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- DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ╓FFNEN DER
- VERPACKUNG ERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN VERTRAG
- ALS F▄R SIE VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT
- S─MTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN,
- KLICKEN SIE AUF "NICHT AKZEPTIEREN".
- (GEGEBENENFALLS K╓NNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN
- R▄CKERSTATTUNG DES VOLLEN KAUFPREISES ZU DEM
- H─NDLER ZUR▄CKBRINGEN, BEI DEM SIE ES ERWORBEN
- HABEN.) SOFERN DER VON IHNEN ERWORBENEN SOFTWARE
- EIN GEDRUCKTER ODER IN SONSTIGER ART VON AUSDRUCK
- VORLIEGENDER ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG BEILIEGT,
- DESSEN BESTIMMUNGEN VON DIESEM VERTRAG ABWEICHEN,
- UNTERLIEGT DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE DEM
- GEDRUCKTEN ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG.
-
- NETSCAPE KUNDENSOFTWARE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG
- WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET
-
- Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I
- gilt, wenn Sie fⁿr die beiliegende Software (die
- "Software") eine unentgeltliche Lizenz haben. Teil
- II gilt, wenn Sie fⁿr die Software eine Lizenz
- erworben haben. Teil III gilt fⁿr alle Lizenzen.
- Wenn Sie zunΣchst eine unentgeltliche Kopie der
- Software erworben haben und eine entgeltliche
- Lizenz erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an
- Netscape Communications Corporation ("Netscape")
- unter der Internet-Adresse http://www.netscape.com.
- In diesem Vertrag bezieht sich "Netscape" fⁿr
- Einwohner Europas, des Nahen Ostens oder Afrikas
- auf Netscape Communications Ireland Limited. Fⁿr
- Einwohner von Japan bezieht sich "Netscape" auf
- Netscape Communications (Japan), Ltd.. Fⁿr
- Einwohner aller anderen LΣnder bezieht sich
- "Netscape" auf Netscape Communications
- Corporation. Innerhalb dieses Vertrages ist
- "Lizenzgeber" wie folgt definiert: Wenn Sie ein
- Produkt oder eine Dienstleistung eines
- Drittanbieters erworben haben, und dieses Produkt
- oder Dienstleistung enthielt diese Software,
- bezieht sich Lizenzgeber auf diesen
- Drittanbieter. Andernfalls ist Netscape der
- Lizenzgeber.
-
- TEIL I - BESTIMMUNGEN, WENN DIE LIZENZGEB▄HR
- (NOCH) NICHT ENTRICHTET WURDE
-
- (AUSSCHLIESSLICH F▄R BEWERTUNGS-, AUSBILDUNGS- UND
- GEMEINN▄TZIGE ZWECKE)
-
- LIZENZGEW─HRUNG: Der Lizenzgeber gewΣhrt Ihnen
- eine nicht-ausschlie▀liche Lizenz zur
- unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie
- (a) Student(in), Schⁿler(in), Mitarbeiter(in)
- einer AusbildungsstΣtte (insbesondere Schule,
- Hochschule oder UniversitΣt oder einer
- gleichwertigen internationalen Institution oder
- einer Bibliothek) oder Mitarbeiter(in) einer
- religi÷sen Organisation oder einer Institution
- sind, die die Kriterien des Lizenzgebers fⁿr eine
- gemeinnⁿtzige Einrichtung erfⁿllt, oder (b) Ihre
- Nutzung der Software dem ausschlie▀lichen Zweck
- dient, zu bewerten, ob eine entgeltliche Lizenz
- zur regulΣren Nutzung der Software erworben werden
- soll. Die Bewertung ist fⁿr Wirtschaftsunternehmen
- auf neunzig (90) Tage begrenzt; die Bewertung
- durch andere Nutzer unterliegt dieser Begrenzung
- auf neunzig (90) Tage nicht. Beh÷rden (mit
- Ausnahme von ÷ffentlichen Bibliotheken) gelten
- nicht als AusbildungsstΣtten oder religi÷se oder
- gemeinnⁿtzige Einrichtungen im Sinne dieses
- Vertrages. Soweit Sie die Software unentgeltlich
- nutzen, haben Sie kein Anrecht auf ausgedruckte
- Dokumentation, Unterstⁿtzungsleistungen oder
- telefonische Beratung. Wenn Sie die vorstehend
- genannten Kriterien erfⁿllen, sind Sie berechtigt,
- die Software in der unter Teil III "Umfang der
- Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu nutzen.
