schriftlich zu. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn Lotus in Kenntnis einer entgegenstehenden oder abweichenden Bestellung die Software vorbehaltlos zur Verfⁿgung stellt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand fⁿr alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Mⁿnchen.
Lotus-HΣndler, VertragshΣndler, Vertreter oder Angestellte sind nicht berechtigt, ─nderungen oder ZusΣtze zu diesem Vertrag vorzunehmen.
Die Software enthΣlt cryptographische Funktionen, die speziellen Exportlizenzbedingungen des US Department of Commerce unterliegen. Diese Bestimmungen sind von Ihnen zu beachten; Sie mⁿssen ferner weitere, gegebenenfalls anwendbare Exportbestimmungen anderer LΣnder beachten.
Sollten Sie irgendwelche Fragen bezⁿglich dieses Vertrages oder bezⁿglich Lotus' Software haben, setzen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich mit Ihrem LotushΣndler vor Ort in Verbindung.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nΣchsten kommt, zu ersetzen. Das Vorstehende gilt im Fall von Lⁿcken entsprechend.