-
- GEW─HRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software
- unentgeltlich ⁿberlassen wird, wird sie Ihnen auf
- "AS IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede
- GewΣhrleistung zur Verfⁿgung gestellt. Keine
- GewΣhrleistung wird insbesondere fⁿr die Sach- und
- RechtsmΣngelfreiheit der Software, ihre Eignung
- fⁿr einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
- Anwendung, oder ihre WiederverkΣuflichkeit
- ⁿbernommen. Sie benutzen die Software also in
- Hinsicht auf QualitΣt und Leistung auf eigene
- Gefahr. Erweist sich die Software als mangelhaft,
- gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein
- zu Ihren Lasten und nicht zu Lasten des
- Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Darⁿber
- hinaus wohnen den in der Software implementierten
- Sicherheitsmechanismen bestimmte BeschrΣnkungen
- inne. Sie mⁿssen sich daher vorab vergewissern, ob
- die Software Ihre Anforderungen erfⁿllt. Dieser
- GewΣhrleistungsverzicht stellt einen wesentlichen
- Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der
- Software ohne Entrichtung der Lizenzgebⁿhren an
- den Lizenzgeber ist untersagt, au▀er gemΣ▀ den
- Bestimmungen in diesem GewΣhrleistungsverzicht.
-
- TEIL II - BESTIMMUNGEN, WENN DIE LIZENZGEB▄HR
- ENTRICHTET WURDE
-
- LIZENZGEW─HRUNG: Gegen Entrichtung der jeweils
- anwendbaren Lizenzgebⁿhr gewΣhrt der Lizenzgeber
- Ihnen eine nicht-ausschlie▀liche Lizenz zur
- Benutzung der Software und der begleitenden
- Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in
- Teil III unter "Umfang der Nutzungsrechte"
- beschriebenen Weise.
-
- BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG: Der Lizenzgeber
- gewΣhrleistet fⁿr einen Zeitraum von neunzig (90)
- Tagen ab Datum des Erwerbs, da▀ die Software, wenn
- sie vorschriftsmΣ▀ig betrieben wird, im
- wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene
- FunktionalitΣt erfⁿllt. Der Lizenzgeber
- gewΣhrleistet jedoch nicht, da▀ die Software stets
- unterbrechungs- bzw. fehlerfrei und sicher
- lΣuft. Darⁿber hinaus wohnen den in der Software
- implementierten Sicherheitsmechanismen bestimmte
- BeschrΣnkungen inne. Sie mⁿssen sich daher vorab
- vergewissern, ob die Software Ihre Anforderungen
- erfⁿllt. Der Lizenzgeber gewΣhrleistet weiter, da▀
- der DatentrΣger, der die Software enthΣlt, sofern
- vom Lizenzgeber bereitgestellt, von Material- und
- Herstellungsdefekten frei ist und fⁿr einen
- Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum
- der Software so bleiben wird. Die einzige Haftung
- des Lizenzgebers fⁿr eine Verletzung der
- GewΣhrleistung ist, nach Ermessen des
- Lizenzgebers: (i) den defekten DatentrΣger
- bzw. die defekte Software zu ersetzen, oder (ii)
- Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe
- FunktionalitΣt der Software wie in der
- Dokumentation beschrieben mittels einem Verfahren
- anders als dem in der Dokumentation ausgelegten
- erzielen k÷nnen, oder (iii) wenn die obengenannten
- Abhilfema▀nahmen nicht angewendet werden k÷nnen,
- Ihnen die fⁿr die Software entrichtete
- Lizenzgebⁿhr zurⁿckzuerstatten. Reparierte,
- korrigierte oder ersetzte Software und
- Dokumentation werden von dieser beschrΣnkten
- GewΣhrleistung wΣhrend dem unter der
- GewΣhrleistung der ursprⁿnglichen Software
- verbleibenden Zeitraum, oder - sofern lΣnger - fⁿr
- drei▀ig (30) Tage ab dem Datum (a) der Zulieferung
- der reparierten bzw. ersetzten Software an Sie,
- oder (b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem
- Lizenzgeber beraten wurden, wie Sie die Software
- betreiben k÷nnen, um im wesentlichen dieselbe
- FunktionalitΣt wie in der Dokumentation
- beschrieben zu erzielen, vertraglich geschⁿtzt.
-
- Der Lizenzgeber ist hiernach nur dann
- gewΣhrleistungspflichtig, wenn Sie ihn ⁿber Ihr
- Problem mit der Software wΣhrend der anwendbaren
- GewΣhrleistungsfrist unterrichten und den Nachweis
- ⁿber den Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Der
- Lizenzgeber wird sich angemessen um Nachbesserung,
- Ersatzlieferung, Unterstⁿtzung oder, bei
- individuellen Kunden, Rⁿckerstattung entsprechend
- der vorstehenden GewΣhrleistung innerhalb von
- drei▀ig (30) Tagen nach Eingehen einer
- entsprechenden Benachrichtigung bemⁿhen. Wenn
- wΣhrend der GewΣhrleistungsfrist von Ihnen
- ─nderungen an der Software vorgenommen werden oder
- wenn der DatentrΣger Gegenstand eines Unfalls oder
- Mi▀brauchs oder unsachgemΣ▀er Benutzung war, oder
- wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags
- verletzen, endet diese GewΣhrleistung
- unverzⁿglich. Ferner gilt diese GewΣhr nicht, wenn
- die Software auf oder in Verbindung mit anderen
- als unverΣnderten Versionen der Hardware und
- Software-Programme, mit denen die Software
- bestimmungsgemΣ▀ laut Dokumentation benutzt werden
- soll, genutzt wird.
-
- DIES IST EINE BESCHR─NKTE GEW─HRLEISTUNG UND
- STELLT DIE EINZIGE VOM LIZENZGEBER ODER SEINEN
- ZULIEFERERN GEMACHTE GEW─HRLEISTUNG DAR. DER
- LIZENZGEBER BIETET KEINE ANDEREN AUSDR▄CKLICHEN
- ODER STILLSCHWEIGENDEN GEW─HRLEISTUNGEN,
- EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHR─NKT AUF DIE
- GEW─HRLEISTUNG DER WIEDERVERK─UFLICHKEIT, DER
- EIGNUNG F▄R EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES
- NICHT-VERSTOSSENS GEGEN RECHTE DRITTER. SIE M╓GEN
- ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN. DER ZEITRAUM DER
- GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEW─HRLEISTUNGEN, WENN
- SOLCHE VORLIEGEN, IST ALLERDINGS IM VOLLEN
- GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE
- OBENGENANNTE GEW─HRLEISTUNGSFRIST BESCHR─NKT. ES
- GELTEN IN KEINEM FALLE WEITERE GEW─HRLEISTUNGEN,
- ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG
- VORGESCHRIEBEN, UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM
- VERTRAG. KEIN H─NDLER, VERTRETER ODER MITARBEITER
- DES LIZENZGEBERS IST BEVOLLM─CHTIGT, ─NDERUNGEN,
- ERWEITERUNGEN ODER ZUS─TZE ZU DIESER BESCHR─NKTEN
- GEW─HRLEISTUNG ZU VEREINBAREN.
-
- TEIL III - BESTIMMUNGEN, DIE F▄R ALLE
- LIZENZGEW─HRUNGEN GELTEN
-
- UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE
-
- Sie dⁿrfen:
-
- ò die Software auf einem einzelnen Computer
- nutzen;
-
- ò die Software auf einem zweiten Computer
- nutzen, wenn jederzeit nur eine (1) Kopie der
- Software genutzt wird;
-
- ò die Software auf einem Netzwerk benutzen,
- vorausgesetzt da▀ fⁿr jede Person, die ⁿber das
- Netzwerk Zugriff auf die Software hat, eine
- lizensierte Kopie der Software erworben wurde;
-
- ò die Software fⁿr Archivierungszwecke
- kopieren, sofern jede Kopie alle
- Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthΣlt;
- oder
-
- ò wenn Sie eine Lizenz fⁿr eine bestimmte
- Anzahl von Kopien erworben haben, die Gesamtanzahl
- Kopien der Software (jedoch nicht der
- Dokumentation) anfertigen, wie auf der/n
- Versandliste/n bzw. Quittung/en ausgewiesen,
- vorausgesetzt jede Kopie enthΣlt sΣmtliche
- Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf
- der/n Quittung/en aufgefⁿhrte Anzahl der Kopien
- ist die Gesamtzahl der Kopien, die fⁿr alle
- Plattformen angefertigt werden darf. ZusΣtzliche
- Kopien der Dokumentation k÷nnen beim Lizenzgeber
- entgeltlich bezogen werden.
-
- Sie dⁿrfen nicht:
-
- ò die Nutzung der Software durch andere
- Personen zulassen, sofern nicht einer der
- vorstehend genannten FΣlle vorliegt;
-
- ò die Mehrfachbenutzung der Software
- gestatten;
-
- ò die Software verΣndern, ⁿbersetzen, einem
- Reverse Engineering-Verfahren unterziehen,
- dekompilieren, disassemblieren (au▀er und nur in
- dem Ma▀, da▀ ein geltendes Gesetz solche
- BeschrΣnkungen ausdrⁿcklich und spezifisch
- verbietet) oder derivative, auf der Software
- basierende Programme entwickeln;
-
- ò die Software vervielfΣltigen, ausgenommen
- unter den vorstehenden FΣllen;
-
- ò die Software vermieten, verpachten, ein
- Bⁿrgschaftsinteresse daran verleihen, oder
- anderweitig Rechte an der Software ⁿbertragen;
- oder
-
- ò Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf
- der Software entfernen.
-
- VERSCHL▄SSELUNG: Wenn die Software kryptografische
- Eigenschaften enthΣlt, wΣre es ratsam, von einer
- Zertifizierungsbeh÷rde oder einem
- Zertifizierungs-Server ein unterzeichnetes
- Digital-Zertifikat zu erwerben, um diese
- kryptografischen Eigenschaften nutzen zu
- k÷nnen. Fⁿr diese Zertifizierungs-Dienste werden
- manchmal zusΣtzliche Gebⁿhren erhoben. Sie selbst
- sind fⁿr die Sicherheit der Umgebung, in der die
- Software genutzt wird, und die IntegritΣt der
- Datei mit Ihrem Privatschlⁿssel
- verantwortlich. Ferner unterliegt die Nutzung
- eines Digital-Zertifikats den von der
- ausfertigenden Stelle festgelegten
- Bedingungen. Den Eigenschaften von
- Digital-Zertifikaten wohnen au▀erdem bestimmte
- BeschrΣnkungen inne. Wenn Sie ein
- Digital-Zertifikat senden oder empfangen, steht es
- in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen
- Bedingungen und BeschrΣnkungen vertraut zu
- machen. Wenn die Software ein Netscape-Produkt mit
- Fortezza ist, mⁿssen Sie sich au▀erdem PC
- Kartenleser und Fortezza Kryptokarten beschaffen,
- um Fortezza benutzen zu k÷nnen.
-
- INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle
- geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der
- Software verbleiben bei Netscape bzw. deren
- Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz
- des Urheberrechts und entsprechender
- internationaler ▄bereinkommen. Die Inhaberschaft
- und die zugeh÷rigen Rechte an Inhalten, auf die
- mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem
- jeweiligen Besitzer solcher Inhalte zu und sind
- rechtlich geschⁿtzt. Die im Rahmen dieses
- Vertrages gewΣhrte Lizenz gewΣhrt Ihnen keinerlei
- Rechte an solchen Inhalten.
-
- BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgefⁿhrten
- BeschrΣnkungen zieht die automatische Beendigung
- des Vertrages und der darin gewΣhrten Lizenz nach
- sich. Nach Beendigung mⁿssen alle Kopien der
- Software und der Dokumentation vernichtet werden.
-
- EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch
- zugrundeliegende Informationen oder Technologien
- dⁿrfen auf dem Wege des Downloading oder
- anderweitig (i) nach Kuba, Irak, Libyen, Sudan,
- Nord-Korea, Iran, Syrien oder in ein anderes Land,
- fⁿr das ein US-Embargo besteht bzw. zu einem
- Staatsangeh÷rigen oder Bewohner eines dieser
- LΣnder exportiert werden oder (ii) an eine Person
- weitergegeben werden, die auf der Liste der
- "Specially Designated Nationals" des
- US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial
- Orders" des US-Wirtschaftsministeriums
- steht. Indem Sie die Software herunterladen oder
- benutzen, erkennen Sie die vorstehenden
- Verpflichtungen an und bezeugen, da▀ Sie weder in
- einem solchem Land ansΣssig sind, noch unter der
- Kontrolle eines solchen stehen, noch
- Staatsangeh÷rige(r) oder Bewohner(in) eines
- solchen Landes sind, noch auf einer der genannten
- Listen stehen.
-
- Sie sind au▀erdem dafⁿr verantwortlich, da▀ alle
- ÷rtlichen Bestimmungen, die in Ihrem Wohnort
- gelten, eingehalten werden, besonders im Hinblick
- auf Ihr Recht, die Software zu importierten, zu
- exportieren oder zu nutzen.
-
- Wenn die Software als ein nicht fⁿr den Export
- zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf
- der Packung, in den Medien oder im Rahmen des
- Installationsvorgangs), gilt folgendes, es sei
- denn, Ihnen wurde vom US-Au▀enministerium eine
- Ausnahme gewΣhrt: AUSSER F▄R DEN EXPORT NACH
- KANADA ZUR AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA
- DURCH KANADISCHE STAATSB▄RGER(INNEN) D▄RFEN DIESE
- SOFTWARE UND JEGLICHE UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN
- NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN EINE
- AUSL─NDISCHE K╓RPERSCHAFT ODER "AUSL─NDISCHE
- PERSON" NACH DEFINITION DER IN DEN USA GELTENDEN
- STAATLICHEN BESTIMMUNGEN EXPORTIERT WERDEN,
- EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHR─NKUNG JEGLICHE
- PERSON, DIE NICHT US-STAATSB▄RGER IST ODER
- ST─NDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HAT. INDEM
- SIE DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN,
- ERKENNEN SIE DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN AN UND
- BEZEUGEN, DASS SIE KEINE "AUSL─NDISCHE PERSON"
- SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN
- PERSON STEHEN.
-
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMST─NDEN UND
- NACH KEINER RECHTSTHEORIE, OB ZIVILRECHT,
- VERTRAGSRECHT ODER SONSTIGEN, SIND DER LIZENZGEBER
- BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERK─UFER IHNEN
- ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGEN▄BER HAFTBAR F▄R
- JEGLICHE INDIREKTE, SONDER-, ZUF─LLIGE ODER
- FOLGESCH─DEN IRGENDWELCHER ART, EINSCHLIESSLICH
- UND OHNE EINSCHR─NKUNG BEI SCH─DEN AUS DEM VERLUST
- GESCH─FTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG,
- COMPUTERVERSAGEN ODER -ST╓RUNG ODER S─MTLICHER
- GEWERBLICHEN SCH─DEN BZW. VERLUSTE. DER
- LIZENZGEBER HAFTET IN KEINEM FALL F▄R ZAHLUNGEN
- ▄BER DEN BETRAG HINAUS, DEN DER LIZENZGEBER VON
- IHNEN ALS LIZENZGEB▄HR F▄R DIE SOFTWARE ERHALTEN
- HAT, AUCH DANN, WENN DER LIZENZGEBER VON DER
- M╓GLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT
- WURDE, ODER F▄R JEGLICHE ANSPR▄CHE IRGENDWELCHER
- DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT F▄R
- DIE HAFTUNG F▄R DURCH NACHL─SSIGKEIT SEITENS DES
- LIZENZGEBERS VERURSACHTEN TOD BZW. VERLETZUNGEN,
- IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE
- EINSCHR─NKUNGEN VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE
- GESTATTEN DAS AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHR─NKUNG
- ZUF─LLIGER ODER FOLGESCH─DEN NICHT; DEMGEM─SS
- TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHR─NKUNG
- IN IHREM FALLE U. U. NICHT ZU.
-
- HOCH-RISIKO-AKTIVIT─TEN: Die Software kann Fehler
- aufweisen und ist nicht fⁿr die Benutzung oder den
- Wiederverkauf als Online-Kontrolleinrichtung in
- gefΣhrlicher Umgebung entwickelt, hergestellt oder
- vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt,
- wie etwa der Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen,
- Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen,
- Luftverkehrskontrolleinrichtungen,
- lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen,
- bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr fⁿr
- Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und
- UmweltschΣden nach sich ziehen k÷nnen
- ("Hoch-Risiko-AktivitΣten"). Der Lizenzgeber und
- seine Zulieferer verneinen die Eignung der
- Software fⁿr derartige Hoch-Risiko-AktivitΣten und
- ⁿbernehmen fⁿr derartige Anwendung keinerlei
- ausdrⁿckliche oder inbegriffene Verantwortung.
-
- VERSCHIEDENES: Dieser Vertrag stellt die gesamte
- Vereinbarung bezⁿglich der hierin verliehenen
- Lizenz dar und kann nur durch schriftliche
- Vereinbarung beider Parteien geΣndert
- werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT
- UNTER DER AUSDR▄CKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE
- DEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UND NICHT
- DEN IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN
- BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN. Sollte sich eine
- Bestimmung dieses Vertrages als
- rechtsunwirksam herausstellen, so wird eine
- solche Bestimmung nur soweit verΣndert, wie
- n÷tig ist, um sie rechtswirksam zu
- machen. Dieser Vertrag unterliegt der
- Gesetzgebung von Kalifornien (USA), mit
- Ausnahme der Bestimmungen ⁿber
- widersprⁿchliche Gesetzgebungen (es sei denn,
- da▀ das jeweils geltende Recht anders
- vorsieht). Die Geltendmachung der "United
- Nations Convention on Contracts for the
- International Sale of Goods" (das
- einheitliche UN-Kaufrecht) ist ausdrⁿcklich
- ausgeschlossen.
-
- US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Diese Software ist
- ein "Commercial Item" (eine gewerbliche
- Einheit) gemΣ▀ der Definition dieses
- Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995),
- besteht aus "Commercial Computer Software"
- (gewerblicher Computer-Software) und
- "Commercial Computer Software Documentation"
- (Dokumentation zur gewerblichen
- Computer-Software) gemΣ▀ der Terminologie in
- 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit
- 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis
- 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle
- US-Regierungsendkunden die Software nur gemΣ▀
- den hierin angefⁿhrten Rechten. Netscape
- Kundensoftware-EKLV